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Gutachter der Bundesländer hält Bahnprivatisierung für verfassungswidrig

Die Medienberichte dürften Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee das Wochenende verhagelt haben. Anfang August hatten die Länderverkehrsminister ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das sollte unter anderem klären, ob die von der Bundesregierung geplante Bahnprivatisierung mit der Verfassung sowie der Aufgabenverantwortung der Länder für den Personennahverkehr vereinbar ist. Offiziell wollen die Länder die Expertise erst morgen präsentieren. Der […]

Die Medienberichte dürften Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee das Wochenende verhagelt haben. Anfang August hatten die Länderverkehrsminister ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das sollte unter anderem klären, ob die von der Bundesregierung geplante Bahnprivatisierung mit der Verfassung sowie der Aufgabenverantwortung der Länder für den Personennahverkehr vereinbar ist. Offiziell wollen die Länder die Expertise erst morgen präsentieren. Der Inhalt ist jedoch schon gestern bekannt geworden.

Der Entwurf ist mit der Verfassung unvereinbar, das Schienennetz würde dramatisch schrumpfen, immer mehr Bahnhöfe würden dicht gemacht, die Kostenststeigerungen wären für die Länder immens – das sind die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens, das der Münsteraner Staatsrechtsprofessor Dirk Ehlers und die Unternehmensberatung KCW erstellt haben.

Für Gutachter Ehlers ist klar: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kollidiert mit Art. 87e des Grundgesetzes. Der sehe nämlich vor, dass der Bund bei Ausbau und Erhalt des Schienennetzes das Allgemeinwohl und besonders die Verkehrsbedürfnisse berücksichtigen muss.

Ehlers zufolge würde der Bund mit der Privatisierung der Bahn seinen Einfluss auf die Infrastruktur – Schienennetz und die für den Betrieb notwendigen Anlagen – aus der Hand geben und sich damit seiner Gewährleistungsverantwortung entledigen. Der Bund träte sein Stimmrecht in den Aktionärs- und Vollversammlungen der Netzunternehmen an den Mutterkonzern Deutsche Bahn AG (DB AG) ab. Und auch über den Aufsichtsrat der DB AG könnte er keinen Einfluss mehr nehmen, sobald private Investoren auch nur ein Mitglied stellten, so Ehlers.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund juristisch Eigentümer des Netzes bleibt, die Bahn es jedoch für 15 Jahre bewirtschaften und bilanzieren kann. „Der Versuch, die verfassungsrechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen in Einklang zu bringen, kommt einer Quadratur des Kreises gleich“, schreibt Ehlers. Der Gutachter greift damit Bedenken von Verfassungsrechtlern auf, die in der Expertenanhörung des Bundestages im Mai dies als unlösbares Problem bezeichnet hatten.

Der zweite Teil der Studie, der von der Unternehmensberatung KCW erstellt wurde, befasst sich mit den finanziellen Belastungen für die Länder. Und die sind immens. Fast ein Viertel des Schienennetzes (9.000 km) sei von der Stillegung bedroht, es drohten höhere Trassen- und Stationspreise. Damit wolle die Bahn das defizitäre Netz auf Gewinn trimmen und so den Renditewünschen der Investoren entsprechen. Zusätzliche Kosten für die Länder allein bis 2011: eine Mrd. Euro.

Tiefensee hat zwar gestern erklären lassen, sein Entwurf sei verfassungsgemäß, doch das klingt wie das Pfeifen im Walde. Denn die im Gutachten formulierten Einwände sind so massiv, dass Gesetzeskosmetik – ein paar Korrekturen hier, ein paar andere Formulierungen dort – die Länder nicht zufrieden stellen wird. Und damit gerät der Zeitplan der Regierung immer mehr ins Rutschen. Das Gutachten dürfte auch den kritischen Abgeordneten der Regierungsfraktionen Auftrieb geben. Die sind nämlich ab der kommenden Woche am Zug. Am Freitag soll die erste Lesung des Entwurfs stattfinden.

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