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Vorstellung Rechtsgutachten: Bürgerbefragung zum Kohlekraftwerk Dörpen ist rechtlich zulässig

Die Gemeindeverwaltung Dörpen behauptet weiterhin, eine Bürgerbefragung zum Kohlekraftwerk sei rechtlich nicht zulässig. Doch ein neues Rechtsgutachten zeigt: Die Befragung machbar – aber politisch nicht gewollt. Das Interesse der Medien ist groß, dabei geht es um eine ziemlich trockene Angelegenheit: den § 22d der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Dort wird festgelegt, dass der Gemeinderat „in Angelegenheiten der […]

Die Gemeindeverwaltung Dörpen behauptet weiterhin, eine Bürgerbefragung zum Kohlekraftwerk sei rechtlich nicht zulässig. Doch ein neues Rechtsgutachten zeigt: Die Befragung machbar – aber politisch nicht gewollt.

Das Interesse der Medien ist groß, dabei geht es um eine ziemlich trockene Angelegenheit: den § 22d der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Dort wird festgelegt, dass der Gemeinderat „in Angelegenheiten der Gemeinde“ eine Bürgerbefragung beschließen kann. Alles weitere müsse durch eine Satzung geregelt werden.

Pressekonferenz zur Vorstellung des Rechtsgutachtens

Tim Weber (Mehr Demokratie), Ferdinand Dürr (Campact) und Robert Hotstegs (Gutachter) stellen Rechtsgutachten vor.

Das große Medieninteresse von dpa über NDR bis zur Schweizer WoZ zeigt jedoch, dass etwas dahinter stehen muss. In der Gemeinde Dörpen hatte im Juni eine Mehrheit der volljährigen Wahlberechtigten mit einer Petition gefordert, dass der Gemeinderat die Einwohner/innen befragt, ob sie die Ansiedlung eines Kohlekraftwerks in Dörpen wollen. Bisher hatte sich der Gemeinderat dazu nicht geäußert, sondern hinter der Aussage von Gemeindedirektor Hans Hansen versteckt, der eine Bürgerbefragung für rechtlich nicht zulässig hält.

Nach dieser Pressekonferenz muss sich die Gemeindeverwaltung diese Position nun ein zweites Mal durchdenken: Ein Gutachten der auf direktdemokratische Elemente spezialisierten Kanzlei Dr. Obst und Hotstegs aus Düsseldorf belegt: Eine Bürgerbefragung zum geplanten Steinkohlekraftwerk ist rechtlich zulässig.

Unmittelbar vor der Pressekonferenz konnten sich die Mitglieder des Gemeinderats direkt beim Juristen über den Inhalt des Gutachtens informieren. Abgesehen von drei Mitgliedern des Gemeinderates, zwei von der CDU, eines von der SPD, kamen auch drei Angestellte der Dörpener Gemeindeverwaltung – allen voran Gemeindedirektor und Befragungsgegner Hans Hansen. Trotz der ausführlichen Besprechung des Gutachtens hält er auch auf der Pressekonferenz an seiner Auffassung fest: Er hält eine Bürgerbefragung für eine faktischen Bürgerentscheid und der sei zeitlich nicht mehr zu machen, wenn die Arbeit am Bebauungsplan erst einmal begonnen habe.

Hans Hansen auf Pressekonferenz

Gemeindedirektor Hans Hansen (rechts) und Gemeinde-Justiziar Hövelmann auf der Pressekonferenz

Sein Argument wird jedoch auch öffentlich schnell widerlegt: Wenn eine Befragung nicht zulässig wäre, müsste das im Gesetz festgeschrieben sein. Die die Grundsatzentscheidung, ob ein Kohlekraftwerk gebaut werden soll, kann vom Gemeinderat jederzeit revidiert werden – und hierbei selbstverständlich auch die Meinung der Einwohner/innen berücksichtigt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob der Gemeinderat eine Bürgerbefragung will.

An diesem Punkt schaltet sich Bürgermeister Hartmut Schneider ein, der im Hintergrundgespräch das Wort der Gemeindeverwaltung überlassen hatte: Nein, der Rat wolle keine Bürgerbefragung, zumindest seine CDU-Fraktion nicht. Die habe sich schon mehrfach mit der Frage auseinander gesetzt und sich dagegen entschieden. Die Fraktion werde den Bau des Kohlekraftwerks weiter betreiben, denn das Industriegebiet sei in den letzten 40 Jahren nicht bebaut gewesen und könne jetzt für das Kraftwerk genutzt werden. Die Bürger/innen würden ein Kohlekraftwerk ohnehin unterstützen – im Zweifelsfall sogar bei einer Bürgerbefragung.

An dieser Stelle bleibt der Bürgermeister zwei wichtige Antworten schuldig: Warum unterschreibt eine Mehrheit der Wahlberechtigten eine Petition für eine Bürgerbefragung, wenn sie den Rat entscheiden lassen will? Und: Warum nicht nachfragen, um letztlich auf der Basis des Bürgerwillens entscheiden zu können? Am Ende wird klar: Die CDU-Fraktion des Gemeinderats will keine Bürgerbefragung, denn immerhin hätten die Bürger/innen bereits vor drei Jahren bei der Gemeinderatswahl ihre Stimme abgegeben.

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