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Erster Erfolg: Länder lehnen Privatisierungspläne ab und fordern Änderungen!

Auf ihrer Sonderkonferenz haben die Verkehrsminister der Länder heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Privatisierung der Bahn einstimmig abgelehnt und tief greifende Änderungen eingefordert! Ein heftiger Dämpfer für die Regierung – ein großer Erfolg für uns! „Es muss deutliche Nachbesserungen geben, sonst sehe ich im Bundesrat für diesen Gesetzentwurf keine Mehrheit“, so der Verkehrsminister Sachsen-Anhalts […]

Auf ihrer Sonderkonferenz haben die Verkehrsminister der Länder heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Privatisierung der Bahn einstimmig abgelehnt und tief greifende Änderungen eingefordert! Ein heftiger Dämpfer für die Regierung – ein großer Erfolg für uns! „Es muss deutliche Nachbesserungen geben, sonst sehe ich im Bundesrat für diesen Gesetzentwurf keine Mehrheit“, so der Verkehrsminister Sachsen-Anhalts und Konferenzvorsitzende Karl-Heinz Daehre. Zu dem überraschend einhelligen Beschluss haben sicher auch die über 6.500 E-Mails von Campact-Aktiven einen Beitrag geleistet.

Die Länder befürchten, dass der in ihrer Verantwortung liegende, wenig profitträchtige Nahverkehr mit den Privatisierungsplänen der Bundesregierung abgehängt wird. Auf Grund fehlender Mitspracherechte der Länder könnte die Deutsche Bahn (DB AG) nach einer Privatisierung im Nahverkehr Stations- und Trassenpreise massiv erhöhen. Dann kämen erhebliche Mehrkosten auf die Länder zu, wenn sie das Angebot halten wollen. Oder weitere Nebenstrecken müssten stillgelegt und Fahrpläne ausgedünnt werden. Die Länder verlangen daher, ein „echtes Mitsprache- und Kontrollrecht der Länder bei der Verwendung der für Investitionen im Nahverkehrsbereich vorgesehenen Bundesmittel“. Zudem fordern sie die „Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Unterschreitung der Qualitätsvorgaben hinsichtlich der Schieneninfrastruktur in einem regionalen Netz/einem Land“.

Mit einem Gutachten soll bis Mitte September grundlegend geprüft werden, in wieweit der Gesetzentwurf verfassungskonform ist. Nach Artikel 87e, Grundgesetz soll der Bund aus­reichend Einfluss auf die Ausgestaltung der Bahn­infrastruktur besitzen. Mit den Plänen der Bundesregierung würde der Bund aber sämtliche Mitspracherechte an die DB AG abgeben und auch das Schienen­netz de facto in deren Besitz übergehen. Der Bund könnte nicht mehr mitbestimmen, wie die jähr­lich etwa 2,5 Mrd. Euro Steuergelder für Erhalt und Modernisierung des Netzes und 7 Mrd. Euro für den Nahver­kehr verwendet werden.

Nach diesem wichtigen Erfolg müssen wir weiter Druck machen, dass sich die Länder mit ihrem Widerstand hart bleiben und sich nicht mit minimalen Nachbesserungen abspeisen lassen. Sie müssen diesen völlig verkorksten Gesetzentwurf verhindern.

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