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Neues Video: Zieh Vattenfall den Stecker!

Was bringt es, wenn das Berliner Stromnetz von der Stadt verwaltet wird? Alle Infos zum Volksentscheid am 3. November 2013 jetzt im Video-Clip!

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28 Kommentare

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  1. wir haben verloren
    es bleibt nur mehr der massive aufruf: auszusteigen
    nichts zu konsumieren von denen die den ökologischen grundsätzen nicht entsprechen

  2. Glückwunsch zum Video, das ist toll!
    Bisher war ich aus verschiedenen Gründen unentschlossen, daher habe ich mich mal hingesetzt und für mich die desolate Informationslage aufgearbeitet, Informationen – hauptsächlich gefühlt gegnerische – zusammengetragen und mich daran abgearbeitet. Hier das Ergebnis:
    Der Rückkauf ist eine vielschichtige Entscheidungssituation. Man sollte mit gesundem Menschenverstand herangehen und seine persönlichen Prioritäten zu den vielen Vor- und Nachteilen finden.
    Zwar glaube ich, daß selbst unter einer etwas unprofessionelleren (privat getragenen) Aufsicht die Kontrolle vermutlich immer noch engagierter, an den Interessen der Bürger orientierter und unkonventioneller sein wird, als die Führung durch die filzige Machtgeilheit und das Desinteresse des lokalen Berliner Politikestablishments der beiden großen Parteien – ich bin Optimist (s. Fr. Geschke gestern bei 3-nach-9 im NDR)!
    Allerdings wird die Größenordnung für den Rückkauf – nach allen Erfahrungen der letzten Jahre – wohl eher in Milliarden als in Millionen gemessen. Das muß uns Berliner Bürgern aber keine Angst machen, unser Verschuldungsgrad ist wegen der Umtriebigkeit ebendieser Leute schon exorbitant und wird sich daher durch dieses Vorhaben nur unwesentlich verändern. Ärgerlich an den Zahlen ist vielmehr, daß die Protagonisten der Volksabstimmung soviel zu untertreiben scheinen, wie die Gegner übertreiben. Mein Eindruck hier ist, daß die harten Fakten sehr schwach aufgearbeitet sind – und das irritiert bei der Entscheidung: Gibt es keine Argumente? Ist das gesteuert? Von beiden Seiten? Unwahrscheinlich! (ich steige gerade erst ins Thema ein, weil morgen Abstimmung ist). Was ist in der Vergangenheit passiert??
    Auch die sehr weitgehende Ausdefinition der Betreibergesellschaft im Gesetzesvorschlag überrascht eigentlich und es bleibt unklar, wie weit die Bindung an dieses mglwse. verabschiedete Gesetz später gehen würde bzw. welche Freiräume dem Parlament blieben, um noch auf geänderte Rahmenbedingungen eingehen zu können.
    Technisch stehen Netzbetreiber und Stromproduzent im gleichen Verhältnis zueinander, wie die Schienennetzgesellschaft der Dt. Bahn zu den diversen Bahngesellschaften, die ihre Züge auf dem Netz fahren lassen: Die Netzgesellschaft ist ein Dienstleister, der „lediglich“ das Verteilnetz in Betrieb hält. Der Volksentscheid urteilt über den Aufbau eines gesetzlichen Mantels für eine Betriebsgesellschaft, die die Berliner Stromwege später im Eigentum hätte (und NICHT über die Übernahme von Vattenfall-Berlin mit allen Vertriebs- und sonstigen Aktivitäten und schon gar nicht über die Übernahme des Vertragsbestands mit Endkunden)! Darf diese Betriebsgesellschaft nach den bundesdeutschen Deregulierungsregeln tatsächlich keinen Strom produzieren? Was für ein Quatsch wäre das? Ein pfiffiger Rechtsanwalt könnte da sicher ein Firmengestrüpp entwickeln – heute geht das schließlich auch irgendwie…
    Andererseits, wenn man die augenblicklich stattfindenden Selbstfindungsprozesse von e-on, RWE usw. ansieht, die durch die Abwendung von großen Kraftwerken verursacht wird, und mittlerweile schon rd. ein Drittel des dt. Stromes in Kleinanlagen produziert wird, stellt sich die Frage, wozu ein Berliner Stadtwerk zukünftig in größeren Mengen noch Strom selbst produzieren sollte. Hier wäre sicher zu prüfen, inwieweit die bestehenden Fazilitäten für die Abdeckung von Lastspitzen, Wolkentagen oder solchen ohne Wind ausreichen würden. (mal ne ganz andere Frage: Wo sollen nach der Energiewende eigentlich Stadtstaaten wir Berlin und Hamburg die ganzen notwendigen dezentralen Energiegewinnungsanlagen aufstellen? Wird unsere Dachfläche und die Sonnendauer zusammen mit ein paar Erdwärmeanlagen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Stromversorgung ausreichen?)
    Bei der Kalkulation der Kreditfinanzierung des Kaufpreises muß jedenfalls berücksichtigt werden, was der von Vattenfall angegebene Firmengewinn beinhaltet, denn die Betriebsgesellschaft wird Gewinne zunächst lediglich aus dem Netzbetrieb schöpfen können, nicht aber aus dem Stromverkauf, d.h. das ganze Thema beinhaltet lediglich einen Teilverkauf von Vattenfall-Berlin, was andererseits auch den Kaufpreis senkt!
    Apropos Geld & Preise: Die ganze Diskussion der bundesdeutschen Strompreisfindung und -festlegung ist natürlich wichtig, für die Wahlentscheidung hier aber eher irrelevant, denn der Strompreis wird zum größeren Teil politisch gefunden (Stichwort EEG-Umlage) und ist weiterhin wesentlich von den Bonner Regulierern abhängig. Der Wegezoll eines Berliner Netzbetreibers für die Durchleitung dürfte dagegen nur eine minimale Stellgröße in dem ganzen Spiel sein.
    Aber andererseits: Wenn Berlin(er) in dem ganzen Spiel mitmischen will/wollen, muß Berlin ein Stück näher ans Geschehen heranrücken, d.h. das Netz zurückkaufen und wenigstens schon mal betreiben (damit diese Kompetenz endlich in der Stadt ankommt ;-).
