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Urteil in Karlsruhe: Klage gegen Gentechnikgesetz abgewiesen

Jubel bei den Gentechnikkritiker/innen im Saal: Heute Morgen bestätigten die Verfassungsrichter/innen in Karlsruhe das Gentechnikgesetz gegen eine Klage von Sachsen-Anhalt.

Jubel bei den Gentechnikkritiker/innen im Saal: Heute Morgen bestätigten die Verfassungsrichter/innen in Karlsruhe das Gentechnikgesetz gegen eine Klage von Sachsen-Anhalt. Die Haftungsregelungen und das Standortregister bleiben bestehen. Die Klage, diese Regelungen seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, ist damit in allen Punkten abgewiesen.

Kurz nach der Novellierung des Gentechnikgesetzes im Dezember 2004 hatte sich der damalige Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Horst Rehberger (FDP), für die Verfassungsklage eingesetzt. Die gentechnikfreundliche Landesregierung wollte den Konzernen wie Monsanto, BASF und Bayer Investitionen in Anbau und Forschung Grüner Gentechnik ermöglichen. Dafür bemühte sie die von der Verfassung geschützten Grundfreiheiten: Darin, dass Bauern, die Genpflanzen anbauen, für Schäden auf den Feldern ihrer Nachbarn aufkommen müssen, sah Sachsen-Anhalt deren Eigentums- und Berufsfreiheit eingeschränkt. Die Veröffentlichung der Genflächen im Standortregister sei ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und steigere die Gefahr politisch motivierter Feldzerstörungen. Die Richter/innen stellten heute klar, dass der Schutz des Gemeinwohls vor den Gefahren der Gentechnik über diesen Einzelinteressen steht. Die Gentechnik greife „in die elementaren Strukturen des Lebens ein“. Sie schlossen, dass angesichts des „noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik“ für den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht gelte.

Diese Sorgfaltspflicht sollte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung zu Herzen nehmen, wenn sie überlegt, die Bundesländer über die Mindestabstände von Gentechnikfeldern zu konventionellen (bisher 150 m) oder ökologischen Feldern (300 m) entscheiden zu lassen. Auch wenn Frau Aigner in Brüssel über die Verwässerung des Reinheitsgebots von Futtermitteln oder Saatgut abstimmt und wenn dort der Genmais MON810 zur Neuzulassung vorliegt, den sie 2009 in Deutschland verboten hat, sollte sie die Worte des Gerichts bedenken. Denn die Regierung ist weiterhin auf Gentechnikkurs: Gerade hat sie 2,4 Milliarden Euro für die Gentechnikforschung in den kommenden sechs Jahren eingeplant und Mittel für den Ökolandbau gestrichen.

Das Geklüngel von Gentechnikkonzernen und Bundesregierung geht weiter: Am 22. Januar treffen sich in Berlin Landwirtschaftsminister aus aller Welt mit internationalen Agrarkonzernen. Anlässlich der Messe „Grüne Woche“ lädt die Bundesregierung dazu ein. Gentechnik, Massentierhaltung und Dumping-Exporte werden hier mit der Unterstützung unserer Regierung vorangetrieben. Campact lädt in einem breiten Bündnis von Verbänden dazu ein, unser Bild einer ökologischen und bäuerlichen Landwirtschaft in einem großen und bunten Demozug auf die Straße zu bringen. Regierung und Konzernen rufen wir entgegen: Wir haben es satt! Kommen Sie zur Demo und machen sie in den nächsten Wochen mobil: Material bestellen und alle Infos auf www.wir-haben-es-satt.de. Für alle Berliner/innen: Heute Abend (Mi., 24.11.) um 19 Uhr ist im Mehringhof das erste Info- und Mobilisierungstreffen für alle an der Demo Interessierten.

Das Urteil des höchsten Gerichts bestätigt die Vorbehalte der Bürger/innen gegen die Risikotechnologie, führt aber nicht zu einer geringeren Belastung von gentechnikfrei wirtschaftenden Bäuer/innen, Gärtner/innen, Saatguterzeuger/innen und Imker/innen. Noch immer zahlen sie für die Tests, um zu beweisen, dass ihre Erzeugnisse gentechnikfrei sind. Schadensersatz dürfen sie nur fordern, wenn in ihrer Ernte über 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen festgestellt wurden. Gentechnikkritiker/innen fordern daher, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und von Beginn bis Ende der Produktionskette Kontrollen einzuführen, die von den Nutzern und Verursachern der Gentechnik gezahlt werden. Denn die kleine Lobbygruppe der Gentechnikbefürworter macht die teuren Kontrollen nötig, obwohl rund 80 Prozent der Deutschen Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnen. Auch wenn das Urteil des Verfassungsgerichts heute einen Rückschlag für die Gentechnikindustrie bedeutet, machen wir uns auf weitere Angriffe gefasst. Für eine gentechnikfreie Zukunft!

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Autor*innen

Astrid Goltz, Jahrgang 1983, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Santiago de Chile studiert. Seit vielen Jahren ist sie ehrenamtlich in Umweltprojekten aktiv, zuletzt bei den Klimapiraten. Hauptamtlich hat sie für die BUNDjugend zum ökologischen Fußabdruck gearbeitet und für den BUND das Klimaforum Bonn 2010 mit organisiert. Ihre Schwerpunktthemen als Campaignerin bei Campact sind Gentechnik und Agrarpolitik sowie Flüchtlingspolitik. Alle Beiträge

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