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Gentechnik: Seehofer’s Freie Fahrt für Gentechnik-Produzenten

Es ist soweit: Uns liegt jetzt ein neuer Entwurf (pdf) für ein Eckpunktepapier vor. Nach Informationen der Berliner Zeitung sollen die Eckpunkte noch im Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden. Bis Februar 2007 soll das Gesetz dann vom Bundestag beschlossen werden. Wenn Seehofer je ein Gentechnik-Skeptiker war, dann hat er sich von Forschungsministerin Schavan komplett über […]

Es ist soweit: Uns liegt jetzt ein neuer Entwurf (pdf) für ein Eckpunktepapier vor. Nach
Informationen der Berliner Zeitung sollen die Eckpunkte noch im Dezember vom
Bundeskabinett beschlossen werden. Bis Februar 2007 soll das Gesetz dann vom
Bundestag beschlossen werden.

Wenn Seehofer je ein Gentechnik-Skeptiker war, dann hat er sich von
Forschungsministerin Schavan komplett über den Tisch ziehen lassen. Der Tenor des Papiers: Freie Fahrt für die Agro-Gentechnik!

Konkret soll gesetzlich festgeschrieben werden:

1. Forschung:

  • Blankogenehmigungen

Wenn eine Freisetzung für ein Forschungsvorhaben einmal genehmigt wurde, soll diese
nun ohne Prüfung der jeweiligen Umweltbedingungen an jedem anderen Ort wiederholt
werden dürfen. Die Gentechnik-Forscher sollen den Anbau nur noch melden müssen.

  • Bei Auskreuzungen aus Forschungsanbau soll Ernte dennoch verwendet werden dürfen

Wenn Nachbarernten von Forschungsfeldern kontaminiert werden, müssen diese bisher
vollständig vernichtet werden. Die Ernten sollen jetzt bei Kontamination zur thermischen
Verwertung und zur industriellen Verarbeitung freigegeben werden.

  • Haftungseinschränkungen bei Forschern

Bei Kontamination durch Forschungsanbau sollen nur noch die direkten Nachbarn
Schadensersatzansprüche geltend machen können. Geschädigte
Lebensmittelverarbeiter oder -händler gingen leer aus. Der Fall des Bayer-Reis LL601
beschreibt diesen Fall sehr gut. Durch die zu spät festgestellte Kontamination von
Saatgut ist allein in Deutschland ein Schaden in Höhe von 10.000.000 Euro entstanden (siehe Bundestagsdrucksache 16/3118).

  • Der Bund will die Haftung für den Forschungsanbau übernehmen

Die trägt er indirekt über die Unterstützung der Universitäten sowieso schon. Allerdings
begrenzte die Angst der Universitätsschatzmeister vor Schadensersatz den Tatendrang und vor allem die Risikobereitschaft der Genforscher/innen.

2. Kommerzieller Anbau

  • viel zu geringe Mindestabstände für den Maisanbau

Bei den Mindestabständen sind sich Forschungsministerium (50 Meter) und
Landwirtschaftsminsterium (150 m) nicht einig. Greenpeace geht davon aus, dass es
auch bei einem Abstand von 150 Meter regelmäßig zu Kontaminationen kommt.

Der Mindestabstand soll nur gelten, wenn der Nachbarmais zu Lebensmittel- und
Futtermittelzwecken angebaut wird. Wird der Mais für die Biogasanlage angebaut,
entfällt der Mindestabstand. Ob sich der Mais wohl noch an seine offizielle,
ursprüngliche Zweckbestimmung erinnert, wenn er gentechnisch-kontaminiert auf
unserem Teller landet?

Darüber hinaus soll der Mindestabstand durch private Absprachen unterschritten
werden können. Kuhhandel wie: „Du kriegst meinen Mähdrescher, wenn ich auf Mindestabstand verzichte“, kommen ganz groß in Mode. Das nennt man dann
das Recht des Stärkeren.

  • Geheimsache Gentech-Anbau: Zugang zum Standortregister wird doch eingeschränkt

Seehofers Aussagen, dass das Standortregister nicht eingeschränkt wird, waren falsch.
In Zukunft soll nur noch die Gemarkung und nicht mehr das Flurstück veröffentlicht
werden. Das Flurstück soll nur noch Nachbarn und Imkern bekannt auf begründeten Antrag mitgeteilt werden.
Nicht einmal die Umweltverbände sollen ein Informationsrecht erhalten.

  • Haftungsregeln sollen verwässert werden

Wie befürchtet, soll in Zukunft eine Kontamination des Nachbarfeldes erlaubt sein, so
lange der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9% nicht erreicht wird. Gegen dieses
Recht auf Kontamination richtete sich der Schwerpunkt unser bisherigen Kampagne.

Insgesamt können wir sagen: mit unserer Kampagne und unseren Warnungen lagen wir leider goldrichtig. Die angestrebte Novellierung des Gentechnikgesetzes ist ein Anschlag auf die Zukunft der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Wahlfreiheit der Verbraucher/innen.

Doch noch stehen wir ganz am Anfang und noch ist nichts verloren. Seehofer und Schavan haben das Papier noch nicht mit dem Umweltministerium und der SPD-Fraktion abgestimmt. Erst danach wird daraus ein Gesetz formuliert, dass dann noch den Bundestag passieren muss. Ob die Gentech-Pläne diesen Weg überstehen, hängt auch von uns ab. Wir müssen den Abgeordneten klar machen, dass sich dieses Eckpunktepapier gegen den breiten Willen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland richtet.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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