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Sonnensteuer: Die SPD antwortet auf Ihre Anzeige!

Das wird den SPD-Abgeordneten im Bundestag aus Bayern und Baden-Württemberg nicht gefallen haben: Wenn sie am Wochenende die Süddeutsche Zeitung aufschlugen, rief ihnen eine wütende Sonne entgegen: „Stoppen Sie die Sonnensteuer!“ Diese schmückte eine große Anzeige mit unserem Offenen Brief.

Finanziert wurde die Anzeige von den Spenden tausender Campact-Aktiver aus beiden Bundesländern. Für die spontane Unterstützung der Campact-Aktiven bedanken wir uns ganz herzlich. 

Die Anzeige wird die Abgeordneten sicherlich nochmal zum Nachdenken gebracht haben. Diese Woche müssen sie im Bundestag über die Sonnensteuer entscheiden. Sprich darüber, ob der Ausbau der Solarenergie mit der Erhebung einer EEG-Umlage auf die Erzeugung und den Verbrauch von solarem Eigenstrom abgewürgt wird. Die SPD-Abgeordneten aus dem Süden stehen mittlerweile völlig isoliert da. Alle Abgeordneten der CDU-Landesgruppe aus Baden-Württemberg haben sich vorletzte Woche in einem Brief klar gegen die Sonnensteuer gestellt – und damit an die Seite der CSU, die die unsinnige „Steuer“ verhindern will.

Am letzten Freitag indes hielten die SPD-Abgeordneten aus Bayern und Baden-Württemberg uneinsichtig an der Sonnensteuer fest – und schickten uns eine Antwort auf unseren Offenen Brief an die beiden SPD-Landesgruppen. Jetzt haben wir wiederum geantwortet. Lesen Sie hier den SPD-Brief (in kursiv) und unsere Antwort:

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Sehr geehrte Damen und Herren der SPD-Landesgruppen Baden-Württemberg und Bayern,

herzlichen Dank für Ihr Antwortschreiben auf unseren Offenen Brief. Im Text finden Sie unsere Kommentierung.

Sehr geehrter Herr Bautz, sehr geehrte Frau Ball,

es ist den SPD-Landesgruppen Baden-Württemberg und Bayern – wie der gesamten SPD-Bundestagsfraktion – ein großes Anliegen, das Mammutprojekt Energiewende zum Erfolg zu führen. Bisher waren wir erfolgreich, denn die Erneuerbaren Energien, die vor wenigen Jahren noch eine Nischentechnologie waren, liefern mittlerweile ein Viertel unseres Stroms. Und das ist auch gleichzeitig die Herausforderung, denn es geht nicht mehr um Markteinführung, sondern Marktdurchdringung, mit allen Herausforderungen, die das System der Strompreisbildung wie auch die Netzkapazitäten mit sich bringen.

Zweifelsfrei ist die Energiewende das Verdienst der ersten rot-grünen Bundesregierung, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt hat und damit den Erneuerbaren nicht nur bundesweit, sondern sogar international zum Durchbruch verholfen hat. Diese Leistung ist kaum zu überschätzen. Auch stammten wichtige Vordenker einer dezentralen Energiewende in Bürgerhand aus Ihren Reihen – wie Hermann Scheer und Erhard Eppler. Um so weniger verständlich ist es uns, dass die SPD ausgerechnet jetzt, wo sie die Erfolge dieser Politik ernten könnte, den Ausbau der Erneuerbaren Energien deckelt und damit ausbremst. Und dies vor allem bei den kostengünstigsten Erneuerbaren: Photovoltaik und Wind an Land.

Dies kann unserer Ansicht nach nur als Klientelpolitik für die angeschlagenen Energiekonzerne verstanden werden. Deren fossile Kraftwerke rechnen sich durch die massive Zunahme von Erneuerbarem Strom im Netz immer schlechter und dies führt bei den Unternehmen zu massiven Gewinneinbrüchen. Politik für Konzerne auf Kosten der Energiewende zu machen – das sollte sich eigentlich für eine sozialdemokratische Partei verbieten.

