Die Bundesregierung hat jetzt auch den zweiten Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts im Kabinett verabschiedet. Der Gesetzestext erhält erhebliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Planungen – sicher auch ein erster Erfolg unserer Kampagne zusammen mit Verbraucherschützern gegen eine Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen durch das neue Urheberrecht. Die Planungen sahen vor, dass Musik- und Medienkonzerne das Recht erhalten, von Internetserviceprovidern die Herausgabe persönlicher Daten der Kunden zu erzwingen. Diese könnten dann mit Klagen überzogen werden. Bisher obliegt es der Staatsanwaltschaft diese Daten zu erhalten und Klage zu erheben. Mit dem so genannten „zivilrechtlichen Auskunftsanspruch“ droht eine Privatisierung unseres Rechtssytems.
Immerhin: Die Bundesregierung will jetzt der zivilrechtlichen Auskunftsanspruch auf Personen beschränken, die „in gewerblicher Weise“ MP3s oder DVDs im Netz runterladen, weiterverbreiten und damit das Urheberrecht verletzen. Zudem muss ein Richter die Herausgabe der Kundendaten durch den Provider erlauben. Abmahngebühren sollen bei rein privaten und erstmaligen Verstößen auf 50 Euro begrenzt werden – bisher durchaus übliche Anwaltshonorare in Höhe von 2.500 Euro würden der Vergangenheit angehören.
Dies ist eine wesentliche Entschärfung der ursprünglichen Planungen. Trotzdem: Prinzipiell sollte die Strafverfolgung Sache der Staatsanwaltschaft bleiben. Hiergegen müssen wir weiter Druck machen, genauso wie für eine Bagatellklausel, die bei geringen Verstößen gegen das Urheberrecht zu rein privaten Zwecken auf Konsequenzen verzichtet. Millionen Bürger/innen dürfen nicht auf eine Stufe mit kommerzieller Produktpiraterie gestellt werden. Jetzt ringt der Bundestag um die Novellierung des Urheberrechts.
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