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Lobbyisten-Schlupfloch in die Ministerien

In der am letzten Mittwoch, den 18.6. von der Bundesregierung verabschiedeten Verwaltungsvorschrift für “externe Mitarbeiter” in Ministerien scheint es ein Schlupfloch für Lobbyisten zu geben: Nach Informationen der taz, der die bisher nicht veröffentlichte Verwaltungsvorschrift vorliegt, schließt die Bundesregierung befristete Arbeitsverträge ausdrücklich aus dem Geltungsbereich der Vorschrift aus. Das bedeutet, dass Lobbyisten, die kurzfristig von […]

In der am letzten Mittwoch, den 18.6. von der Bundesregierung verabschiedeten Verwaltungsvorschrift für “externe Mitarbeiter” in Ministerien scheint es ein Schlupfloch für Lobbyisten zu geben: Nach Informationen der taz, der die bisher nicht veröffentlichte Verwaltungsvorschrift vorliegt, schließt die Bundesregierung befristete Arbeitsverträge ausdrücklich aus dem Geltungsbereich der Vorschrift aus. Das bedeutet, dass Lobbyisten, die kurzfristig von den Behörden bezahlt werden, aber nach Ende ihrer Leihbeamten-Tätigkeit zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren, weiterhin an Gesetzen mitschreiben können!

Der Haushaltsausschuss hatte an diesem Punkt etwas vage gefordert, dass mit “befristeten Arbeitsverträgen besonders sensibel vorzugehen” sei. Unserem Kampagnenpartner LobbyControl gegenüber versicherte eine Sprecherin des Innenministeriums, die Verwaltungsvorschrift enthalte bis auf die Veröffentlichung im Internet alle vom Haushaltsausschuss geforderten Punkte. Dass es in der Vorschrift nun heißt, befristete Arbeitsverträge seien nicht von den Regulierungen betroffen, kann jedoch nicht als besonders sensibler Umgang bezeichnet werden. Vielmehr wird hier klammheimlich ein Schlupfloch für Lobbyisten in die Ministerien offen gehalten.

Bereits der Bundesrechnungshof verweist in seinem Bericht über Lobbyisten in Ministerien auf die Möglichkeit dieses Schlupflochs, hat sie aber von seiner Untersuchung ausgenommen. Als Beispiel nennt er die so genannten Industriereferenten, die für eine befristete Zeit in den deutschen Botschaften im Ausland arbeiten. Diese werden in ihrer Zeit bei den Botschaften zwar vom Staat bezahlt, kommen aber aus Großkonzernen (bisher stets aus dem Kreis der 30 DAX-Unternehmen), in die sie danach wieder zurückkehren.

Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann äußerte deutliche Kritik gegenüber dem Regierungs-Beschluss. Er fühle sich “ausgetrickst”, sagte er gegenüber der taz. Er kündigte an, gemeinsam mit der Unionsfraktion einen Antrag ins Parlament einzubringen, der den Einsatz “externer Mitarbeiter” in den Ministerien strenger regeln soll als die jetzige Verwaltungsvorschrift es vorsieht. Hoffentlich macht der SPD-Politiker ernst! Es wäre sehr zu begrüßen, wenn das Parlament der Regierung hier kräftig auf die Finger klopft. Am besten gleich richtig: mit einem Beschluss, die Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien ganz zu verbieten. Wir werden die Entwicklungen in Berlin weiter beobachten und dann, wenn es sinnvoll ist, gegebenenfalls noch einmal Druck machen.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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