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Käfighaltung bei Legehennen: Rheinland-Pfalz klagt

Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht will das Land Rheinland-Pfalz die umstrittene Käfighaltung von Legehennen stoppen, gegen die auch über 2300 Campact-Aktivisten mit der E-Card-Aktion „Kein Zurück zum Käfig“ protestiert hatten. Die SPD-Landesregierung hält die im Frühjahr beschlossene Einführung von Käfigen, die nur etwas größer sind als die bisherigen Käfigbatterien, für verfassungswidrig. Kurt Beck hatte […]

Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht will das Land Rheinland-Pfalz die umstrittene Käfighaltung von Legehennen stoppen, gegen die auch über 2300 Campact-Aktivisten mit der E-Card-Aktion „Kein Zurück zum Käfig“ protestiert hatten.
Die SPD-Landesregierung hält die im Frühjahr beschlossene Einführung von Käfigen, die nur etwas größer sind als die bisherigen Käfigbatterien, für verfassungswidrig.

Kurt Beck hatte schon im April als erster Ministerpräsident auf die Campact E-Card-Aktion geantwortet. Damals schrieb er, die rheinland-pfälzische Landesregierung werde sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das unter Rot-Grün beschlossene Verbot der herkömmlichen Käfigbatterie ab 1. Januar 2007 bestehen bleibt.

Der Bundesrat entschied damals anders, doch nun erreichte uns vor wenigen Tagen folgender Brief:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hatten Sie mich angeschrieben und für eine artgerechte Haltung von Legehennen plädiert.

Wie Sie wissen, hat sich der Bundesrat im Frühjahr dieses Jahres – gegen die Stimmen von Rheinland-Pfalz – mehrheitlich für geänderte Vorgaben für die Legehennenhaltung ausgesprochen und das Bundeskabinett hat am 10. Mai 2006 den von Bundeslandwirtschafts­minister Seehofer vorgestellten Änderungen der Verordnung zugestimmt.

Nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung ist die rheinland-pfälzische Landes­regierung zu dem Ergebnis gelangt, dass die derart geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungs­verordnung, soweit sie die Legehennenhaltung betrifft, verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund wird die Landesregierung – wie bereits öffentlich dargestellt – einen Normenkontrollantrag beim Bundes­verfassungsgericht einreichen.

So soll verhindert werden, dass bis Ende 2020 gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird und dass diejenigen Geflügelhalter bestraft werden, die sich auf das ursprünglich für Ende 2006 vorgesehene Verbot der Käfighaltung eingestellt und entsprechend investiert haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Beck“

Campact begrüßt die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz. Wir hoffen, dass die Klage beim Bundesverfassungsgericht Erfolg haben wird.

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