Gleichzeitig ist ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage für private und kommerzielle Verbraucher kaum zu verkraften, hier muss die Kostendynamik durchbrochen werden. Vor diesem Hintergrund findet nun die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes statt. Es gibt kaum eine Gesetzesnovelle, bei der so viele unterschiedliche – teilweise auch vollkommen gegensätzliche – wie berechtigte Interessen berührt sind. Das ist eine große Aufgabe für die Politik, hier möglichst einen Ausgleich dieser unterschiedlichen Anliegen zu finden.

Alle Prognosen für die weitere Entwicklung der EEG-Umlage gehen davon aus, dass die Kostendynamik ohnehin durchbrochen ist, völlig unabhängig von der Reform (vgl. EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber sowie diese Berechnung von PwC). Denn die massive Zunahme in der Vergangenheit rührte von Sondereffekten her. Höhe und Anstieg der Umlage haben drei zentrale Ursachen:

  • Kohlestrom ist ungeheuer günstig, seit das europäische System des Emissionshandels nicht mehr funktioniert. Dies führt dazu, dass der Handelspreis für Strom an der Leipziger Strombörse massiv sinkt (Merit-Order-Effekt). Und deswegen wird die Differenz zur garantierten Einspeisevergütung, die Erzeuger von Erneuerbarem Strom erhalten, immer größer (Differenzkosten). Dieses verfehlte Marktdesign führt zu weit höheren Kosten bei der EEG-Umlage (EEG-Paradoxon).
  • Die Befreiungen für energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage ist von Ihrer Vorgängerregierung massiv ausgeweitet worden – und wird im Umfang leider auch von Ihrer Koalition so beibehalten.
  • Ein großer Kostenblock rührt von den Anfangsjahren der EEG-Förderung her. Anlagen wurde damals aus gutem Grund für 20 Jahre eine sehr hohe Einspeisevergütung garantiert, die derzeit weiter abbezahlt werden muss. Denn damals waren die Investitionskosten noch sehr hoch.

Heute sind die Stromgestehungskosten bei Solar- und Windanlagen an Land ungeheuer günstig geworden. Daher führt deren dynamischer Ausbau nicht mehr zu nennenswerten Kostensteigerungen bei der EEG-Umlage. Ein Ausbremsen des Zubaus zur Reduzierung der EEG-Umlage macht vor diesem Hintergrund überhaupt keinen Sinn. Vor Maßnahmen, die die Umlage merklich senken würden, schreckt die SPD hingegen leider zurück – etwa eine grundlegende Reform des Emissionshandels, eine nationale CO2-Steuer, eine Begrenzung der Befreiung von der EEG-Umlage auf Unternehmen, die nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen oder ein Altlastenfonds.

Die Sonnensteuer entlastet nach Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands einen vierköpfigen Haushalt nur um 50 Cent – im Jahr! Wie Sie damit die angeblich existierende Kostendynamik durchbrechen wollen, bleibt uns schleierhaft.

Die von Ihnen vorgetragene Kritik richtet sich gegen die Änderungen im Entwurf des EEG zum Eigenverbrauch. Darauf möchte ich sehr gern eingehen. Neben der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Ct/kWh werden mit jeder Kilowattstunde Netzentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage, Stromsteuer, §19-Umlage (Finanzierung der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen) und die Offshore-Haftungsumlage fällig. Je nach Versorgungssituation machen die gesetzlichen Umlagen bis 20 Cent/kWh beim Endverbraucher aus. Wer seinen Strom selbst erzeugt und verbraucht, spart sich die eben erwähnten „Stromnebenkosten“, profitiert allerdings von allen weiteren Vorteilen des Netzanschlusses und der sicheren Versorgung. Hierin liegt eine große Gefahr für die Gemeinschaftsaufgabe Energiewende. Unternehmen, die einen hohen Energiebedarf haben, wie beispielsweise Hotels, Rechenzentren, Industrie und Gewerbe, können mit der Investition in eine konventionelle Eigenstromproduktion Renditen von 20% und mehr erzielen. Je höher der Energiebedarf, desto größer die erzielbare Rendite. Das hat zu Mitnahmeeffekten geführt, die mittlerweile eine beträchtliche Summe ausmachen.

