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Neues Gentechnik-Gesetz: Wir haben den Durchmarsch der Gentechnik verhindert!

Vorgestern hat Horst Seehofer in einer Pressekonferenz das neue Gentechnik-Gesetz vorgestellt – und auch wenn einiges recht unbefriedigend geregelt werden soll, haben wir doch etliche Gründe zum Feiern. Denn vom Durchmarsch der Grünen Gentechnik auf die Felder, wie er vom Koalitionsvertrag vorgesehenen war, ist wenig übrig geblieben. „Erfolgreicher Fehlschlag“ – treffender kann man die letzten […]

Vorgestern hat Horst Seehofer in einer Pressekonferenz das neue Gentechnik-Gesetz vorgestellt – und auch wenn einiges recht unbefriedigend geregelt werden soll, haben wir doch etliche Gründe zum Feiern. Denn vom Durchmarsch der Grünen Gentechnik auf die Felder, wie er vom Koalitionsvertrag vorgesehenen war, ist wenig übrig geblieben. „Erfolgreicher Fehlschlag“ – treffender kann man die letzten eineinhalb Jahre Gentechnik-Politik unter Horst Seehofer kaum überschreiben, als dies die Süddeutsche Zeitung gestern kommentierte.

Die Politik musste einsehen, dass sie nicht gegen den Willen von 80 Prozent der Bevölkerung handeln kann. Hierzu haben die über 17.000 E-Mails von Bürger/innen an ihre Abgeordneten vor Ort und unsere Aktionstour in die Wahlkreise der 25 für die Entscheidung wichtigsten Abgeordneten einen wichtigen Beitrag geleistet. Letztere kam anscheinend genau zum richtigen Zeitpunkt – gerade in den letzten vier Wochen hat sich hinter den Kulissen noch mal viel bewegt.

Eine wichtige Verbesserung, mit der Landwirtschaftsminister Horst Seehofer, der Fraktionsvize der SPD Ulrich Kelber und der CDU Landwirtschaftspolitiker Peter Bleser in Berlin vor die Presse traten, ist, dass die Positiv-Kennzeichnung von gentechnikfreien Lebensmitteln vereinfacht werden.

Verbraucher/innen würden in Zukunft erfahren, ob Gentechnik im Futtertrog der Tiere landet, deren Fleisch sie essen oder deren Milch sie trinken. Der allergrößte Teil der gentechnisch veränderten, importierten und in Deutschland angebauten Ernten würde dem kritischen Blick der Verbraucher ausgesetzt. Wir bekämen einen gewichtigen Hebel in die Hand, mit dem gegen Molkereien und Schlachtereien vorgegangen werden kann, die Fleisch oder Milch von Tieren verarbeiten, die mit Gentechnik-Futter groß gezogen worden sind.

Ein wichtiger, wenn auch nicht ausreichender Erfolg ist, dass sich an der Haftung nichts ändert. Das heißt, die unter Rot-Grün beschlossenen Haftungsregeln bleiben wie sie sind. Das hat Vorteile: der Deutsche Bauernverband hat nach der Pressekonferenz bereits öffentlich seine Mitglieder vor dem Anbau von Gentechnik-Pflanzen gewarnt. Das sei rechtlich zu risikoreich. Trotzdem reicht uns auch der Rot-Grüne Status-Quo nicht. Denn richtig ist: bei der Haftung besteht große Rechtsunsicherheit, ob unter 0,9% gehaftet wird oder nicht. Wir brauchen die Klarstellung, dass die Haftung bereits ab der Nachweisgrenze einsetzt.

Der dritte wichtige Erfolg ist, dass sich auch beim Standortregister nichts ändert. Jeder kann sich weiter unkompliziert im Internet informieren, wo in der Nachbarschaft Gentechnik angebaut wird.

Neben diesen Erfolgen gibt es aber auch viel Schatten beim neuen Entwurf:

  • die geplanten Mindestabstände beim Anbau von Mais von 150 Metern zum konventionellen Nachbarfeld sind viel zu gering, um Kontamination zu verhindern. Nach Einschätzung von Greenpeace müssen Abstände bei Mais mindestens 800 Meter betragen, sonst kommt es regelmäßig zu Kontamination. Das 150 Meter zur Verhinderung von Kontamination nicht ausreichen, gibt der Landwirtschaftsminister indirekt zu, denn zu Biofeldern soll der Abstand mindestens 300 Meter betragen.
  • Forschungsfreisetzungen sollen danach durch Haftungsübernahmeversprechen des Bundes und durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Das vereinfachte Verfahren würde eine Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern bei Freisetzungsversuchen in Ihrer Nachbarschaft vielfach verhindern.
  • Nachbarschaftliche Absprachen sollen ermöglichen, dass Mindestabstände zwischen Feldern und andere Schutzmaßnahmen gegen Kontamination nicht angewendet werden müssen.
  • Bei den Analysekosten ist es zu keiner Regelung gekommen. Die Gentechnikfreie Landwirtschaft muss deshalb weiter für Kosten aufkommen, die erst durch den Anbau von Gentechnik entstehen.
  • auch im neuen Gesetz werden keine Schutzmaßnahmen für Imker getroffen, die in besonderer Weise vom Gentechnikanbau betroffen sind.

Licht und Schatten: Wir haben einerseits viel erreicht. Wenn die Pläne der Bundesregierung realisiert werden, kommt es nicht zum angekündigten Durchmarsch der Gentechnik-Produzenten. Andererseits werden auch bei dieser Novellierung wichtige und notwendige Schutzmaßnahmen für die gentechnikfreie Landwirtschaft nicht ergriffen.

Wir sehen aber, dass unser Widerspruch wirkt, dass es sich lohnt, engagiert gegen die Gentechnik-Industrie zu streiten. Gleichzeitig ist klar: Um einen wirklichen Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft zu erreichen, müssen wir dran bleiben. Wenn, wie es aussieht, die Koexistenz von Gentechnik-Anbau und Gentechnikfreier Landwirtschaft nicht möglich ist, müssen strikte Regeln dafür sorgen, dass in Deutschland keine Gentechnik angebaut wird.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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