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Kabinett beschließt Gentechnikgesetz – jetzt folgt das parlamentarische Verfahren

Das Bundeskabinett hat heute in Berlin das neue Gentechnikgesetz und Regeln für eine Verordnung für die Gute Fachliche Praxis beschlossen (über die einzelnen Regelungen informieren die vorhergehenden Blog-Einträge). Die Reaktionen der Parteien und Verbände auf den Beschluss fallen sehr unterschiedlich aus: Die SPD sieht in der beschlossenen Vorlage eine gute Basis für die folgende parlamentarische […]

Das Bundeskabinett hat heute in Berlin das neue Gentechnikgesetz und Regeln für eine Verordnung für die Gute Fachliche Praxis beschlossen (über die einzelnen Regelungen informieren die vorhergehenden Blog-Einträge).

Die Reaktionen der Parteien und Verbände auf den Beschluss fallen sehr unterschiedlich aus:

  • Die SPD sieht in der beschlossenen Vorlage eine gute Basis für die folgende parlamentarische Beratung. Seehofer habe seine Pläne überarbeitet und verbessert. Die unveränderte Beibehaltung der Haftungsregeln und des Standortregister sei ein Erfolg. Ein Gewinn sei auch die vereinbarte Regelung für eine Positiv-Kennzeichnung tierischer Produkte. Offene Punkte müssten im parlamentarischen Verfahren geklärt werden. Dazu gehöre die Regelung der nachbarschaftlichen Absprachen und die durch den Einsatz der Gentechnik entstehenden Mehrkosten, die bisher von der gentechnikfreien Landwirtschaft getragen werden.
  • Nach der Gentechnik-Frontfrau im Bundestag Christel Happach-Kasan (FDP) ist der Tag des Kabinettsbeschlusses ein „Schwarzer Tag“ für die Biotechnologie in Deutschland. Es sei völlig inakzeptabel, dass die Haftungsregeln unverändert blieben. Auch die Mindestabstände seien viel zu weit gefasst.
  • Linksfraktion und Grüne kritisieren, das die Vorlage der Bundesregierung nicht den notwendigen Schutzanforderungen für die gentechnikfreie Landwirtschaft gerecht wird. Die Fraktion der Grünen befürchtet, dass mit den vorliegenden Regeln unkontrollierbare Einfallstore für Verunreinigungen durch Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Dazu gehöre die vorgesehene Möglichkeit für privatwirtschaftliche, nachbarschaftliche Absprachen. Die von der Bundesregierung vorgelegten Mindestabstände seien viel zu gering. Die Grünen begrüßen die Pläne zur Erleichterung einer Positiv-Kennzeichnung.
  • Der BUND kritisiert den vorliegenden Entwurf heftig. Besonders schlimm sei, dass in Zukunft nachbarschaftliche Absprachen die Schutzfunktion des Gesetzes jederzeit aushebeln können. Auch der BÖLW sieht Verwerfungen im gegenwertigen Entwurf, die im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden müssen. Die Verhinderung, nicht die Minimierung der Kontamination von Nachbarfelder müsse im Vordergrund stehen. Die Haftungsregel müsse klarer gefasst werden und den Bauern Rechtssicherheit geben, dass Gentechnik-Produzenten ab der Nachweisgrenze haften. Die Absicht, die Positivkennzeichnung neu zu regeln begrüßt der BÖLW.
  • Der Deutsche Bauernverband und der Bundesverband Deutscher Pflanzenschützer kritisieren den vom Bundeskabinett vorgelegten Entwurf. Es errichte unverhältnismäßig hohe Hürden für Anwendung und Forschung.

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts geht die Auseinandersetzung in die nächste Runde. Mit dem Bestand der Haftungsregeln und des Standortregisters haben wir viel erreicht. Trotzdem sichert der vorliegende Entwurf nur ungenügend die gentechnikfreie Landwirtschaft. Schreiben Sie Ihren Abgeordneten bei Ihnen vor Ort und verlangen Sie den Schutz der Gentechnikfreien Landwirtschaft.


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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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