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Datenschützer warnen vor Zweckentfremdung unserer Daten

Derzeit wird in der EU über die Zukunft des Datenschutzes gestritten. Die neue EU-Datenschutzverordnung soll einheitlich regeln was Konzerne mit unseren Daten machen dürfen - und was nicht. Experten warnen jetzt: Lobbyisten wollen durchsetzen, dass Daten in ganz Europa zukünftig auch für Zwecke genutzt werden dürfen, denen wir ursprünglich nicht zugestimmt haben.

Derzeit wird in der EU über die Zukunft des Datenschutzes gestritten. Die neue EU-Datenschutzverordnung soll einheitlich regeln was Konzerne mit unseren Daten machen dürfen – und was nicht. Experten warnen jetzt: Lobbyisten wollen durchsetzen, dass Daten in ganz Europa zukünftig auch für Zwecke genutzt werden dürfen, denen wir ursprünglich nicht zugestimmt haben. 

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Daten-Leaks zeigen: Die Lobbyisten der Daten-Konzerne sprachen mit hunderten von Änderungsanträgen bei den EU-Abgeordneten, der EU-Kommission und den Vertretern der Mitgliedsstaaten vor. Diese drei Parteien verhandeln gerade über die Zukunft des EU-Datenschutzrechts. Besonders beim EU-Rat sind die Lobbyisten auf offene Ohren gestoßen. Das EU-Parlament hingegen ist mit hohen Zielen in die Verhandlungen gegangen. Dem Datenhunger von Facebook, Google und Co. sollten durch eine ganze Reihe von Regelungen enge Grenzen gesetzt und die Rechte der Nutzer gestärkt werden. Besonders die Zweckbindung von Daten ist Adresshändlern jedoch ein Dorn im Auge. Was das bedeutet, bringen diese Experten auf den Punkt:

„Immer mehr Daten werden gespeichert und ausgewertet, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher dies wissen und wollen. Dieser Praxis sollte durch die Reform ein Ende bereitet werden. Daten sollten nur zu ganz bestimmten, vorher festgelegten Zwecken erhoben und verarbeitet werden dürfen. An diesem Prinzip der „Zweckbindung“ der Daten – etwa dass eine Adresse nur zum Versand eines Produktes genutzt werden darf, nicht aber für Werbung – wird nun gerüttelt. […] Faktisch wie juristisch fallen damit die Hürden für eine uferlose Verwendung der Kundendaten. “ Alexander Sander, Digitale Gesellschaft e.V.

 

„Der Entwurf des EU-Rats will es ins Ermessen der Unternehmen legen, den Zweck einer Verarbeitung nach Belieben neu zu definieren. Statt dass Daten gelöscht werden, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben, will der Rat [..] eine Zweckänderung erlauben, wenn der neue Zweck mit dem ursprünglichen Zweck „vereinbar“ ist. […] Bei diesem Grundpfeiler des Datenschutzes ist so viel Entgegenkommen gegenüber den Datenkraken mit uns nicht zu haben!“ FifF e.V. 

 

„Nur mit einer starken Zweckbindung werden Verbraucher/innen zukünftig geschützt vor: versteckten Datenbanken, ungewolltem Scoring, Datenhandel oder weiteren, heute nicht abschätzbaren Eingriffen in Grundrechte.“ Digitalcourage e.V.

„Die Diskussionen um die EU-Datenschutzverordnung stehen von Anfang an unter massivem Lobbyeinfluss,“ schreibt der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Thilo Weichert in seiner Analyse über das neue EU-Datenschutzrecht. Zum Glück gibt es auch ein Gegengewicht zur Lobby der Konzerne: Fast 150.000 Menschen haben den gemeinsamen Appell für ein starkes EU-Datenschutzrecht unterzeichnet. Bei den letzten Verhandlungsrunden werden die Karten neu gemischt. Die Frage ist: Werden die Vertreter des EU-Parlaments ihre Position verteidigen, oder lassen sie sich einwickeln? Daten- und Verbraucherschützer sind sich jedenfalls einig: Sie täten gut daran, auf die Bürger/innen statt die Lobbyisten zu hören.

Doch nicht nur bei der Zweckbindung steht einiges auf dem Spiel: In der aktuellen Sonderausgabe der Datenschutz Nachrichten (DANA) kannst Du alle Experten-Stellungnahmen [PDF] im Original lesen:

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Autor*innen

Katharina Nocun ist studierte Ökonomin und beschäftigt sich mit den Auswirkungen der technologischen Revolution auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie engagiert sich in der digitalen Bürgerrechtsbewegung für eine lebenswerte vernetzte Welt. Sie war 2013 Politische Geschäftsführerin und Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland und arbeitete als Referentin und Campaignerin u.a. für den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Campact e.V. und Wikimedia Deutschland e.V.. Katharina Nocun ist Botschafterin für die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen und Mitglied im Beirat des Whistleblower-Netzwerks und bloggt regelmäßig unter www.kattascha.de. Folge Katharina auf Twitter: @kattascha Alle Beiträge

3 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Oh Mensch, da wird es einem schlecht.
    Das hat es uns also gebracht, das viel beschworene Europa. Bis jetzt nur Schlechtes.

    Also in Zukunft wirklich nichts mehr online bestellen….
    Aber sicher gilt das dann auch für alte, bereits früher erhobene Daten? (und selbst falls nicht: wer kann das dann noch überprüfen…)

    Mit TTIP wird der ganze Datenschutz und Verbraucherschutz aber wohl eh komplett Geschichte sein. Warum sich jetzt also noch aufregen. CETA wurde bereits fertig verhandelt. Wenn wir CETA haben, dann haben wir de facto auch TTIP. Braucht ein amerikanischer Konzern ja nur ne kleine Niederlassung in Canada aufzumachen und kann uns vor ein Schiedsgericht zerren. Adieu Demokratie in Deutschland.

  2. Bei der Nennung von „Konzernen bzw. Datenkraken“ muss imo aber unbedingt MS mit aufgeführt werden!
    Was da jetzt bei WIN10 abläuft…..alles legal illegal oder ???

    user X

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