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Ohne Druck ändert sich nichts

Aus allen Parteien gibt es mittlerweile Vorschläge für eine Verschärfung des Parteiengesetzes. Doch besonders Teile von CDU/CSU und FDP scheinen darauf zu setzen, dass das Thema bald wieder aus den Schlagzeilen verschwindet, ohne dass sich etwas grundlegend geändert hat. Schon in der Vergangenheit wurden die Regeln für die Parteienfinanzierung immer nur dann verschärft, wenn der […]

Aus allen Parteien gibt es mittlerweile Vorschläge für eine Verschärfung des Parteiengesetzes. Doch besonders Teile von CDU/CSU und FDP scheinen darauf zu setzen, dass das Thema bald wieder aus den Schlagzeilen verschwindet, ohne dass sich etwas grundlegend geändert hat. Schon in der Vergangenheit wurden die Regeln für die Parteienfinanzierung immer nur dann verschärft, wenn der öffentliche Druck so stark war, dass sich die Bundestagsmehrheit dem nicht entziehen konnte.

Die Sponsoring-Skandale der CDU in Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben die Diskussion über eine Reform des Parteiengesetzes neu angefacht. SPD-Chef Sigmar Gabriel forderte wiederholt, die Staatsanwaltschaft müsse gegen Rüttgers und Tillich ermitteln und der Bundestagspräsident müsse Geldstrafen gegen die CDU verhängen. Gabriel regte an, alle Parteien sollten künftig auf Parteitags-Sponsoring verzichten. „Parteitage müssen ja nicht mit Sponsoren-Unterstützung zu Hochämtern stilisiert werden“, sagte Gabriel. „Unsere Altvorderen haben kluge Beschlüsse gefasst und einfachere Parteitage gemacht.“ Man darf gespannt sein, ob die SPD auf ihrem nächsten Bundesparteitag auf Sponsoren verzichtet.

Pressekonferenz Kampagnen-Start

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte wie Transparency International Deutschland, LobbyControl, Mehr Demokratie und Campact, „Einnahmen aus Sponsoring müssen genauso wie direkte Parteienspenden zeitnah und regelmäßig veröffentlicht werden“. Das gelte auch für Einnahmen aus der Vermietung von Ständen an Unternehmen auf Parteitagen. „Es ist das Recht der Öffentlichkeit zu erfahren, welches Geld woher fließt.“ Finanzämter müssten beim Sponsoring zudem sorgfältig prüfen, ob es sich wirklich um Werbeausgaben handele, die steuerlich absetzbar seien, sagte Künast in der Süddeutschen Zeitung. Großspenden an Parteien von über 100.000 Euro wollen Bündnis 90/Die Grünen verbieten.

Die Linke fordert ein generelles Verbot von Partei-Sponsoring und Parteispenden juristischer Personen (GmbHs, Aktiengesellschaften, Verbände, Vereine). Spenden natürlicher juristischer Personen will die Linke auf 25.000 Euro jährlich beschränken. In einer Email an Campact schreibt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Halina Wawzyniak: „Das Geflecht aus Macht, Geld und Privilegien schadet nicht nur dem Ansehen der Demokratie, sondern zerstört sie.“

Ein Verbot von Parteispenden juristischer Personen, wie es die Linke fordert, haben auch wir mit unseren Kooperationspartnern diskutiert. Wir teilen jedoch die Einschätzung der Experten von Transparency International und LobbyControl, dass ein Verbot von Spenden juristischer Personen lediglich dazu führen würde, dass sich das Geld andere Wege suchen würde. Konzerne und Lobbyverbände würden dann einfach nicht mehr direkt an Parteien, sondern an Wählerinitiativen oder Organisationen spenden, die direkt oder indirekt Wahlkampf für eine Partei oder einen Kandidaten machen. „Dadurch würde alles nur noch undurchsichtiger und schwerer zu kontrollieren“, erklärte LobbyControl-Geschäftsführerin Heidi Klein auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Transparency International Deutschland, LobbyControl und Campact.

Die Gefahr ist groß, dass die Sponsoring-Skandale am Ende genauso folgenlos bleiben wie der Skandal um die Mövenpick-Spende an FDP und CSU. Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte zwar in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau, man müsse eine Verschärfung des Parteiengesetzes prüfen, festlegen wollte sie sich aber nicht. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) plädierte zwar dafür, Sponsoring-Regeln in das Parteiengesetz aufzunehmen, empfahl aber zugleich, das Thema aus dem Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen herauszuhalten. Das offenbart ein seltsames Demokratieverständnis des Bundestagspräsidenten: Die Wähler/innen sollen die Haltung der Parteien zu einer Reform des Parteiengesetzes nicht bei ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen können. Kein Wunder – Lammert gehört der NRW-CDU an. Doch wenn bis zur Wahl in Nordrhein-Westfalen bei der Reform des Parteiengesetzes nichts voran geht, wird wahrscheinlich gar nichts passieren. Bis zum nächsten Skandal.