Es ist richtig, die Eigenstromerzeugung mit fossilen Kraftwerken großer Unternehmen wie Bayer und BASF stärker zu belasten. Entscheidend ist aber hier, endlich die Unternehmen für die Folgekosten ihrer umwelt- und klimaschädlichen Stromerzeugung zahlen zu lassen. Hierfür bedarf es eines funktionierenden Emissionshandel in der EU oder eine CO2-Steuer auf nationaler Ebene, so wie Großbritannien dies eingeführt hat.

Diese Privilegierung des Eigenstromverbrauchs ist aus mehreren Gründen äußerst problematisch. Die Gemeinschaft, die heute die Kosten der Energiewende trägt, wird mit jeder selbsterzeugten und verbrauchten Kilowattstunde kleiner, da diese nicht am Umlagesystem beteiligt ist. Je kleiner die Umlagemenge wird, desto größer werden die spezifischen Umlagen. Je größer die Umlagen werden, desto interessanter wird wiederum die Eigenstromerzeugung. Dies ist ein sich selbst verstärkender Mechanismus – und zwar unkontrolliert! Dem versucht der vorgelegte Gesetzentwurf entgegenzuwirken, indem Eigenstrom anteilig an der EEG-Umlage und damit an den Kosten der Energiewende beteiligt wird.

Wer mit Solarenergie Eigenstrom erzeugt und selbst verbraucht, der entscheidet sich, auf die EEG-Vergütung zu verzichten – und trägt damit zu einer kostengünstigen Energiewende bei. Diese Eigen­initiative von vielen Bürger/innen für eine kostengünstige Energiewende mit einer Sonnensteuer auszubremsen, wäre völlig widersinnig.

Und sie hätte fatale Folgen: Schon heute ist der Zubau bei der Solarenergie auf den niedrigsten Stand seit 2008 gefallen – 2013 wurde lediglich eine Leistung von 3.304 Mwp zugebaut, was einen Einbruch von mehr als 56 Prozent gegenüber 2012 bedeutet. Im 1. Quartal 2014 ist die Nachfrage nach Solarmodulen erneut um 45 Prozent gesunken. Neue Anlagen rechnen sich derzeit nur, indem Erzeuger ihren Solarstrom teilweise selbst verbrauchen. Wird auf solaren Eigenstrom 40 oder 50 Prozent EEG-Umlage erhoben, bei Mietern sogar 100 Prozent, so rechnen sich auch diese Anlagen nicht mehr. Dem Ausbau der Photovoltaik würde der letzte Strohhalm genommen. Selbst Kleinstanlagen würden sich nicht mehr rechnen, da die neuesten Pläne von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorsehen, dass selbst Anlagen unter 10kW Leistung betroffen wären und damit die Bagatellgrenze entfällt.

Wegen der zahlreichen berechtigten Interessen ist es in der Debatte um die EEG-Novelle von großer Bedeutung die Anliegen möglichst sachlich vorzutragen, ansonsten verkommt ganz schnell eine Diskussion zum Grabenkampf. In diesem Zusammenhang möchte ich ausführlich auf den beinahe schon Kampfbegriff „Sonnensteuer“ eingehen. Dieser Begriff impliziert, dass eine Steuer erhoben würde auf den Sonnenschein. Das entbehrt wirklich jeglicher Grundlage und macht eine sachliche Diskussion schwierig. Diese sollten wir aber führen, dazu ist das Thema zu wichtig. Gerne erläutern wir Ihnen, warum wir den Begriff als unsachgemäß erachten:

1. Es gibt keine Steuer auf die Sonne, das Sonnenlicht oder die Sonnenenergie.

In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenstromerzeugung drastisch zugenommen. Auf der einen Seite ist sie ein Bestandteil der Energiewende, auf der anderen Seite belastet sie die Verbraucher, die keine Anlagen zur Eigenstromerzeugung haben, denn sie müssen die EEG-Umlage bezahlen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist deshalb nur gerecht, wenn die Finanzierung auf möglichst viele Schultern verteilt wird. Dabei sollen auch Eigenstromversorger grundsätzlich ihren Beitrag leisten, indem sie an der EEG-Umlage beteiligt werden. Neuanlagen sollen daher grundsätzlich in das Umlagesystem einbezogen werden. Was Sie nun als „Sonnensteuer“ bezeichnen ist die Miteinbeziehung von neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen in das EEG-Umlage-System. Der Begriff „Steuer“ impliziert, dass der Staat über die Mittel aus der EEG-Umlage verfügen kann. Dies ist falsch, da die Einnahmen der EEG-Umlage direkt und zu 100% wieder in die Förderung und Vergütung der Erneuerbaren Energien fließen. Es handelt sich also nicht um eine Steuer, mit der Straßen gebaut, die Rente mitfinanziert oder Beamte bezahlt werden, sondern um eine Abgabe, die ausschließlich zweckgebunden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Verfügung steht.

