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Entscheidung über Verfassungsrichterwahl verschoben

Die für morgen geplante Wahl von Prof. Horst Dreier zum Richter am Bundesverfassungsgericht findet nicht statt. Die SPD hat darauf verzichtet für die morgige Sitzung des Bundesrates einen Nominierungsantrag zu stellen. Damit verschiebt sich die Wahl eines möglichen Nachfolgers des bisherigen Verfassungsrichters Winfried Hassemer um mindestens vier Wochen. Der Bundesrat wird jetzt fühestens auf seiner […]

Die für morgen geplante Wahl von Prof. Horst Dreier zum Richter am Bundesverfassungsgericht findet nicht statt. Die SPD hat darauf verzichtet für die morgige Sitzung des Bundesrates einen Nominierungsantrag zu stellen.

Damit verschiebt sich die Wahl eines möglichen Nachfolgers des bisherigen Verfassungsrichters Winfried Hassemer um mindestens vier Wochen. Der Bundesrat wird jetzt fühestens auf seiner Sitzung am 14. März entscheiden.

Trotz der Verschiebung hält die SPD an Prof. Horst Dreier fest. Mittlerweile hat sich sogar Parteichef Kurt Beck in die Sache eingeschaltet und droht der Union offen mit Blockade bei zukünftigen Entscheidungen, in denen die Konservativen Vorschlagsrecht haben. Beck will die Causa Dreier in einem Spitzengespräch mit Angela Merkel klären.

Damit ändert sich die Debatte: anstatt ausführlich über die lagerübergreifende Kritik an der geplanten Berufung Prof. Dreier zu streiten, mauern die Sozialdemokraten. Ihnen geht es darum, die Bestimmung der Richterposten weiterhin geräuschlos hinter den Kulissen nach Proporz zu regeln.

Genau dies ist aber im Fall von Prof. Dreier das Problem. Eine öffentliche Vorstellung und eine proaktive eindeutige Klarstellung seiner Position zur Rettungsfolter hätte genügt, um die Wahl des ansonsten renommierten Wissenschaftlers möglich zu machen.

Diese Klarstellung gibt es bislang nicht. Und so muss weiter davon ausgegangen werden, dass Prof. Dreier auch als Bundesverfassungsrichter den Einsatz der Rettungsfolter durch den Staat für diskutabel hält.

Heribert Prantl schrieb gestern in der Süddeutschen Zeitung: „Darüber kann man im Hörsaal spannend diskutieren. Aber das Verfassungsgericht ist kein Hörsaal, es ist keine Experimentierstube. Es ist dafür da, die Verfassung zu bewahren, nicht dafür, sie aus intellektueller Lust und rechtstheoretischem Vergnügen einzureissen“.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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