Ausflucht von Minister Jung zählt nicht mehr
Nach dem Petitionsausschuss des Bundestages forderten gestern auch die
Abgeordneten die Bundesregierung auf, die zahlreichen Einwände gegen den
Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide „zu erwägen“. Ein
weitergehender Antrag von Die Linke und Bündnis 90 / die Grünen fand
allerdings keine Mehrheit.
Dennoch kommt das Votum zum richtigen Zeitpunkt: Bisher hatte sich
Verteidigungsminister Jung, der das Bombodrom befürwortet, immer noch auf
einen Bundestagsbeschluss pro Bombodrom von 1993 stützen können. Dies ist nun
nicht mehr der Fall. Bis 13. Juli kann Jung noch Widerspruch gegen ein Urteil
des Oberlandesgerichts Berlin-Brandenburg einlegen, das den Betrieb des
Bombodroms untersagt hat.
Die unmissverständliche Aufforderung, das Urteil zu akzeptieren, wird Jung in
Kürze auf dem Frühstückstisch haben: Von Campact-Aktiven finanzierte Anzeigen
in den regionalen Zeitungen in Jungs Wahlkreis verlangen das engültige Aus
für das Bombodrom.