Selbstverständlich ist der Begriff der „Sonnensteuer“ eine Zuspitzung. Bei der Erhebung einer EEG-Umlage auf die Erzeugung und den Verbrauch von solarem Eigenstrom handelt es sich natürlich um keine Steuer, sondern eine Umlage. Aber diese wirkt wie eine Steuer: Wie wenn künftig ein Hobbygärtner auf das Heranziehen und Verspeisen eigener Tomaten Mehrwertsteuer zahlen müsste. Dies wäre absurd – genauso wie es eine EEG-Umlage auf solaren Eigenstrom ist.

2. Es herrscht Bestandsschutz.

Wer aktuell eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Eigenheim oder seiner Werkstatt hat, hat keinerlei Änderungen zu erwarten. Bisherige Anlagen fallen unter den Bestandsschutz. Sie sind auch weiterhin zu 100% von der EEG-Umlage befreit. Nur neue Anlagen werden, wie oben dargestellt, in das EEG-Umlage-System miteinbezogen!

Eine Verletzung des Bestandsschutzes würde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestehen. Dies ist von daher selbstverständlich und rechtlich gar nicht anders möglich.

3. Eigenverbrauch ist auch weiterhin privilegiert

Für Eigenverbraucher-Neuanlagen ist in Zukunft eine Beteiligung an der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage vorgesehen. Während Endverbraucher wie Privathaushalte, kleine Betriebe und alle Unternehmen, die nicht unter die besondere Ausgleichsregelung fallen, die volle Umlage zahlen müssen, gilt für die Eigenverbraucher eine Teilbefreiung von der Umlage, deren exakte Höhe derzeit noch Bestandteil der Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ist.

Das ist nicht richtig. Mieter, die Eigenstrom aus Photovoltaik vom Hausdach ihres Wohnhauses beziehen wollen, müssen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig 100 Prozent EEG-Umlage zahlen. Dies führt zum einen dazu, dass im Mietshausbestand der Ausbau der Photovoltaik völlig zum Erliegen kommen wird – dort wo jede Menge attraktive Dächer und dezentrale Verbraucher vorhanden sind. Eine solche 100-prozentige Umlage ist aber vor allem auch sozial äußerst ungerecht: Eigenheimbesitzer/innen werden gegenüber häufig sozial schlechter gestellten Mieter/innen bevorzugt. Es ist schwer verständlich, wie dies zu einer Partei passt, die sich soziale Gerechtigkeit immer auf die Fahnen geschrieben hat.

Sehr geehrter Herr Bautz, gerade der Ausbau der Solarenergie zeigt einerseits den Erfolg einer dezentralen Energiewende, andererseits ist dieser auch mit erheblichen Belastungen der Netze verbunden. Es geht nicht nur darum, mit den Netzen Strom von A nach B zu transportieren, sondern die Netze müssen auch die durch die Erneuerbaren Energien erheblichen Schwankungen von eingespeistem Strom bewältigen. Darauf ist unser bestehendes Netz nicht ausgerichtet und der Umbau kommt zu langsam voran. Umso wichtiger für eine größere Planbarkeit und Steuerung des weiteren Zubaus von Erneuerbaren Energien, insbesondere Solarenergie zu sorgen. Genau das soll mit der Reform des EEG erreicht werden.

