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Bundesrat lässt Mietrechtsverschlechterungsgesetz durch

Keine Mietminderung in den ersten drei Monaten einer energetischen Sanierungsmaßnahme, Ausweitung der Kündigungsrechte von Vermietern, Räumung auch ohne ordentlichen Gerichtsbeschluss: die Mieter wesentlich schlechter stellende Mietrechts-Novelle der Bundesregierung (PDF) wurde heute im Bundesrat verhandelt. Vor dem Gebäude forderten Demonstrant/innen, die Länderkammer solle den Gesetzentwurf ablehnen und stattdessen Maßnahmen für einen Mieterhöhungsstopp beschließen. In beiden Punkten […]

Keine Mietminderung in den ersten drei Monaten einer energetischen Sanierungsmaßnahme, Ausweitung der Kündigungsrechte von Vermietern, Räumung auch ohne ordentlichen Gerichtsbeschluss: die Mieter wesentlich schlechter stellende Mietrechts-Novelle der Bundesregierung (PDF) wurde heute im Bundesrat verhandelt. Vor dem Gebäude forderten Demonstrant/innen, die Länderkammer solle den Gesetzentwurf ablehnen und stattdessen Maßnahmen für einen Mieterhöhungsstopp beschließen.

In beiden Punkten waren sie sich einig mit dem Rechtsausschuss des Bundesrats: auch die Rechtsexperten in der Länderkammer hatten empfohlen, wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs zurückzuweisen und den Vermittlungsausschuss anzurufen, der in Konflikten zwischen Bundestag und Bundesrat eine neue Lösung erarbeiten kann. Doch diese Empfehlung fand im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen – das schwarz-gelbe Gesetz wird deshalb in Kraft treten. Ein schlechter Tag für Mieter, auch wenn sich aller Voraussicht nach noch einige Gerichte mit der Frage beschäftigen werden, ob die Regelungen überhaupt rechtskonform sind.

Denn wie der Rechtsausschuss in seiner ausführlichen Kritik am Regierungsentwurf ausführt, sind mehrere seiner Regelungen unverhältnismäßig und mit grundlegenden Rechtsprinzipien nicht vereinbar. Das gilt sowohl für den Ausschluss des Mietmnderungsrechts als auch für das neue zivilprozessrechtliche Instrument der Sicherungsanordnung, mit der Vermieter eine gekündigte Wohnung künftig schneller räumen lassen können. Ebenso kritisch hatten sich zuvor schon die meisten Gutachter bei der Expertenanhörung im Bundestag geäußert – darunter sogar Gutachter, die von Schwarz-Gelb beauftragt worden waren.

Die Rechtsexperten im Bundesrat bemängelten zudem, die schwarz-gelbe Reform gehe völlig am Hauptproblem – der Mietpreisexplosion in vielen Regionen – vorbei. Die Empfehlungen des Ausschusses (PDF) decken sich in mehreren Punkten mit den Forderungen unseres Appells:

– die Preise bei Neuvermietung sollen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt werden;
– Mieten in laufenden Verträgen sollen nicht mehr 20 Prozent in 3 Jahren, sondern maximal 15 Prozent in vier Jahren steigen dürfen (wobei die absolute Obergrenze weiterhin durch die ortsübliche Vergleichsmiete definiert wird);
– die ortsübliche Vergleichsmiete soll nicht länger nur auf Basis der Mieten berechnet werden, die in den letzten 4 Jahren neu vereinbart oder erhöht wurden, sondern endlich einen halbwegs ehrlichen „Spiegel“ des tatsächlichen Mietniveaus darstellen. Dazu muss zumindest der Berechnungszeitraum auf 10 Jahre ausgedehnt werden.

Zudem forderte der Rechtsausschuss, die Umlage der Kosten energetischer Sanierungen auf die Jahresmiete von derzeit 11 Prozent auf 9 Prozent zu reduzieren und diese Umlage zudem zeitlich zu begrenzen. Bisher können Vermieter, auch nachdem die Investition längst abbezahlt ist, die erhöhte Miete verlangen.

