Nebeneinkünfte aller Abgeordneten jetzt online! Schauen Sie nach!
Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht für die Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten entschieden – heute sind diese bereits auf der Homepage des Bundestags einzusehen. Die Einkünfte im Monat wurden drei Einkommensstufen zugeordnet: Stufe I 1.000 bis 3500 Euro, Stufe II 3.500 bis 7.000 Euro, Stufe III mehr als 7.000 Euro. Angegeben werden die „Bruttobeträge unter Einschluss […]
Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht für die Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten entschieden – heute sind diese bereits auf der Homepage des Bundestags einzusehen. Die Einkünfte im Monat wurden drei Einkommensstufen zugeordnet: Stufe I 1.000 bis 3500 Euro, Stufe II 3.500 bis 7.000 Euro, Stufe III mehr als 7.000 Euro. Angegeben werden die „Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen“. Hier können Sie die einsehen, wie viel Nebeneinkünfte Ihre Abgeordneten vor Ort haben: zur Übersicht
Interessant ist auch die Aufstellung der Nebeneinkünfte von Friedrich Merz (CDU), der Prominenteste der neun Abgeordneten, die mit ihrem Gang zum Bundesverfassungsgericht eben diese Veröffentlichung verhindern wollten. Rekordverdächtig sind indes die Angaben des ehemaligen Bundesforschungsministers Heinz Riesenhuber (CDU).
Die Veröffentlichung der Bruttobeträge hat bereits für Unmut bei etlichen Abgeordneten gesorgt. Insbesondere die in Karlsruhe unterlegenen Abgeordneten fordern jetzt Änderungen. Entscheidend seien die Nettobeträge und damit der Gewinn, der dem Abgeordneten letztendlich zur Verfügung stehe. Die Karlsruher Richter halten dem entgegen, es gehe „bei der Anzeige von Einkünften nicht um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgeordneten, sondern um die Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen. Hierfür können auch Zuflüsse aus Tätigkeiten und Verträgen neben dem Mandat von Bedeutung sein, die nicht als Nettoerlöse für die private Lebensführung zur Verfügung stehen. […] Zu unterstellen, im Zusammenhang mit den von den Antragstellern abzugebenden Erklärungen seien die Bürger zur Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettoeinkünften unfähig und etwaige Fehleinschätzungen nicht im Wege öffentlicher Diskussion ausräumbar, ist unrealistisch und einer Demokratie nicht angemessen.“ Zudem sind die Nettoerlöse erst nach einem längerem Zeitraum ermittelbar, was der zeitnahen Veröffentlichung im Wege steht.
Wir müssen wachsam sein, ob und gegebenenfalls wie die Politik die Veröffentlichungsregeln ändern will. Wir setzen weiter auf Ihre Unterstützung, wenn es wieder darum gehen sollte, die Transparenzregeln zu verteidigen. Unserer gemeinsamen Erfolgsstory bei der Durchsetzung der Veröffentlichungspflicht widmet sich übrigens ein Interview mit uns bei jetzt.de, dem Magazinportal der Süddeutschen Zeitung:
Ach ja:
Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro,
Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und
Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro.
„Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet jeweils mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert. Daneben werden die Angaben im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages (Teil II) publiziert.“ (Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaetigkeit/index.html)
der link zur Übersicht von Nebeneinkünften funktioniert nicht, „leider wird die Web – Seite gerade überarbeitet“….
Sicher.
Zufälle gibts….
Ein Schelm wer arges dabei denkt 🙂
Leider funktionieren die Links zur Bundestagsverwaltung nicht. Die gesuchte Seite wird z. Zt. überarbeitet.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt, oder?!
Es sollte bei den bisherigen Transparenz-Regeln bleiben.
Der Link zur Webseite des Bundestages über Friedrich Merz ist nicht verfügbar !?