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Politiker-Nebeneinkünfte: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für 4. Juli erwartet

Das Bundesverfassungsgericht will am 4. Juli sein Urteil darüber verkünden, ob die vom Bundestag im Juni 2005 beschlossene verschärfte Veröffentlichungspflicht über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten verfassungskonform ist. Neun Abgeordnete hatten dagegen mit der Argumentation geklagt, sie müssten Informationen über private Geschäftspartner offenlegen, wodurch sie bei der Berufsausübung behindert würden. Mit Verweis auf die Klagen hatte […]

Das Bundesverfassungsgericht will am 4. Juli sein Urteil darüber verkünden, ob die vom Bundestag im Juni 2005 beschlossene verschärfte Veröffentlichungspflicht über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten verfassungskonform ist. Neun Abgeordnete hatten dagegen mit der Argumentation geklagt, sie müssten Informationen über private Geschäftspartner offenlegen, wodurch sie bei der Berufsausübung behindert würden. Mit Verweis auf die Klagen hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert in dieser Legislaturperiode die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte verweigert.

Vor wenigen Wochen berichtete der Spiegel, beim Bundesverfassungsgericht zeichne sich ein Patt ab. Damit würden die Klagen abgewiesen und die neuen Transparenzbestimmungen würden endlich in Kraft treten. Seit den Skandalen um Nebeneinkünfte von Abgeordneten vor zweieinhalb Jahren streiten Campact-Aktive für mehr Transparenz – als wirksames Mittel gegen Lobbyismus im Bundestag.

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Autor*innen

Christoph Bautz ist Diplom-Biologe und Politikwissenschaftler. Er gründete 2002 gemeinsam mit Felix Kolb die Bewegungsstiftung, die Kampagnen und Projekte sozialer Bewegungen fördert. 2004 initiierte er mit Günter Metzges und Felix Kolb Campact. Seitdem ist er Geschäftsführender Vorstand. Zudem ist er Mitglied des Aufsichtsrats von WeMove, der europaweiten Schwesterorganisation von Campact, sowie der Bürgerbewegung Finanzwende. Alle Beiträge

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