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Verfassungsgericht will Grundsatzurteil fällen

Am letzten Mittwoch wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstmals über die Online-Durchsuchung verhandelt. Verhandlungsgegenstand ist eigentlich ein nordrhein-westfälische Landesgesetz, das dem dortigen Verfassungsschutz sie Ausspähung von privaten Computern erlaubt. Doch die Richter machten schnell klar: Es geht ihnen um ein Grundsatzurteil in Sachen Online-Durchsuchung. Denn das stümperhaft erarbeitete und offensichtlich verfassungswidrige Gesetz aus NRW […]

Am letzten Mittwoch wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstmals über die Online-Durchsuchung verhandelt. Verhandlungsgegenstand ist eigentlich ein nordrhein-westfälische Landesgesetz, das dem dortigen Verfassungsschutz sie Ausspähung von privaten Computern erlaubt. Doch die Richter machten schnell klar: Es geht ihnen um ein Grundsatzurteil in Sachen Online-Durchsuchung. Denn das stümperhaft erarbeitete und offensichtlich verfassungswidrige Gesetz aus NRW hätte wohl kaum die lange Liste der Experten gerechtfertigt, die das Gericht einlud.

Das Gericht wolle „grundlegende Fragen im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit“ beantworten, so der verhandlungsführende Richter Hans-Jürgen Papier. Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem: „Es stellt sich die Frage, wie die mit dem Zugriff auf informationstechnische Systeme verbundenen Gefährdungen angemessen erfasst und bewältigt werden können.“ Das Gericht wolle klären, welche Grundgesetz-Artikel durch eine Online-Durchsuchung möglicherweise verletzt würden: Artikel 13 Grundgesetz zur Unverletzlichkeit der Wohnung, Artikel 10 zum Fernmeldegeheimnis oder Artikel 2 mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Mit einer Karlsruher Entscheidung ist wohl erst Anfang 2008 zu rechnen. Durch die Klage des ehemaligen Innenministers Baum gegen das Verfassungsschutzgesetz aus NRW könnte sich die einmalige Chance ergeben, dass indirekt über die Gesetzespläne von Innenminister Schäuble befunden wird, ehe diese überhaupt geltendes Recht werden. Die beim ersten Verhandlungstag sehr kritisch gestimmten Richter könnten der Einführung der Online-Durchsuchung sehr enge Grenzen setzen, so wie sie dies zuvor beim Großen Lauschangriff taten. Oder diesen Angriff auf die Privatsphäre gleich als grundsätzlich verfassungswidrig einstufen.

Wir dürfen also vielleicht mit Schützenhilfe aus Karlsruhe rechnen. Doch wir sollten uns nicht zurücklehnen. Das Urteil ist noch nicht gesprochen und Schäuble könnte selbst bei einem harten Urteil die Option zur Grundgesetzänderung bleiben. Wir müssen unsere Grundrechte weiter verteidigen.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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