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Politiker-Nebeneinkünfte: Transparency International stellte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz

(cw) Parlamentspräsident Norbert Lammers (CDU) hat einen Antrag der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International auf Herausgabe einer Kopie des Rechtsgutachtens zum Thema Nebentätigkeit von Abgeordneten abgelehnt. Der Antrag basierte auf dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bundestagsverwaltung begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass das IFG in diesem Fall nicht anwendbar sei. Das IFG finde auf den Deutschen Bundestag demnach […]

(cw) Parlamentspräsident Norbert Lammers (CDU) hat einen Antrag der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International auf Herausgabe einer Kopie des Rechtsgutachtens zum Thema Nebentätigkeit von Abgeordneten abgelehnt. Der Antrag basierte auf dem Informationsfreiheitsgesetz.

Die Bundestagsverwaltung begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass das IFG in diesem Fall nicht anwendbar sei. Das IFG finde auf den Deutschen Bundestag demnach nur bei Wahrnehmung öffentlich rechtlicher Verwaltungsaufgaben Anwendung. Bei dem beantragten Schriftstück handele es sich jedoch um eine Klageerwiderung in einem verfassungsrechtlichen Organstreitverfahren und fällt somit in den Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten. Dieser „spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten […]bleibt […] vom Informationszugang ausgeschlossen“.

Transparency International hat gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt, der ebenfalls abgelehnt wurde, und setzt nun seine Hoffnung auf eine Entscheidung des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit, den die Organisation mit eingeschaltet hat.

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