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Flüchtlingskinder gehen leer aus – Bundesregierung verschleppt Reform

Die Bundesregierung verschleppt seit Monaten die notwendige Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Doch sie gerät zunehmend unter Druck.

Die Bundesregierung verschleppt seit Monaten die notwendige Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Doch sie gerät zunehmend unter Druck. Das Sozialgericht Mannheim erzielte vor zwei Wochen einen Erfolg, als es als erstes Gericht einem Asylbewerber den Anspruch auf ein höheres Existenzminimum bestätigte. Jetzt wird es weitere Klagen geben, unterstützt etwa vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Mit ihrer Tatenlosigkeit riskiert die Bundesregierung, dass das Bundesverfassungsgericht das diskriminierende Gesetz für verfassungswidrig erklärt, bevor sie einen eigenen Entwurf zur Gesetzesänderung macht. Eine Entscheidung über zwei Klagen werden die Verfassungsrichter noch in diesem Jahr fällen.

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Dass die Bundesregierung das Gesetz ändern muss, steht fest. Als das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 die Hartz4-Sätze für verfassungswidrig erklärte und eine Neuberechnung einforderte, galt dies auch für die mehr als ein Drittel niedrigeren Sätze für betroffene Flüchtlinge. Die Bundesregierung kündigte damals an, die Konsequenzen für das Asylbewerberleistungsgesetz zu prüfen und bestätigte, dass das Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Menschen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus gilt (Art. 1, 20 Grundgesetz). Grüne und Linke drängen mit eigenen Gesetzesentwürfen und Anträgen darauf, das unwürdige Gesetz abzuschaffen. Doch alle Anfragen von Abgeordneten stießen bei der Regierung auf ein stoisches: „Wir prüfen“. Bei der letzten Anfrage ließ das zuständige Sozialministerium durchblicken, dass es noch mehr Zeit verstreichen lassen will, indem es den Ball an die Bundesländer spielt. Mit diesen sollen Eckpunkte erarbeitet werden, obwohl die Uneinigkeit der Länder bekannt ist. So wollen Rheinland-Pfalz, Berlin und Baden-Württemberg das Gesetz abschaffen, während die unionsgeführten Länder Bayern und Niedersachsen Flüchtlinge weiterhin als Menschen zweiter Klasse behandeln wollen.

Der Name „Asylbewerberleistungsgesetz“ verschleiert, dass es sich um Menschen handelt, die seit geraumer Zeit in Deutschland sind und zum großen Teil hier bleiben werden. Für sie ist die Integration und eine Perspektive dringend nötig. Die Hälfte der 121.000 Menschen, auf die das Asylbewerberleistungsgesetz angewendet wird, besitzen eine Duldung oder einen humanitären Aufenthaltsstatus wegen Krieg im Heimatland. Über die Hälfte der Geduldeten, über 80% der Menschen mit humanitärem Aufenthaltstitel und sogar 10% der Menschen im Asylverfahren leben seit über 6 Jahren in Deutschland. Deren Kinder brauchen hier eine gute Schulbildung und eine Lebensperspektive.

Bei der Änderung des Gesetzes geht es nicht nur um mehr Geld. Das Gesetz verletzt fundamentale Menschenrechte, so das Recht auf Gesundheit und Arbeit, sowie das Kinderrecht auf Bildung und Entwicklung. Den Menschen wird nur eine medizinische Notversorgung gewährt, das heißt in vielen Fällen nur Schmerzmittel und zähe Verhandlungen mit den Behörden über alles, was darüber hinaus geht. Kindern wurden Hilfsmittel wie Hörgeräte und Brillen verweigert und Milchzähne mit Karies gezogen statt behandelt. Ob die medizinische Versorgung gestattet wird, ob Kindern Anträge auf Schulmaterialien genehmigt werden, das alles ist von der Willkür der Behörden abhängig. Diese Abhängigkeit wird von dem Gesetz zementiert, da den Betroffenen bis auf ein „Taschengeld“ von 40 Euro (für Kinder 20 Euro) der gesamte Bedarf in Form von Sachleistungen ausgegeben werden soll: das bedeutet für viele Wohnen im Sammellager, Ernährung von Essenspaketen, Einkaufen mit Gutscheinen. Ein so wenig selbstbestimmtes Leben macht die Menschen auf längere Sicht krank, besonders die Kinder (Pro Asyl: Menschen wie Menschen behandeln).