Die dafür im Bundesrat erforderliche absolute Mehrheit von 35 Länderstimmen kam nicht zustande, weil Niedersachsen – trotz des Wahlsiegs von Rot-Grün vor zwei Wochen – immer noch durch den bis Mitte Februar amtierenden CDU-Ministerpräsidenten McAllister vertreten war. Die CDU/SPD-regierten Bundesländer, deren Regierungsparteien sich in der Mietrechtsfrage uneins sind, hatten sich enthalten.

Umso dringender wird nun ein neuer Anlauf für Mietpreis-Begrenzung. Hamburg und NRW haben dazu bereits eine Bundesratsinitiative angekündigt. Wir werden dabei auch verstärkt die Ministerpräsidenten der Union in den Blick nehmen. Horst Seehofer beispielsweise hat geäußert, er wolle „mehr für Mieter tun“. Mehr noch: „Ich selbst stehe politisch dafür ein, dass der Mieterschutz nachhaltig und optimal gewährleistet wird.“ Eine große Chance dazu hat er heute im Bundesrat vertan. Wir werden ihn bei seinen eigenen Worten nehmen – an seinem Regierungssitz München, der Stadt mit den höchsten Mieten der Republik.

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Autor*innen

Annette Sawatzki, Jahrgang 1973, studierte Philosophie, Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Bonn, Berkeley und Hamburg. Sie arbeitete als Dokumentarin, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Büroleiterin von Bundestagsabgeordneten. Ihre Schwerpunkte als Campaignerin bei Campact liegen in der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik. Alle Beiträge

9 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Alles hat zwei Seiten. Wer sich als Bürger von seinem besteuerten Lohn eine Wohnung abgespart hat, als Alterssicherung und nun alle paar Jahre ca 15000,– € Schaden durch Renovierungskosten und Mietschuldungen erleidet, denkt anders und lässt die Wohnung leer stehen. Man glaubt gar nicht was Mieter alles innerhalb kürzester Zeit kaputtwohnen können. Nicht alle Mieter sind gleich aber auch nicht alle Vermieter.
    Der Staat hat sich aus der Bereitstellung der Sozialwohnungen zurückgezogen und der private Vermieter trägt jetzt das Risiko und die Kosten allein.

  2. Und das ist der nächste Streich der CDU/FDP Regierung:
    Petition zum Erhalt d. Prozesskostenbeihilfe, siehe weiter unten.
    CDU/FDP will kein Prozesskosten-, Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger mehr!
    Text der Petition: „…Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
    Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden.
    Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken.
    Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor..“
    Dort kann man die Petition Unterzeichnen: epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html

    Die Petition wird behandelt, wenn 50.000 Unterschriften eingegegangen sind!

    Z.Z. sind es gerade mal 5.504 Unterschriften!
    Woran kann es liegen, das es so wenige sind?

    Bitte gebt diese Info in Eure privaten Verteiler, das wir es zusammen auf die erforderliche Zahl schaffen!

    Wenn man sich ein mal angemeldet hat, kann man angemeldet bleiben.
    Dann kann man jedes mal schnell Unterzeichnen!

  3. Die Gemeinden können sich den sozialen, preiswerteren Wohnungsbau (z.B. durch Genossenschaften) NICHT LEISTEN , weil die Nachfolgelasten durch Wohngelder bei Hartz 4 und Sozialhilfe einfach zu hoch werden können.
    Also??????????
    Die Sozialhilfe müßte aus einem großen Staats-Topf gezahlt werden wie die Renten z. B., damit die einzelnen Gemeinden den sozialen Wohnungsbau fördern könnten, anstatt Wohnungsbau immer mehr der „freien Privat-Wirtschaft“ mit ihrem Ausbeutungs-System zu überlassen.