    Dabei fällt mir dieses idiotische Argument mit der fehlenden Kompetenz zum Betrieb des Netzes ein. Berlin hat jahrzehntelang sein Netz betrieben bis es die BEWAG mit Mensch und Material verkauft hat (bei der damaligen Preisfindung spielten sicher auch die übernommen Beamtenpensionen eine Rolle – was würde das heute wohl ausmachen: Millionen um die der Kaufpreis sinkt?). Diese Kompetenz bekämen wir mit der Netzübernahme ja wieder zurück und ein paar neuer Managementkompetenzen fänden sich auch sicher noch irgendwo: Also dieses Argument ist als reines Angstmacherargument entlarvt.
    Was mir einleuchtet ist, daß ein Privatunternehmen unbedingt gewinnorientiert arbeiten muß und im Falle von Vattenfall seinen Gewinn an eine Firmenmutter woanders (jedenfalls nicht in Berlin) überweist. Könnten Berliner dieses Business so schlecht führen, daß es besser in fremden Händen läge? Ja, siehe BER, den Stadtsäckel… Aber durch die leichte Entkoppelung der Aufsicht von den öffentlichen Strukturen Berlins, wären deutlich kürzere Reaktionszeiten und unmittelbarer Durchgriff möglich. Abweichend vom Beamtenprivileg ausbleibender Konsequenzen für mangelhafte Leistung, könnten Führungsaufgaben auch mit Zielen, Erfolgsvergütungen und Sanktionen versehen sein – eine gegenüber staatlicher Anbindung sicher effizienzsteigernde Lösung im Berliner Zusammenhang!
    Richtig argumentiert das Abgeordnetenhaus, daß die durch dieses Gesetz zu errichtende Firma nichts zur Vergabe des Netzes mehr beitragen kann, weil deren Gründung für die Teilnahme an der Ausschreibung zu spät kommt. Aber das ist kein Argument gegen deren Errichtung, denn sie könnte das, was Berlin bekommt einfach übernehmen. Der Grund für dieses Gesetz ist daher auch eher der etwas andere gesellschaftsrechtliche Rahmen, der nicht zuletzt auch das bekundete Desinteresse der öffentlichen Hand auffangen soll. Insofern: Danke, ja, das stimmt!
    Auch gleich zum 2. Argument des Abgeordnetenhauses aus der „Amtlichen Information zum Volksentscheid“: „auf Verlust ausgerichtet – Hohes finanzielles Risiko“. Das ist noch nicht einmal tendenziös, das ist frei erfunden. Der Verwaltungsrat kontrolliert die Tätigkeit des Stadtwerkes als demokratisch gewähltes Gremium. Entgegen der Darstellung in dem Faltblatt, keine Kontrolle zu haben, ist der Berliner Senat dort auch mit 2 Sitzen vertreten (die Darstellung in dem immerhin offiziellen Faltblatt ist eine glatte Lüge, aber heutzutage scheint das niemanden mehr zu belasten!). Zweifellos besteht ein gewisses Finanzrisiko, wie bei jedem Investment. Investments ohne Risiko gibt es nicht! Das Risiko erscheint auch nicht höher durch die Einschaltung der von diesem Gesetz etablierten Firma, im Vergleich zu der Firma Berlin Energie. Warum auch? Es ist dasselbe Netz, das vom selben Personal betrieben wird. Reine Angstmache! Kontrolle ist da!
    Das Argument des Senats No. 2 betrifft angebliche Einschränkungen des europ. Vergaberechts und ist ein echtes Irrlicht. Wie schon beschrieben, ist die neu zu gründende Firma eine gesellschaftsrechtliche Hülle, die das Stromnetz später aufnehmen soll. Mit Vergaberecht hat das zunächst nichts zu tun. Und daß eine Landestochter einer anderen Landestochter das Netz weitergibt, wird derselbe pfiffige Anwalt schon auf die Reihe bekommen.
    An diesem Punkt beschleicht mich der Eindruck, daß die Argumente von Senat und Parlament zusammengeklaubt sind, weil nichts wirklich wesentliches gegen den Gesetzesvorschlag spricht. Vielmehr scheint der selbst gespürte Bedeutungsverlust durch die Direktwahl von Bürgern das Verhalten einer Diva hervorzurufen und man zeigt sich indigniert.
    Jede Angabe zum Kaufpreis ist heute reine Spekulation. Wesentliche Angaben seitens Vattenfall fehlen noch. Dabei erscheint mir die nicht nur gedankliche Trennung von Netz und Stromverkauf sehr wichtig, denn dann stellt sich die Frage, wie eigentlich die Tatsache bewertet wird, daß Vattenfall weiterhin Strom in dem dann fremden Netz verkaufen kann?
    Wer bürgt für den Untergang des Unternehmens? Das ist die Frage nach der sog. Gewährsträgerhaftung. Bei einem Unternehmen der Grundversorgung ist bei betriebswirtschaftlichem Handeln der Untergang nur eine theoretische Größe. Die Haftung tritt aber auch bei Verlusten auf. Als Versorger der Berliner müssen wir für Verluste wohl schon selbst gerade stehen, das ist klar. Die endgültige, konkrete Konstruktion der Einflußnahme und der Verteilung der Gewinne und auch der Verluste ergibt sich zwangsläufig später, wenn das Unternehmen tatsächlich gegründet wird. Sollte einmal eine Situation entstehen, in der Verluste aus dem Ruder laufen, kann erst die Geschäftsführung und dann der Verwaltungsrat gegensteuern. Sitzungen des Verwaltungsrates sind öffentlich, sodaß Probleme nicht zu verheimlichen sind. Sollte das unzureichend sein und sich herausstellen, daß Verluste strukturell bedingt sind, kann die Bürgerschaft über ihre Vertreter oder das Berliner Parlament über seine Gesetzgebungskompetenz geeignete Maßnahmen ergreifen. Gewährsträger bleibt in der einen oder andern Form in jedem Fall die Bürgerschaft Berlins! Das ist sie in beiden Unternehmensformen!
    Ein Argument finde ich noch interessant:
    Wenn wir an die Anfänge dieses Netzwerkes zurückkehren, so war Stromversorgung ganz eindeutig eine Aufgabe der Gemeinschaft und gehörte in die öffentliche Hand – gerade wegen des Grundversorgungscharakters des Netzes. Die Verschuldung und das unsägliche Beraterdingsbums des Outsourcing/Sell-and-lease-back haben zum Verkauf der BEWAG geführt, eine mit allen Begleiterscheinungen sehr problematische Entscheidung.