Die Bundesregierung kann die anstehende Reform der Leistungen an Asylsuchende dazu nutzen, das Asylbewerberleistungsgesetz endlich abzuschaffen. Denn es ist für unseren Staat nicht nur unwürdig, das Sondergesetz ist auch teuer, weil es extrem hohe Verwaltungskosten für eine insgesamt kleine Bevölkerungsgruppe bedeutet. Würden die Betroffenen das allen zustehende Existenzminimum bekommen und in die normale Krankenversicherung aufgenommen werden, sind dies Mehrkosten für den Staat. Dagegen stehen aber hohe Einsparungen, die durch die Zahlung von Bargeld statt Sachleistungen möglich würden. Leider gibt die Regierung keine Zahlen zu aktuellen Verwaltungskosten heraus. Mitte der 1990er Jahre lagen diese bei etwa 720 Euro pro Person im Jahr (s. Bundestagsdrucksache 13/2746). Das würde die Mehrausgaben leicht aufwiegen. Außerdem würde der Staat sparen, wenn er Sammellager schließen und die Menschen stattdessen in Wohnungen leben lassen würde. Der Flüchtlingsrat Bayern errechnet Einsparungen von jährlich 2,83 Millionen Euro allein für dieses Bundesland.

Weniger Staatskosten und dafür mehr Würde für Flüchtlinge und eine Zukunft für ihre Kinder – das würde das Aufheben des Asylbewerberleistungsgesetzes bedeuten. Die nächsten Monate werden für die politische Debatte entscheidend sein. Haben Sie unseren Appell an Frau von der Leyen und die Sozialminister/innen der Länder schon unterzeichnet?

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Autor*innen

Astrid Goltz, Jahrgang 1983, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Santiago de Chile studiert. Seit vielen Jahren ist sie ehrenamtlich in Umweltprojekten aktiv, zuletzt bei den Klimapiraten. Hauptamtlich hat sie für die BUNDjugend zum ökologischen Fußabdruck gearbeitet und für den BUND das Klimaforum Bonn 2010 mit organisiert. Ihre Schwerpunktthemen als Campaignerin bei Campact sind Gentechnik und Agrarpolitik sowie Flüchtlingspolitik. Alle Beiträge

3 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Kinder sind und bleiben Kinder. Daher spielt es in meinen Augen keine Rolle ob es Flüchtlingskinder sind oder nicht. Man sollte Kidner schätzen und ihnen eine Chance in der weiten Welt geben.

  2. Kinder sind Kinder. Flüchtlingskinder sollten die gleichen Rechte auf Hilfe vom Staat haben, wie alle anderen Kinder auch. Die armen Kinder können nichts für die katastrophalen Umstände auf dieser Welt

  3. Lapidarer Kommentar von mir:

    Die Bundesregierung braucht im Grunde GAR NICHT bei anderen Ländern MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN zu monieren, wenn sie selbst nicht bereit ist oder wie auch immer, die im GG garantierten Grund- und Menschenrechte einzuhalten …
    Als allererstes soll sie selber VOR IHRER EIGENEN TÜR KEHREN
    und dann IHRE HAUSAUFGABEN MACHEN!
    Ansonsten verliert sie ihre Authentizität nicht nur hier im Lande, sondern auch WELTWEIT.

    ALSO:

    Sofortige Hilfe für die Flüchtlingskinder! – – –

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