Reinhard Grindel (CDU) hat Campact vorgeworfen, unsere Forderungen zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft seien inzwischen veraltet
(Antwortschreiben Grindel lesen).
Günter Metzges (Campact-Geschäftsführer) antwortet darauf:
Sehr geehrter Herr Grindel,
Herr Möller hat uns Ihr Antwortschreiben auf die E-Mail-Aktion
zugesandt, auf das ich stellvertretend gerne antworten möchte.
Unsere Petition ist unglücklicherweise in allen ihren Punkten immer
noch aktuell. Dies bestätigt das im November 2006 bekannt gewordene
Eckpunktepapier aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, das bis
jetzt mit dem Forschungsministerium und Ihrer Fraktion abgestimmt
wurde (Eckpunkte als pdf).
Sie schreiben: „Der von Ihnen zitierte Grenzwert von 0,9 % kann nicht
Gegenstand der Novellierung des Gentechnikgesetzes sein, da er im
November 2002 von den EU-Landwirtschaftsministern beschlossen wurde;
die damals zuständige Ministerin Künast hatte diesem Wert zugestimmt.“
Hier verwechseln Sie etwas. Es geht uns nicht um die von Ihnen zitierte
Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Im Eckpunktepapier schlägt das
Landwirtschaftsministerium vor, die Haftungsregelungen ebenfalls erst
ab einem Grenzwert von 0,9% gentechnischer Kontamination anzuwenden.
Dies würde zu einer schwerwiegenden Haftungslücke zu Lasten der
Landwirte führen, die ohne Gentechnik wirtschaften. So verlangen viele
Lebensmittelhersteller von Landwirten erheblich niedrigere Grenzwerte.
Die Ware kann also schon bei einer niedrigeren Belastung unverkäuflich
werden. Bisher sind Landwirte, die ohne Gentechnik wirtschaften,
durch umfassende Haftungsregeln geschützt.
Günter Metzges Antwort komplett lesen
Noch ist nichts entschieden: Fordern auch Sie Ihre Abgeordneten auf, die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen!
Zur Aktion!