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Merkels Vorschläge zur Eindämmung der Steuerflucht ungenügend

Anlässlich des Besuchs von Liechtensteins Regierungschefs Otmar Hasler hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerflucht gefordert. Die Konfliktbereitschaft gegenüber Steueroasen, die Merkel damit signalisiert hat, ist zunächst einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Liechtenstein würde damit auf ein ähnliches steuerliches Regulierungsniveau gebracht wie Länder innerhalb der EU. Dennoch: Die […]

Anlässlich des Besuchs von Liechtensteins Regierungschefs Otmar Hasler hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerflucht gefordert. Die Konfliktbereitschaft gegenüber Steueroasen, die Merkel damit signalisiert hat, ist zunächst einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Liechtenstein würde damit auf ein ähnliches steuerliches Regulierungsniveau gebracht wie Länder innerhalb der EU.

Dennoch: Die geforderte Kooperation Liechtensteins im Rahmen der EU-Geldwäscherichtlinie, dem OECD-Protokoll zur Rechtshilfe bei Steuerstraftaten, Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen den USA und Liechtenstein und im Rahmen der Vereinbarungen zwischen den USA und Finanzdienstleistern aus Liechtenstein über den Austausch steuerlicher Informationen genügen nicht, um die Steuerflucht zu stoppen:

Das Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen den USA und Liechtenstein schließt Steuerhinterziehung aus. Die Vereinbarungen zwischen den USA und Finanzdienstleistern aus Liechtenstein über den Austausch steuerlicher Informationen beziehen sich nur auf US-Obligationen. Die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie betrifft nicht die einfache Steuerhinterziehung. Und die Anerkennung der OECD-Standards verpflichtet nur zu steuerlichem Informationsaustausch im Einzelfall, wenn die nationalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Wenn die Steuerbehörden jedoch nicht wissen, wer die Eigentümer der 300 Milliarden Euro sind, die in Steueroasen lagern, nützt auch ein Informationsaustausch, der sich auf den Einzelfall beschränkt, wenig. Deshalb ist es notwendig, dass steuerliche Informationen grenzüberschreitend automatisch übermittelt werden. 24 EU-Länder sowie die US-Staaten praktizieren dies bereits heute bei den Zinseinkünften. Dieses Verfahren muss auf alle Kapitaleinkommen und wichtigen Finanzplätze ausgeweitet werden.

Zudem muss die Bundesregierung das Personal und die Ausstattung der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaften für Wirtschafts­krimi­nalität deutlich aufstocken. Und: Deutschland muss in der EU für konsequente Maßnahmen gegen Steuerflucht eintreten: Staaten, die sich weigern, Informationen mit den Finanzämtern der Herkunftsstaaten ihrer Anleger auszutauschen, müssen auf eine Schwarze Liste gesetzt werden. Nicht-EU-Länder auf dieser Liste müssen wirtschaftliche Sanktionen wie die Einschränkung des freien Kapital­verkehrs drohen.

Unterzeichnen Sie unseren Appell an die Bundesregierung, die Steuerflucht zu stoppen!

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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