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Großer Erfolg: Verfassungsgericht bestätigt Veröffentlichungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte

Zweieinhalb Jahre haben wir darum gerungen – jetzt ist es endlich durch: Nach dem heute ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Nebeneinkünfte nach den vom Bundestag erlassenen verschärften Regeln veröffentlicht werden. Endlich erfahren wir, welche Abgeordneten in erster Linie die Belange ihrer Wähler/innen vertreten und welche sich eher Interessen von Geldgebern aus der Wirtschaft verpflichtet […]

Zweieinhalb Jahre haben wir darum gerungen – jetzt ist es endlich durch: Nach dem heute ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Nebeneinkünfte nach den vom Bundestag erlassenen verschärften Regeln veröffentlicht werden. Endlich erfahren wir, welche Abgeordneten in erster Linie die Belange ihrer Wähler/innen vertreten und welche sich eher Interessen von Geldgebern aus der Wirtschaft verpflichtet fühlen – ein schwarzer Tag für Lobbyisten im Bundestag. Neun Abgeordnete, darunter der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz, hatten gegen die Neuregelung geklagt.

Nach dem Urteil des Gerichts ist die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten in drei Einkommensstufen (1.000 bis 3500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro, mehr als 7.000 Euro im Monat) verfassungsrechtlich unbedenklich. So heißt es in der Urteilsbegründung: „Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung – seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen. Das Interesse des Abgeordneten, Informationen aus der Sphäre beruflicher Tätigkeiten vertraulich behandelt zu sehen, ist gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages grundsätzlich nachrangig.“

Umstritten war zudem die Neuregelung im Abgeordnetengesetz, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten steht. Auch hier verwarf das Gericht die Argumente der Kläger: „Zu den Pflichten eines Abgeordneten gehört es, dass er in einer Weise und einem Umfang an den parlamentarischen Aufgaben teilnimmt, die deren Erfüllung gewährleistet.“ Die parlamentarische Demokratie fordere „den ganzen Menschen, der allenfalls unter günstigen Umständen neben seiner Abgeordnetentätigkeit noch versuchen kann, seinem Beruf nachzugehen.“

Die Entscheidung der Richter fiel allerdings mit denkbar knapper Mehrheit. Vier Richter votierten gegen die Klage und vier dafür. Bei einer solchen Pattsituation wird die Klage abgewiesen.

Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte nach der Bekanntgabe des Urteils eine umgehende Veröffentlichung aller Angaben zu. Allerdings forderte er, die einzelnen Regeln der Veröffentlichungspflicht zu prüfen und über Änderungen Gespräche mit allen Parteien zu führen.

Für uns ist das Inkrafttreten der Veröffentlichungspflicht einer der größten Erfolge von Campact. Etliche Bundestagspolitiker hatten uns bestätigt, dass ohne den permanenten Druck von Campact-Aktiven mit Tausenden E-Mails an die jeweils zuständigen Entscheidungsgremien die Neuregelung in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zu Stande gekommen wäre. Unter den neuen politischen Mehrheiten der großen Koalition hätte sie keine Chance gehabt. Auch in der neuen Legislaturperiode machten wir immer wieder Druck, dass die Politiker-Nebeneinkünfte endlich veröffentlicht werden. So warnten wir am 11. Oktober die Richter des Bundesverfassungsgerichts vor Norbert Lammert, der als Bundestagspräsident vor Gericht die Neuregelung verteidigen sollte, aber selber die Transparenzpflicht ablehnt. Etlichen Fernsehkanälen und viele Zeitungen berichteten damals über die Aktion.

Wir freuen uns über den Erfolg und bedanken uns ganz herzlich bei den Tausenden Campact-Aktiven, die unsere vielen Online-Aktionen für mehr Transparenz unermütlich immer wieder unterstützt haben. Heute können wir sagen: Es hat sich gelohnt!

Pressemitteilung von Campact und sechs weiteren Organisationen

Presseverlautbarung und Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hans Herbert von Arnim: Offenbarungszeit für Halbtags-Politiker (Spiegel-Online)

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Autor*innen

Christoph Bautz ist Diplom-Biologe und Politikwissenschaftler. Er gründete 2002 gemeinsam mit Felix Kolb die Bewegungsstiftung, die Kampagnen und Projekte sozialer Bewegungen fördert. 2004 initiierte er mit Günter Metzges und Felix Kolb Campact. Seitdem ist er Geschäftsführender Vorstand. Zudem ist er Mitglied des Aufsichtsrats von WeMove, der europaweiten Schwesterorganisation von Campact, sowie der Bürgerbewegung Finanzwende. Alle Beiträge

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