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Protest gegen Meldegesetz: 190.000 Unterschriften überreicht

Normalerweise ist es vor dem Bundesrat in der Leizpiger Straße in Berlin eher ruhig – wenn man von der vierspurigen Straße und der Baustelle gegenüber absieht. Heute morgen zeigte sich jedoch ein anderes Bild: Dutzende Menschen versammelten sich vor dem Gebäude, hielten Schilder in die Höhe und skandierten „Meine Daten sind keine Ware!“. Sie protestierten […]

Normalerweise ist es vor dem Bundesrat in der Leizpiger Straße in Berlin eher ruhig – wenn man von der vierspurigen Straße und der Baustelle gegenüber absieht. Heute morgen zeigte sich jedoch ein anderes Bild: Dutzende Menschen versammelten sich vor dem Gebäude, hielten Schilder in die Höhe und skandierten „Meine Daten sind keine Ware!“. Sie protestierten damit gegen das neue Meldegesetz, durch das Meldeämter Meldedaten an Adress-Händler und Werbetreibende weitergeben können – ohne, dass die betroffenen Bürger/innen sich dagegen wehren können.

Die “Meldeakten” mit Vorhängeschlössern geschützt – so soll es sein!

Kurz darauf klickten die Fotoapparate und surrten die Kameras: Der Vorsitzende des Innenausschusses, der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner, nahm die gesammelten Unterschriften gegen das Meldegesetz entgegen. Mehr als 190.000 Bürger/innen haben den Online-Appell auf www.campact.de unterzeichnet. Sie fordern die Bundesländer auf, dafür zu sorgen, dass Meldedaten nur mit vorheriger Einwilligung an Adress-Händler und Werbetreibende weitergegeben werden dürfen. Neben Minister Breitner kamen auch Vertreter/innen mehrerer weiterer Bundesländer zu der Übergabe, darunter Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. „Das Meldegesetz muss nachgebessert werden!“ forderte Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz sie auf.

Innenminister Andreas Breitner (rechts) im Gespräch

Wir erinnern uns: Kurz vor der Sommerpause hatte die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag für einen handfesten Skandal gesorgt. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatten sie die ursprünglich vorgesehene Einwilligungslösung („Opt-In“) zugunsten eines nachträglichen Widerspruchsrechts („Opt-Out“) abgeschafft. Danach wäre die Weitergabe von Daten grundsätzlich erlaubt, es sei denn, man legt Widerspruch ein. Außerdem bauten sie eine Zusatzklausel ein, die selbst diese Widerspruchsmöglichkeit faktisch aushebelt. Damit hätten Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Weitergabe ihrer Daten an Adress-Händler und Werbetreibende zu wehren.

Der Bundesrat kann dies noch ändern – denn das Meldegesetz ist ein sogenanntes zustimmungspflichtiges Gesetz. Das bedeutet, dass die Bundesländer das Gesetz mit einer Mehrheit ihrer Stimmen ganz kippen oder den Vermittlungsausschuss anrufen können. Im Vermittlungsausschuss verhandeln Vertreter/innen von Bundestag und Bundesrat gemeinsam über einen Kompromiss.

Aktion gegen das Meldegesetz vor dem Bundesrat – Fotos cc-by-nc: Ruben Neugebauer für Campact

Die Signale aus der heutigen Sitzung des Innenausschuss sind positiv: Alle 16 Länder seien dafür, dass der Vermittlungsausschuss angerufen werde, sagte Minister Breitner nach dem Treffen. Das Ziel aller Länder sei eine Einwilligungslösung. Doch auch dabei müssen wir aufpassen: Die Einwilligung muss gegenüber den Meldeämtern und nicht gegenüber den Unternehmen erklärt werden – nur dann besteht ein wirklicher sicherer Schutz vor Täuschung und Missbrauch.

Mit der Aktion heute ist unsere Kampagne deshalb nicht vorbei: Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern FoeBuD, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz sind wir auch am 21. September wieder vor Ort. Dann entscheiden die Ministerpräsidenten im Bundesrat, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Streichen Sie sich den Termin schon einmal rot im Kalender an! Alle Informationen zu der Aktion stellen wir rechtzeitig auf unsere Homepage.

