Anfang nächsten Jahres kommen Politiker und Ermittlungsbehörden ihrem Wunsch nach dem gläsernen Bürger einen Schritt näher. Wird über die Online-Durchsuchung noch fleißig debattiert, ist über die so genannte „Vorratsdatenspeicherung“ schon längst entschieden.
Dahinter verbirgt sich ein Gesetz, das Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Polizei und Nachrichtendienste sollen innerhalb dieses Zeitraums auf die Daten zurückgreifen können.
Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken hat der Bundestag das Gesetz bereits am 9.November verabschiedet.
Mit Hilfe solcher Daten könnten beispielsweise Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation und persönliche Interessen werden dann ebenso möglich.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern engagiert sich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Er organisiert unter anderem eine Sammel-Verfassungsbeschwerde, um das Gesetz zu kippen.
Mehrere tausend Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich bereits an dieser Klage. Noch bis zum 24.12.2007 kann man die Verfassungsbeschwerde unterstützen. Erteilen auch sie der Vorratsdatenspeicherung eine Absage! Mehr dazu erfahren Sie unter www.vorratsdatenspeicherung.de.