(mh) Nachdem die Verbreitung der Genmais-Sorte Mon 810 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz bereits unterbunden wurde, schob das Bayerische Verwaltungsgericht nun auch den bereits gesäten Pflanzen einen juristischen Riegel vor. Mit Hinblick auf die entzogene Zulassung stuften die Richter den Genmais als “nicht verkehrs- und verzehrsfähiges” Lebensmittel ein.
In einem Eilantrag – auf Klage eines Imkers – wurde der Freistaat Bayern dazu verpflichtet, Honig vor gentechnisch-manipulierten Maispollen zu schützen. Die direkte Konsequenz ist, dass die bayerischen Genmaisfelder entweder umgepflügt oder die Maispollen unschädlich gemacht werden müssen. Die indirekte Konsequenz ist, dass jetzt eine bundesweite Rechtsunsicherheit besteht, die massiven Schadensersatzforderungen von Imkern und anderen Geschädigten Vorschub leistet.
Diese Verunsicherung auf Seiten der Genmais-Bauern gilt es jetzt zu nutzen. Sie sollten endlich merken, dass sie Gefahr laufen zu sprichwörtlichen Bauernopfern der Gentechnik-Industrie zu werden und dass es noch nicht zu spät ist einen Rückzieher zu machen.
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