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Zwischenstand zur Vorratsdatenspeicherung

Nach langem Ringen zwischen Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat die Union einen Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung als „Diskussionsgrundlage“ gebilligt. Dieser, häufig fälschlicherweise als Quick Freeze bezeichnete Vorschlag enthält – neben einer unter Umständen akzeptablen Lösung auf dem Feld der Telefonie – eine anlasslose, sieben Tage lange Speicherung aller Informationen, wer wann mit welcher […]

Nach langem Ringen zwischen Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat die Union einen Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung als „Diskussionsgrundlage“ gebilligt.

Dieser, häufig fälschlicherweise als Quick Freeze bezeichnete Vorschlag enthält – neben einer unter Umständen akzeptablen Lösung auf dem Feld der Telefonie – eine anlasslose, sieben Tage lange Speicherung aller Informationen, wer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat. In Verbindung mit Daten von Betreiber/innen von Websites und anderen Diensten würde damit nachvollziehbar, wer was im Internet gesucht, gelesen oder geschrieben hat.

Der Gesetzentwurf wurde nun an die verschiedenen Bundesministerien mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Wahrscheinlich ist, dass die Speicherdauer der IP-Daten im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses noch erheblich ausweiten wird. Auch ist anzunehmen, dass sich der Innenminister dafür einsetzt, die Vorschläge zur Telefonüberwachung stark zu erweitern – und sich hiermit auch durchsetzt.

Denn viel Widerstand ist von der FDP momentan nicht zu erwarten. Es macht sogar den Anschein, als wolle die Partei das Thema in Vergessenheit geraten lassen. So findet die Vorratsdatenspeicherung noch nicht einmal im Leitantrag für den Bundesparteitag am 21. & 22. April Erwähnung. Stattdessen tauchen vage Formulierungen auf, die eher dafür sprechen, dass die Partei sich um eine zeitliche Befristung und periodische Überprüfung bemühen will.

Wann der Gesetzentwurf im Kabinett beraten wird, ist bisher noch nicht bekannt.

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Autor*innen

Der studierte Architekt Fritz Mielert (*1979) arbeitet als Geschäftsführer beim Bürgerprojekt Die AnStifter in Stuttgart. Zwischen 2011 und 2013 betreute er bei Campact Projekte im Spektrum zwischen Energiewende und Vorratsdatenspeicherung, baute maßgeblich die Parkschützer als eine der wichtigsten Gruppierung im Protest gegen Stuttgart 21 auf und war mehrere Jahre ehrenamtlich bei Greenpeace aktiv. Alle Beiträge

4 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Vorratsdatenspeicherung – wenn man das mal auf das reale Leben übersetzt, ist es die Beschattung einer Person, nur halt in Bezug auf elektronische Kommunikationsverbindungen und ohne irgendeinen Grund.

    Das heißt, es läuft mir quasi Tag und Nacht eine inoffiziell mitarbeitende virtuelle Person mit einem Block in der Hand hinterher und notiert genau, was ich mache, mit wem ich spreche (per Telefon), welche Häuser (Internetseiten) ich betrete….

    Die Ermittlungen aus dieser Beschattung sind die Daten, die auf kleine Zettel aufgeschrieben wurden mit Löchern versehen in graue Aktenordner abgeheftet und auf Vorrat archiviert werden.

    Wenn der Bürger nicht auf Vorrat auf Schritt und Tritt verfolgt wird, dann hat das zur Folge, dass man die Verbrecher nicht fangen kann. Und das wollen wir ja nicht. Wir sind ja nicht BLÖD.

    Wer dagegen ist, dass diese Informationen gesammelt werden, fördert quasi Aktionen der Terroristen, der Neonazis, der Kinderpornografieverbreiter und vermutlich kostet es auch irgendwo Arbeitsplätze (ach ne, halt, der letzte Punkt passt nicht ganz – glaub ich).

    Wer dagegen ist, ist also der Beihilfe zu all diesen Taten verdächtigt, was dann die Lagerung der Zettel mit den notierten Beschattungsergebnissen in Ordnern (Vorratsdatenspeicherung) schon von vorneherein und sowieso rechtfertigt.

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