Eine Petition an den Bundestag zum Stopp des Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide hat die erste Hürde genommen:
Der Petitionsausschuss des Bundestages schloss sich in der Sitzung vom 17. Juni 2009 den Argumenten der Bombodromgegner an. Der jüngste Gerichtsentscheid des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichts hätte dafür den Ausschlag gegeben, hieß es aus dem Ausschuss.
Die Petition wird dem Bundestag nun als „Beschluss zur Erwägung“ vorgelegt. Das Parlament stimmt dann für oder gegen eine Weiterleitung an die Bundesregierung. In der Regel folgt das Plenum dem Votum des Petitionsausschusses. Innerhalb von vier Wochen muss dann die Bundesregierung reagieren.
Unabhängig vom weiteren Verlauf dieses Verfahrens: Campact bleibt weiter dran am Thema!