Honig, der mit den Blütenpollen des Gen-Mais MON810 verunreinigt wurde, darf nicht mehr verkauft werden. Denn MON810 hat keine Zulassung als unverarbeitetes Lebensmittel, wie es der Honig ist. Verkauft der Imker seinen Honig trotz der Gentechnik-Verunreinigung, macht er sich strafbar. Dies hatte das Augsburger Verwaltungsgericht im Mai geurteilt.
Gleichzeitig gewährte das Gericht dem betroffenen Imker Bablok jedoch keinen Schutzanspruch vor der Verunreinigung mit Gentechnik: Habe ein Imker seine Bienenvölker in der Nähe eines Gen-Mais-Feldes, müsse er sich selbst vor den Gen-Pollen schützen – indem er seine Bienen nehme und mit diesen weg vom Gen-Geld umziehe. Das Gen-Feld dürfe dagegen an derselben Stelle weiter bewirtschaftet werden. Bienen sammeln in einem Radius von 5 Kilometern Nektar und bestäuben Blüten – ohne dabei zu unterscheiden, ob diese gentechnisch verändert sind oder nicht.
Imker Bablok folgte dem Urteil – und zog mit seinen Bienen weg von den Gen-Mais-Feldern der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Dennoch wurden nun Gen-Pollen von MON810 in seinem Honig gefunden. Die Gen-Pollen in den Bienenvölkern stammten noch vom Gen-Anbau aus dem Vorjahr. Die gesamte Jahresernte des Imkers war betroffen und musste am 23. September in einer Augsburger Müllverbrennungsanlage entsorgt werden (mehr).
Alleine die Analyse seiner Ernte auf die gentechnische Verunreinigung hat den Imker über 700 Euro gekostet. Hinzu kommen die Mehrkosten durch Abwanderung, den Betreuungsaufwand der Völker, durch die Entsorgungskosten und der entgangene Verkaufserlös: insgesamt rund 10.000 Euro Schaden. Der Fall zeigt: Gen-Mais-Anbau bedroht die Existenz der Imker/innen. Ein Grund mehr, ein nationales Verbot von Landwirtschaftsminister Seehofer zu fordern!