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9 Kommentare

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  1. In Ihrem Artikel schreibt Susanne Jacoby: „Das Ziel aller Länder sei eine Einwilligungslösung. Doch auch dabei müssen wir aufpassen: Die Einwilligung muss gegenüber den Meldeämtern und nicht gegenüber den Unternehmen erklärt werden – nur dann besteht ein wirklicher sicherer Schutz vor Täuschung und Missbrauch.“

    Dieser Hinweis ist sehr wichtig. In der am 10.09. vorgelegten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Rechtsausschusses heißt es dagegen: „Die Bestimmung knüpft an § 28 Absatz 3 BDSG an und soll gewährleisten, dass eine Einwilligung tatsächlich erteilt wurde. Vom grundsätzlichen Verfahren her muss die auskunftersuchende Stelle oder Person jeweils versichern, dass ihr eine entsprechende Einwilligung vorliegt; die Meldebehörde hat nach § 44 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 die Möglichkeit, dies zu überprüfen, indem sie sich entsprechende Nachweise vorlegen lässt.“

    Siehe hier: http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/489-1-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/489-1-12.pdf

    Das ist völlig absurd, weil die Meldebehörde wegen der großen Zahl von Auskunftsanfragen gar nicht in der Lage ist, im Einzelfall Nachweise über eine erteilte Einwilligung des Einwohners zu verlangen bzw. zu überprüfen. Aus demselben Grund findet schon heute die Berücksichtigung möglicher schutzwürdiger Belange des Einwohners vor Erteilung einer Melderegisterauskunft (§ 6 MRRG) praktisch nicht statt. Mit dieser Auslegung von § 44 BMG will die Politik uns Bürger offenbar ein weiteres Mal für dumm verkaufen.

    In § 49 Abs. 2 ist durch den Bundestag auf Drängen der FDP ebenfalls unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag das Widerspruchsrecht der Einwohner gegen automatisierte Auskünfte über das Internet gestrichen worden. In diesem Fällen können die Auskunftssuchenden (z.B. Unternehmen) an den Meldebehörden vorbei Zugriff auf das Melderegister nehmen. Ohne diese Widerspruchsmöglichkeit läuft natürlich auch das Einwilligungserfordernis bei Melderegisterauskünften zu Werbezwecken leer, weil die Meldebehörde bei automatisierten Auskünften keine Kontrollmöglichkeit hat, wer die Daten zu welchen Zwecken abfragt.

    Ein Aspekt ist mir bei der Kampagne von Campact leider zu kurz gekommen: Melderegisterauskünfte schränken das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch dann unzulässig ein, wenn sie an private Einzelpersonen erteilt werden, die nicht zumindest ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben. Bloße Neugieranfragen von Privatleuten sind mit der informationellen Selbstbestimmung ebensowenig vereinbar wie die Weitergabe der aktuellen Anschrift eines Bürgers für Werbezwecke an Unternehmen. Bei Privatpersonen kann die Erteilung einer Melderegisterauskunft sogar gefährlich sein, wenn die Auskunftssuchende die Daten für rechtswidrige Zwecke zum Nachteil des Einwohners verwendet (z.B. Stalker). Die Meldebehörde hat praktisch keine Möglichkeit, das zu verhindern, weil die Melderegisterauskunft grundsätzlich bedingungslos erteilt wird.

    Deshalb: Melderegisterauskünfte sollten generell nur dann möglich sein, wenn der Auskunftssuchende zumindest ein berechtigtes, besser noch ein rechtliches Interesse nachweisen kann. Ansonsten ist die Melderegisterauskunft mit dem Grundgesetz unvereinbar.

  2. Ich persönlich finde es super, dass sich so viele Bürger mit einem Protest gegen das Meldegesetz durchsetzen wollen. Auch die Unterschriftenaktion, welche von fast 190.000 Menschen (Quelle: http://www.finanzen.de/news/13367/meldegesetz-ueberarbeitung-durch-vermittlungsausschuss-geplant) unterstützt wurde sollte man als einen wirklich ernsten Kritikpunkt sehen. Ich bin wirklich sehr gespannt ob das Meldegesetz überarbeitet wird, nach solch einer negativen Stellungsnahme kann man jedoch voraussichtlich davon ausgehen.

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