Eigenstrom aus Photovoltaik entlastet doch gerade die Netze, denn er eignet sich perfekt zur Kombination mit dezentralen Speichern. Diese werden sich im großen Maßstab nur durchsetzen, wenn es weiter eine hohe Nachfrage nach der Erzeugung von solarem Eigenstrom und damit zunehmend auch nach Speichertechnologie gibt. Mit der Sonnensteuer wird somit auch die Nachfrage nach Speichern massiv verringert – eine der zentralen Technologien für eine erfolgreiche, dezentrale Energiewende.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind uns bewusst, dass in der Politik Kompromisse erzielt werden müssen. Wenn eine völlige Verhinderung einer Sonnensteuer nicht möglich sein sollte, so stellt für uns der Vorschlag des Bundesrats eine gerade noch vertretbaren Kompromisslinie dar. Die EEG-Umlage auf solaren Eigenstrom soll demnach für alle 15 Prozent betragen. Die Bagatellgrenze für Kleinanlagen soll von 10 auf 30kW Leistung angehoben werden. Dies wäre ein gangbarer Weg, damit wenigstens bei der Solarenergie der Ausbau fortgesetzt werden kann.

Wir haben vollstes Verständnis, dass jeder sein Einzelinteresse vertritt. Die Aufgabe der Politik ist es aber, alle Interessen so abzuwägen, dass letztendlich der Allgemeinheit gedient ist.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mitglieder der Landesgruppen Baden-Württemberg und Bayern

Bürger/innen mischen sich über Campact in die Politik ein, damit nicht Einzelinteressen, sondern Gemeininteressen zum Zug kommen. Und genau deshalb erntet die derzeitige Politik der SPD-Spitze in Regierung und Bundestag für die Einzelinteressen von Energiekonzernen und Kohleindustrie den Protest von fast 200.000 Menschen.

Wir hoffen, dass bei der SPD auf den letzten Metern die Position der breiten Mehrheit der Bürger/innen doch noch Gehör findet – und die sozialdemokratischen Abgeordneten im Bundestag eine Sonnensteuer verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Bautz
Geschäftsführender Vorstand Campact e.V.

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Autor*innen

Christoph Bautz ist Diplom-Biologe und Politikwissenschaftler. Er gründete 2002 gemeinsam mit Felix Kolb die Bewegungsstiftung, die Kampagnen und Projekte sozialer Bewegungen fördert. 2004 initiierte er mit Günter Metzges und Felix Kolb Campact. Seitdem ist er Geschäftsführender Vorstand. Zudem ist er Mitglied des Aufsichtsrats von WeMove, der europaweiten Schwesterorganisation von Campact, sowie der Bürgerbewegung Finanzwende. Alle Beiträge

15 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Zur Energiepolitik des Herrn Gabriel fällt einem nichts mehr ein.
    Eine Politik, die das Engagement verantwortungsbewusster Bürger bestraft, die durch ihr Engagement für die alternative Energie-Gewinnung dazu beitragen, die Abhängigkeiten von Energieimporten zu vermindern und damit auch aktive Friedenspolitik betreiben.
    Davon abgesehen können wir es uns nicht leisten, die gesamten fossilen Brennstoffe zu verheizen, unsere Erde ächzt jetzt schon unter der Belastung der Energie-Dreckschleudern. Hermann Scheer würde sich im Grabe umdrehen, würde er gewahr werden, was sein ehemaliger Parteifreund Gabriel heute fabriziert.
    Wenn einer nicht das Kreuz hat, der Profitgier der Energiekonzerne zu widerstehen und den Bürgern genügend Raum für Eigeninitiativen für eine dezentrale Energieproduktion einzuräumen, sondern diese dringend notwendigen Initiativen in ihrer Entwicklung massiv behindert, sollte sein Amt als Energieminister aufgeben.

  2. Zunächst mal vielen Dank an Christoph Bautz für gute Arbeit!
    Das Hauptproblem ist meiner Ansicht nach dass die Politik nach wie vor behauptet die erneuberbaren Energien wären unverhltnismäßig teuer und werden deshalb mit solchen Reformen immer wieder auf fruchtbaren Boden treffen.
    Es ist daher entscheident das die Leute weiter über die Tatsächlichen Verhätnisse aufgeklärt und die aktuellel Situation informiert werden. Selbst die Tagesschau sagt „die Energiewende wurde von ihrem eigenen Erfolg überholt…“. Damit meinen sie vermutlich das sogar das Richtige. Treffender wäre aber: Das Berechnunsmodel für dei Höhe der EEG-Umlage ist Quatsch, weil so die Reduzierung der Kosten für die erneuerbaren Energien zu höheren Umlage führt. Die Leute glauben das läge daran das die Wind- und Sonnenenergie zu teuer wären, obwohl exakt das Gegentei der Fall ist.

