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Die Bundesregierung will der Agrarindustrie auf Artenschutzflächen kaum Grenzen zu setzen. Doch der Bundesrat hat nun gefordert, folgenden Satz in das entsprechende Gesetz aufzunehmen:

„Der Einsatz von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist auf den Flächen im Umweltinteresse ausgeschlossen.“

Damit schließen sich die Länder in wesentlichen Punkten unserem Appell an. Sie unterstützen ein Verbot von Pestiziden und Kunstdüngern auf ökologischen Vorrangflächen. Unser Protest bei der Agrarministerkonferenz in Cottbus hat offenbar erste Wirkung gezeigt.

Gewonnen ist damit allerdings noch nichts. Die Stellungnahme der Länder geht nun zurück in den Bundestag. Hier liegt der Ball bei der SPD. Die hatte bei der ersten Lesung im Parlament auch ein Verbot von Chemie auf Schutzflächen gefordert. Ute Vogt, immerhin stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagte in ihrer Rede:

“bei der Bewirtschaftung dieser Flächen [müssen] ökologische Gesichtspunkte Vorrang vor wirtschaftlichen haben […] indem wir zum Beispiel den Einsatz von Pestiziden auf diesen Flächen tatsächlich untersagen.”

So weit, so gut. Doch nun kommt aber der springende Punkt. Sie kündigte an:

“Das finde ich ein wichtiges Ziel. Wir werden noch ein bisschen darüber diskutieren müssen – sicherlich auch in der Koalition.”

Jetzt muss sie den Worten Taten folgen lasse. Die SPD muss nicht nur ein bisschen diskutieren, sondern in der Koalition für diese Forderungen kämpfen. Und mit dem starken Votum der Länder im Rücken kann niemand mehr behaupten, man könne sich gegen die CDU nicht durchsetzen.

Im Mai kommt der endgültige Gesetzestext dann wieder zurück in den Bundesrat. Hier müssen die Länder hart bleiben und dürfen sich dem Druck der Agrarindustrie, die hinter den Kulissen heftig Lobbyarbeit betreibt, nicht beugen. Bleiben die Länder bei ihrer Position, dann landen die Pläne im Vermittlungsausschuss. Damit geriete der Zeitplan der gesamten EU-Agrarreform in Gefahr. Deswegen muss die Regierungskoalition den Ländern schon jetzt entscheidend entgegen kommen und Artenschutz auch dort festschreiben, wo Artenschutz draufsteht.

Das sagen übrigens auch die bundeseigenen Experten: Die Wissenschaftler vom renommierten Thünen-Institut stellten in einer Anhörung des Bundestages nüchtern fest: Wer es ernst meint mit dem Artenschutz, der muss den Einsatz von Gift auf Schutzflächen gesetzlich ausschließen. Eigentlich eine unmissverständliche Botschaft an den eigenen Chef, Landwirtschaftsminister Schmidt.

Trotz dieses schönen Erfolgs im Bundesrat bleiben wir dran und werden Abgeordneten und Landesminister/innen genau auf die Finger schauen, was sie beim Artenschutz in der Landwirtschaft tun. Die inzwischen über 230.000 Unterschriften unter unseren Appell können ihnen nicht egal sein.

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Autor*innen

Dr. Chris Methmann ist Geschäftsführer von foodwatch Deutschland. Vorher hat er bei Campact Kampagnen geleitet. Als langjähriger Aktivist und Campaigner in der Klimabewegung streitet er für ein Ernährungssystem, das die Grenzen unseres Planeten endlich respektiert – und setzt sich dafür ein, dass nur ehrliches, gesundes und zukunftsfähiges Essen auf unseren Tellern landet. Alle Beiträge

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