    Mein persönliches Resumee lautet wohl, daß Infrastruktur prinzipiell für den Bürger da ist und als Teil der Grundversorgung nicht zum Geld verdienen da sein sollte. Zweifellos ist der Rückkauf nicht ohne Risiko, weil Geld ausgegeben wird und ein Unternehmen betrieben werden soll. Ob das Netz nun von der Berliner Netzgesellschaft oder der Berlin Energie betrieben wird, erscheint für das Risiko zunächst einerlei. Berliner Bürgerinteressen scheinen mir aber nach den Erfahrungen mit der Kontrolle der BEWAG durch den Senat in dieser Gesetzesinitiative besser gewahrt. Und zuletzt fühle ich mich von den irrelevanten und falschen Argumenten und Halbwahrheiten von Senat und Parlament auf den Arm genommen und abgestoßen.
    Am Ende würde ein Sieg des Volksbegehrens wahrscheinlich einfach den Druck auf die Handelnden erhöhen, was in jedem Falle dem Ziel des Rückkaufs entgegen käme. Daher entscheide ich mich, Sonntag mit Ja zu stimmen, auch wenn einige Dinge an der Übernahme noch unklar sind oder im Gesetz zu eng geregelt sind. Ich hoffe dabei, daß es Leute geben wird, die sich bei der Übernahme für vernünftige Lösungen einsetzen werden. Und letzten Endes sollte Berlin vorangehen und der Republik zeigen, daß der Rückkauf funktioniert. Es ist das Signal, das wichtig ist.

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