Nur wenn der Druck aus der Bevölkerung stark genug ist, wird es zu mehr Transparenz bei den Parteifinanzen kommen. Nur so kann es gelingen, den Einfluss von Konzernen und Lobbyverbänden auf die Politik zu verringern. Unterschreiben Sie deshalb jetzt unseren Online-Appell für eine unabhängige Politik und empfehlen Sie unsere Aktion Freunden, Bekannten und Kolleginnen und Kollegen weiter.

Autor*innen

Yves Venedey war Campaigner im Kampagnen-Team 1, verantwortlich für Klima-Themen. Er war schon Marktforscher, Briefträger, Geschäftsführer, Journalist und Pressesprecher. Yves Venedey ist Autor des Buchs "Abschalten", das 2011 im Fischer Verlag erschienen ist. Alle Beiträge

1 Kommentar

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  1. Bundestag darf kein rechtsfreier Raum bleiben

    Veröffentlicht am 26. April 2010

    Im Dezember 2003 hat Deutschland zusammen mit 139 weiteren Staaten eine UN-Konvention (United Nations Convention against Corruption – UNCAC) unterzeichnet, die zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern verpflichtet. Die meisten der Unterzeichnerstaaten haben sie bereits ratifiziert, aber Deutschland ist der Forderung bisher nicht nachgekommen.

    Die Umsetzung der Konvention würde eine Verschärfung des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches (Abgeordnetenbestechung) bedeuten. Dieser beinhaltet bisher weder das mittelbare Annehmen und Fordern noch die Bestrafung der Bestechung zugunsten Dritter. Außerdem erfasst er nur Abstimmungen im Parlament und seinen Ausschüssen und nicht die Fraktionen und deren Verhandlungen untereinander. Das Strafrecht greift daher nicht dort, wo die eigentliche Meinungsbildung erfolgt, die besonders korruptionsanfällig ist. Alles was außerhalb der Volksvertretung behandelt wird, ist bisher nicht relevant für das Strafrecht, auch wenn es in Ausübung des Mandats erfolgt.

    In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Öffentlichkeit den Eindruck bekommt, dass unsere Politik käuflich ist. So forderte die FDP Mehrwertsteuersenkungen im Hotelgewerbe, nachdem sie größere Spendensummen von Hotelbetreibern erhalten hatte und die nordrhein-westfälische CDU bietet persönliche Gespräche mit ihrem Ministerpräsident Rüttgers zum Kauf an. Diese Aufzählung lässt sich weiter fortsetzen und zeigt, dass dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Konvention besteht. Allerdings weigert sich die parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag seit Jahren gegen eine Änderung des Gesetzes.

    Vor mehreren Wochen wurde eine Petition eingereicht, welche die Umsetzung der UN-Konvention und eine entsprechende Anpassung des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches fordert. Aus nicht näher erläuterten Gründen lehnte es der Petitionsausschuss allerdings ab, diese öffentlich zu behandeln. Sie kann daher nicht im Internet mitgezeichnet werden und wird ohne öffentliche Diskussion behandelt. Mögliche Hintergründe für diese Ablehnung könnten sein, dass das Thema der Petition nicht von allgemeinem Interesse ist oder dass eine fruchtbringende Diskussion nicht zu erwarten ist. Es stellt sich die Frage, ob dies auf eine Petition zutrifft, die sich mit dem Thema Abgeordnetenbestechung befasst und die Umsetzung einer international verbindlichen UN-Vorgabe fordert.

    Eine ehrliche Auseinandersetzung mit der Bestechung von Abgeordneten ist in einem Rechtsstaat unumgänglich. Daher unterstützt die Piratenpartei Deutschland die „Initiative 108e“, die sich für eine offene Debatte des Themas stark macht und eine Neuregelung des strafrechtlichen Rahmens der Abgeordnetenbestechung gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen fordert.

    Weitere Details zu der „Initiative 108e“ sind auf der Webseite http://108e.de nachzulesen. Dort findet sich auch das Formular (pdf) zur Mitzeichnung der Petition. Auch Mitglieder der Piratenpartei haben sich bereits Gedanken darüber gemacht, wie der Paragraph 108e (StGB) verändert werden könnte.

    Autor dieses Artikels: Daniel Flachshaar
    Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

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