Am Montag Abend scheiterten die Spitzen der Koalition erneut daran, eine Einigung in der strittigen Frage der Online-Durchsuchung zu erzielen. Die SPD scheint sich mit ihrer Linie durchzusetzen, dass vor einer Entscheidung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur der in Nordrhein-Westfalen eingeführten Online-Durchsuchung abgewartet wird. Das BKA-Gesetz, das die Online-Durchsuchung enthält, soll aber an die Bundesländer zur Beratung weitergegeben werden, da die anderen Inhalte des Gesetzes in der Koalition unstrittig sind. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird Anfang 2008 gerechnet.
Im November will allerdings der Koalitionsausschuss erneut über die Online-Durchsuchung beraten. Bis dahin sollen die Länder ihre Positionen zum BKA-Gesetz und besonders zur Online-Durchsuchung geäußert haben. Wir müssen weiter Druck auf die zuständigen Spitzenpolitiker/innen der Koalition machen, damit sie sich von den Plänen von Innenminister Schäuble zur Online-Durchsuchung verabschieden.
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