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Gentech-Urteil: Anbauverbot für Genmais in Frankreich wackelt

Gleich nach dem erfreulichen Honig-Urteil trug Monsanto gestern einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof davon: der Gerichtshof urteilte, dass das französische Verbot des Genmais MON810 auf falscher rechtlicher Basis gestellt sei.

Gleich nach dem erfreulichen Honig-Urteil trug Monsanto gestern einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof davon: der Gerichtshof urteilte, dass das französische Verbot des Genmais MON810 auf falscher rechtlicher Basis gestellt sei.

Kein Grund zur Panik allerdings: Die französische Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet kündigte sofort an, dass Frankreich den Formfehler beheben und ein neues Verbot beantragen werde. Dabei kann sich Frankreich das Vorgehen bei Deutschland abgucken. Deutschland hat 2009 den Genmais auf Grundlage der Schutzklausel in der neuen Verordnung von 2003 verboten. Hierzulande ist das Gentechnikverbot also nicht gefährdet. Und auch in Frankreich muss nur rechtlich nachgebessert werden.

Der Anbau von Genmais MON 810 des US-Konzerns Monsanto ist in der EU grundsätzlich als Futtermittel für den Anbau erlaubt. Doch in Österreich, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Griechenland und Luxemburg gibt es nationale Anbauverbote. Neben der Stärke-Kartoffel Amflora ist Monsantos MON810 die einzige in der EU erlaubte Genpflanze, die angebaut werden darf. Weit mehr Genkonstrukte sind in der EU in importierten Futtermitteln erlaubt.

Der Genmais MON810 produziert ein Gift gegen Schädlinge. Dass die Evolution die Gentechnik einholen kann, zeigt die Erfahrung in den USA, wo der Genmais seit Jahren auf den Feldern steht. Dort haben Maisschädlinge nun eine Resistenz gegen das Bt-Gift entwickelt und fressen sich genüsslich durch die Plantagen (Bericht). Ein Beweis dafür, dass nicht die gentechnisch veränderte Monokultur die Lösung für eine ertragreiche Landwirtschaft sein kann. Wir brauchen hingegen eine ökologisch-nachhaltige Landwirtschaft, die mit wechselnden Fruchtfolgen und Naturschutzflächen auf natürlichem Wege die massenhafte Ausbreitung von Schädlingen verhindert.

Das gestern gesprochene Urteil gegen Frankreich zeigt insgesamt keinen Richtungswechsel in der EU-Politik an. Im Gegenteil ist die EU gerade dabei, die Möglichkeiten nationaler Anbauverbote auszuweiten. Ein Sprecher der Kommission betonte deshalb auch im Zuge des Urteils, dass Verbote zukünftig nicht mehr allein mit wissenschaftlich belegten Risiken für die Umwelt und Gesundheit gerechtfertigt werden müssten. Einen entsprechenden Entwurf bestätigte im Juli das Europäische Parlament mit großer Mehrheit (Blogbeitrag). Über 66.000 Campact-Aktive hatten dafür an ihre Europa-Abgeordneten appelliert.

Monsanto gewinnt zwar das Urteil gegen Frankreich, sodass es sein Genmais-Verbot nun erneuern muss. In Europa sind Monsanto, Syngenta und Co. aber weiterhin auf dem absteigenden Ast. Nur die überwältigende Ablehnung der Mehrheit der europäischen Bürger macht dies möglich. Bleiben wir also dran!

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Autor*innen

Astrid Goltz, Jahrgang 1983, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Santiago de Chile studiert. Seit vielen Jahren ist sie ehrenamtlich in Umweltprojekten aktiv, zuletzt bei den Klimapiraten. Hauptamtlich hat sie für die BUNDjugend zum ökologischen Fußabdruck gearbeitet und für den BUND das Klimaforum Bonn 2010 mit organisiert. Ihre Schwerpunktthemen als Campaignerin bei Campact sind Gentechnik und Agrarpolitik sowie Flüchtlingspolitik. Alle Beiträge

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