  3. (nun ein paar Tippfehler weniger)
    Hallo Campact:
    Leider sagt/schreibt fast niemand, natürlich erst recht die SPD nicht, etwas zu Folgendem:
    .
    Mitte 2009 hat Gabriel, damals als zuständiger Umweltminister der alten Groko, mit der Ausgleichsmechanismusverordnung des EEG, gültig ab Anfang 2010, auf Betreiben des BDEW und BNE die Axt ans EEG gelegt. Denn seitdem muss der EEG-Strom von den Stromübertragungsnetzbetreibern am Sportmark der Strombörse mit Dreckstrom zur Nichterkennbarkeit gemischt zwangsvermarktet und preislich verschleudert werden, notfalls zu Minus-Preisen, wenn viel Wind weht. Auch weil Wind und Sonne keine Brennstoffkosten haben, senkt das die Börsenstrompreise am Spotmarkt gewaltig. Großabnehmer bedienen sich zu ihren Gunsten. Auch der Terminmarkt der Börse zog infolge preislich stark nach unten. Weil aber viele Stromversorger und Unternehmen beim Terminmarkt auf längere Zeit voraus bestellen und dieser Markt derzeit i.w. mit Kohle- und Atomkraft bedient wird, werden letztere bei viel Wind und Sonne kaum zurückgefahren, so dass der Spotmarkt immer öfter stark bedient wird und extrem billig, s.o.
    Hinweis: http://www.iwrpressedienst.de/Textausgabe.php?id=4782

    – Leider wird seit obiger Verordnung die EEG Umlage hautpsächlich berechnet aus dem gering gewordenen Spotmarkterlös und den an sich auch laut EU angemessenen EEG-Vergütungen für die Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen usw.. Das ist der Hauptgrund für den starken Anstieg der EEG-Umlage seit 2009/2010:
    Abb. S.3 bei: http://www.klimabuendnis-freiburg.de/images/pdfs/Freiburger_Appell_2014.pdf
    .
    Als nun fürs EEG zuständiger Wirtschafts- und Energieminister will Gabriel seinen alten schweren Fehler von 2009 nicht korrigieren, sondern setzt als weiter verschlimmernde „Abhilfe“ mit weiteren Axthieben gegen das EEG an: Deckel, Bremsen überall, Belastungen, wo immer sich Einfallstore bieten.
    .
    Im Übrigen hätte die Groko ja schon längst die MWst auf die EEG-Umlage (19% auf 6,3 C/kWh), und auf die Stromsteuer (19% auf 2 C/kWh) mindern können, wenn ihre sozialen Krokodilstränen ernst gemeint wären.
    .
    Schrecklich schlechte Politik! Die Umweltschutzverbände und Eurosolar usw. sind sich einig:
    Die Ausgleichsmechanismus-Verordnung muss geändert werden, und zwar so, dass
    der obige Unfug aufhört.

    • Hallo Herr Löser,

      Danke für Ihre klaren Worte, sie sprechen mir aus der Seele! Die Ausgleichsmechanismusverordnung, im Mai 2009 unter damaliger Groko vom Kabinett vorgelegt (insbesondere von Wirtschaftsminister Guttenberg und damaligen Umweltminister SIGMAR GABRIEL !!!!!) und im Juli 2009 im Bundestag ohne weitere Diskussion durchgewunken, hat zu einer Verfünffachung der EEG-Umlage geführt, obwohl sich die umlagefinanzierten Auszahlungen an die Anlagenbetreiber grad mal verdoppelt haben! Das ist der eigentliche Preistreiber seit 2010. Die Details und Hintergründe dieser unterschiedlichen Berechnungsmethoden, der Grund für die Aufblähung, sowie eine Analyse der auffällig einseitigen Schlagzeilen, sowie aggressiver, flächendeckender Anti EEG Kampagne der INSM (was im Winter 2012 eine Gegenkampagne von campact zur Folge hatte 😉 sind in diesem intensiv recherchiertem Artikel eingehend beschrieben und erklärt:
      Teil 1: Die Geschichte einer Inszenierung
      http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=287

      Teil 2: Die Attacke der Wirtschaftslobby INSM
      http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=294

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