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Jetzt hat Wulff das letzte Wort!

Am Freitag passierte die 11. Änderung des Atomgesetzes auch den Bundesrat. Damit ist der Weg frei für Bundespräsident Wulff: Jetzt hat er es in der Hand, ob er die umstrittenen Laufzeitverlängerungen in Kraft setzt – und damit den kalkulierten Verfassungsbruch der Regierung mitträgt. Denn: Da der Bundesregierung eine Mehrheit im Bundesrat seit der verlorenen Landtagswahl […]

Am Freitag passierte die 11. Änderung des Atomgesetzes auch den Bundesrat. Damit ist der Weg frei für Bundespräsident Wulff: Jetzt hat er es in der Hand, ob er die umstrittenen Laufzeitverlängerungen in Kraft setzt – und damit den kalkulierten Verfassungsbruch der Regierung mitträgt. Denn: Da der Bundesregierung eine Mehrheit im Bundesrat seit der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai fehlt, deklarierte sie das Atomgesetz einfach als Einspruchsgesetz. Bei Einspruchsgesetzen muss in der Länderkammer keine Mehrheit für das Gesetz zustande kommen, und auch ein möglicher Einspruch kann letzten Endes immer vom Bundestag überstimmt werden. Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen ist dagegen eine Mehrheit im Bundesrat notwendig.

Die Machtverteilung im Bundesrat ist schwierig: Weder Regierungskoalition noch Opposition verfügen über eine absolute Mehrheit der insgesamt 69 Stimmen. Zwar fehlte der Regierung im Bundesrat eine Mehrheit FÜR das Gesetz – durch die Enthaltung einiger koalitionsgeführter Länder gab aber eben auch keine Mehrheit GEGEN das Gesetz. Dadurch konnte am vergangenen Freitag auch nicht der Vermittlungsausschuss einberufen werden. Das Gesetz gilt daher als vom Bundesrat angenommen, auch wenn es keine explizite Mehrheit für das Gesetz gab.

Atomkraftwerk

Mehrere Rechtsgutachten stützen die Auffassung, dass die Länder bei der Entscheidung hätten beteiligt werden müssen. Denn durch die Verlängerung der Laufzeiten sind die Länder in ihrer Ausübung der Atomaufsicht betroffen. Zum einen muss die Atomaufsicht länger ausgeübt werden. Damit sind die Länder gezwungen, ihre Verwaltungstätigkeit und Personalplanung umzustrukturieren. Zum anderen ist die Atomaufsicht auch in qualitativer Hinsicht betroffen: Durch die längeren Laufzeiten müssen die immer älter werdenden Reaktoren intensiver geprüft werden.

Etliche SPD-geführte Länder haben angekündigt, gegen die faktische Umgehung des Bundesrates zu klagen – doch das kann Monate oder gar Jahre dauern. Jahre, in denen das Atomgesetz längst in Kraft getretenen ist und marode Reaktoren wie Biblis A oder Neckarwestheim, die nach den ursprünglichen Plänen längst hätten absgeschaltet werden müssen, am Netz bleiben und die Menschen im Land weiter einem tödlichen Unfallrisiko aussetzen können.

Wulff-Aktion in Berlin

Doch noch ist das Gesetz nicht in trockenen Tüchern: Erst muss der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, bevor es in Kraft treten kann. Mit einem Appell, den mittlerweile schon über 125.000 Menschen unterschrieben haben, einem Kinospot und verschiedenen Aktionen bei öffentlichen Auftritten bringen wir unsere Forderung immer wieder in die Öffentlichkeit: Wulff darf das verfassungswidrige Atomgesetz nicht unterzeichnen! Das nächste Mal morgen, Mittwoch den 1. Dezember, mit einer Aktion vor dem Tempodrom in Berlin. Kommen Sie doch auch!

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5 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Alles richtig.
    Dennoch sollte, wenn man etwas von einem Bundespräsidenten will und nicht von Schorse Müller aus der Kneipe, die Anrede korrekt sein.
    Was Wulff denkt, ist wurscht. Er kann denken, was er will. Und tun, was er will.
    Bundespräsident Wulff hat aber die Menschen hier zu repräsentieren. Wenn er gemeint ist, sollte das auch so in der Überschrift stehen.
    Cheers, SK

  2. Lieber Marcus Kaiser,

    danke für den Hinweis. Die Gutachten, auf die ich mich in dem Beitrag beziehe, sind zwar von unserer Seite verlinkt, allerdings nur in unserem 5-Minuten-Info.

    Exemplarisch handelt es sich um drei Gutachten: Das gewichtigste ist sicherlich das von Hans-Jürgen Papier, CSU- Mitglied und ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Download hier). Seine Rechtsauffassung wird bestätigt vom Verwaltungswissenschaftler Prof. Joachim Wieland (Gutachten zum Download hier). Beide Gutachten wurden im Sommer 2010 erstellt und beziehen sich allgemein auf die Laufzeitverlängerungen.

    Im Oktober 2010 untersuchte der Kasseler Professor Alexander Roßnagel den konkreten Gesetzesentwurf von Schwarz-Gelb (Dowload hier). Er kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Laufzeitverlängerungen zustimmungspflichtig seien.

    Herzliche Grüße
    Susanne Jacoby

  3. Gute und wichtige Aktion! Aber warum verweist Ihr allgemein auf „Mehrere Rechtsgutachten“? Warum sind diese nicht konkret mit Autoren zitiert? Und warum sind diese nicht als PDF auf einem Server verlinkt und hier abgelegt? So begebt Ihr Euch in die Menge der „Behaupter ohne Beleg“ – das sollte in Zeiten des Internets wirklich vorbei sein.

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