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Keine klaren Antworten der Bundesregierung zum Gentechnik-Gesetz

Bereits am 11.10. hat die Bundesregierung auf eine kleine Frage der FDP geantwortet und ihre Haltung zur Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes dargelegt. Die Antwort verdunkelt die Absichten der Regierung mehr, als das sie erhellt. Offensichtlich spiegelt sich darin auch die Auseinandersetzung, die zur Zeit zwischen den Ministerien um die Novellierung des Deutschen Gentechnik-Gesetzes stattfindet. In […]

Bereits am 11.10. hat die Bundesregierung auf eine kleine Frage der FDP geantwortet und ihre Haltung zur Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes dargelegt. Die Antwort verdunkelt die Absichten der Regierung mehr, als das sie erhellt. Offensichtlich spiegelt sich darin auch die Auseinandersetzung, die zur Zeit zwischen den Ministerien um die Novellierung des Deutschen Gentechnik-Gesetzes stattfindet.

In ihrer Antwort auf die Frage nach Innovationspotentialen und Arbeitsplätzen antwortet die Bundesregierung, dass die Grüne Gentechnik in eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung und Wirtschaft sei. Es folgt dann eine Auflistung verschiedener Anwendungsbereiche. Diese Antwort stammt, so könnte man meinen, aus dem Forschungsministerium.

Danach wird gefragt, ob die Bundesregierung die Einschätzung teilt, dass die restriktiven Haftungsregeln des Gentechnikgesetzes einen großflächigen Anbau bisher verhindern. Die Antwort fällt zögerlich aus. Zunächst wird auf die ablehnende Haltung der Bevölkerung verwiesen. Die Bundesregierung prüfe, so heißt es weiter, wie die Regelungen des Gentechnikgesetzes so ausgestaltet werden können, dass Forschung und Anwendung in Deutschland befördert werden könne. Dabei bliebe aber der Schutz von Mensch und Umwelt entsprechend dem Vorsorgegrundsatz das oberste Ziel des Gesetzes. Auch die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher und die Koexistenz müssen gewährleistet werden. Das hört sich schon erheblich skeptischer an. Man könnte meinen, hier spricht das Verbraucherschutzministerium.

Die Frage, ob die Regierung, wie von Horst Seehofer angekündigt, eine unterschiedliche Behandlung von Forschung und Anwendung anstrebe wird dementiert.

Auf die Schlüsselfrage, wann mit dem Eckpunktepapier zur Novellierung des Gentechnikgesetzes gerechnet werden kann, bleibt die Regierung die Antwort schuldig: „Die weitere Novellierung des Gentechnikrechts ist Gegenstand eines Eckpunktepapiers, das derzeit innerhalb der Bundesregierung vorbereitet wird. Sobald das Eckpunktepapier abgeschlossen ist, wird es der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf dieser Grundlage soll anschließend das Gentechnikrecht geändert werden.“

Bundestagsdrucksache 16/2913 in voller Länge.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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