  4. Ach ja noch eins:
    Wenn durch die Mietrechts-Novelle seitens der Bundesregierung weiterhin Rechte der Mieter EINGESCHRÄNKT werden, was können schließlich GERING(ST)VERDIENER mit ihren noch verbliebenen Mietrechten anfangen, wenn ihnen das NOTWENDIGE Geld FEHLT, um ihr Recht einzuklagen, WEIL die PROZESSKOSTENHILFE gekürzt wird, wie es die schwarz-gelbe Koalition vorhat?!
    Ich dachte vor fast 8 Jahren, GERADE Frau Merkel, die doch die deutsch-DEMO-
    KRATISCHE (?) Republik zu Genüge kennengelernt hat und somit gewissermaßen ein
    „gebranntes Kind“ wäre, würde sich als Bundeskanzlerin FÜR die DEMOKRATIE
    (= Herrschaft des GESAMTEN Volkes – und KEINE Klientelpolitik!) und deren Grundwerte WIRKLICH einsetzen!
    Stattdessen muss man LEIDER feststellen,
    dass die Demokratie – während ihrer fast achtjährigen Regierungszeit – IMMER MEHR geschwächt oder sogar weiter abgebaut zu werden scheint – und
    dass wohl quasi der Weg zu einer Art DIKTATUR vor allem seitens der WirtschaftsELITE nahezu geebnet wird, DIE ALLERDINGS weitere Freiheiten ge-
    nießen darf – konträr zum überwiegenden Teil der Bevölkerung hier im Lande. —
    SORRY, dies ist mein Eindruck …
    Ich hoffe aber dennoch, dass jeder Einzelne DIESE ZEIT ab 2005 Revue passieren lässt, Bilanz aus dem GANZEN zieht und spätestens zur Bundestagswahl dement-sprechend (nämlich FÜR die Demokratie!) seine Entscheidung trifft.
    … Es könnte durchaus sein, dass dieser Kommentar –
    weil ich wohl gerade zum Schluss hin den Rahmen deutlich gesprengt haben könnte, und jener soll beileibe KEINESWEGS als gewisse Wahlkampfansage verstanden werden (!) –
    nicht freigeschaltet wird.
    Ich möchte im Grunde NUR, dass man genauer hinsieht und sich ernsthaft Gedanken darüber macht …

  5. Mir scheint, dass ALLES, was unsere Groß- und Urgroßeltern etc. in weit über 100 Jahren an SOZIALEN Rechten allgemein mühsam erkämpft und erstritten haben, innerhalb kurzer Zeit quasi zunichte gemacht wird!
    Was ist denn CHRISTLICH und SOZIAL, die Position der Mieter weitaus schlechter zu stellen – als die der Vermieter, von diesen sollten manche erst einmal ihren Pflichten nachkommen?!
    Und wenn ich schon allein daran denke:
    Da wurden z.B. durch ein BGH-Urteil die Rechte der Vermieter gestärkt, und zwar dadurch, dass die Mietpreise NICHT der tatsächlichen Wohnraumgröße (die sich durch nachträgliche Berechnung ergeben hat) entsprechend angeglichen werden DÜRFEN, wenn z.B. auch ein CA. vor der Quadratmeterzahl im Mietvertrag steht!
    Von ungefähr 80% (!) der Wohnungen ist die Fläche wohl nicht richtig berechnet, UND damit ergibt sich auch ein FALSCHER Mietpreis. Dies geschieht insbesondere und ganz leicht bei Wohnungen mit Dachschrägen, wenn diese nämlich bei der Wohnflä-chenberechnung NICHT (richtig) berücksichtigt werden.
    Ich finde, durch dieses BGH-Urteil vom 24.03.2004 werden aber die Mieterrechte in puncto § 536 I 1 BGB u.a. eindeutig gekappt, was durchaus als ungerecht empfunden werden kann – und wohl auch sicherlich ist …
    DENN wie viele Mieter müssen NUN infolgedessen bei einer (weitaus) HÖHEREN Mietzahlung bleiben, OBWOHL diese an sich – nach natürlichem und gesundem Rechtsempfinden – NICHT berechtigt wäre, weil ja ihre Wohnung erwiesenermaßen eine VIEL GERINGERE Fläche aufweist, als vom Vermieter im Mietvertrag angegeben worden ist!
    ALSO schon von daher ALLEIN – werden die Rechte der Mieter deutlich einge-schränkt …

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