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Malmströms Pseudo-Gerichtshof ist weit entfernt von Rechtsstaatlichkeit

Investorenklagen bekommen neuen Namen und kosmetische Korrekturen - und bleiben weder rechtsstaatlich, noch verfassungskonform oder auch nur sinnvoll.

EU-Kommissarin Cecilia Malmström will in TTIP die umstrittenen Sonderklagerechte für ausländische Konzerne unter einem anderen Namen und leicht verändert beibehalten. Der Vorschlag ist weder rechtsstaatlich, noch verfassungskonform. Warum Malmströms Vorschlag ohne Änderungen am Handelsabkommen sogar CETA völlig sinnlos ist erfährst du hier:

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Änderungen in TTIP genügen nicht

Wird die Kritik zu groß, muss ein neuer Name her: Deshalb will Cecilia Malmström bei TTIP die, unter dem Kürzel ISDS berüchtigt gewordenen Konzernklagen, durch ein Investionsgerichts-System (ICS) ersetzen (ihr Vorschlag leider zunächst nur auf englisch hier). Der Trick geht aus zwei Gründen nicht auf: Ein neuer Name und ein wenig Kosmetik genügen nicht. Und es reicht nicht, nur in TTIP etwas zu ändern – auf das CETA-Abkommen mit Kanada kommt es an!

Es ist bezeichnend, dass Frau Malmström die Regelungen zu ISDS im CETA-Abkommen mit Kanada unverändert lassen will. Vier Fünftel aller US-Unternehmen haben Niederlassungen in Kanada. Die US-Verbraucherschutzorganisation Public Citizen hat ausgerechnet, dass 41.000 Investoren die EU-Mitgliedsstaaten über CETA vor die alten privaten ISDS-Schiedsstellen zerren können. Damit sind sämtliche „Reformen“ Makulatur.

Die Hauptkritikpunkte bleiben

Aber selbst wenn CETA mit in die „Reform“ einbezogen würde, wäre das nicht genug. Denn der Hauptkritikpunkt bleibt: Die so genannten „Richter“ sind nicht unabhängig. Sie sind keine Berufsrichter und Nebentätigkeiten sind ihnen nicht verboten. Deshalb drohen Interessenskonflikte. Ihr Einkommen besteht aus den horrenden, im ICSID-Vertrag festgelegten Gebühren und wird umso höher, je mehr Klagen es gibt (bis auf eine kleine feste Entschädigung von 2.000.- €). Weil nur eine Seite klagen kann, nämlich die ausländischen Konzerne, besteht ein starker finanzieller Anreiz, die Klägerseite zu begünstigen.

Eine Sondergerichtsbarkeit für Investoren ist überflüssig

Die USA und Europa sind Rechtsstaaten, eine Sondergerichtsbarkeit für Investoren ist überflüssig. Will man einen Handelsgerichtshof unbedingt haben, so muss er rechtsstaatlich verfasst sein. Investoren dürfen nicht nur Rechte bekommen, sondern auch ihre Pflichten müssen dort durchsetzbar sein. Allen betroffenen Parteien muss gleiches Gehör und Zugang zu Rechtsmitteln gewährt werden. Eine Entschädigung für bloß erwartete künftige entgangene Gewinne ist für die Steuerzahler/innen zu kostspielig und muss deshalb weg. 4,8 Milliarden Euro für ein abgeschriebenes, marodes Atomkraftwerk – dieser Irrsinn des Falls Vattenfall gegen Deutschland darf sich nicht wiederholen!

Handelsgerichtshof wäre verfassungswidrig

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Handels“gerichtshof“ wäre wohl auch verfassungswidrig. Er müsste, wann immer er EU-Recht auslegt, diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen. Ansonsten würde gegen Artikel 23 des Grundgesetzes verstoßen. Die EU darf nämlich eine ihr übertragene Kompetenz (Auslegung von EU-Recht) nicht einfach weiter verlagern (auf Malmströms ICS-Gericht).

In Trippelschritten bewegt sich die Handelskommissarin von der privat organisierten Paralleljustiz für ausländische Konzerne zu so etwas wie Rechtsstaatlichkeit. Auf diesem Weg hat sie allerdings erst wenige Meter zurückgelegt. Bevor sie zehntausenden neuen Klägern den Weg zu teuren Kompensationsklagen gegen EU-Mitgliedsländer öffnet, muss Rechtsstaatlichkeit gewährleistet sein. Das bedeutet: Nacharbeiten, Frau Malmström, und mit Kanada erneut Verhandlungen über CETA aufnehmen!

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5 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Was meiner Ansicht nach auch in den Mittelpunkt gestellt gehört, gegen TTIP (und zum Teil auch gegen CETA), wir müssen uns von den USA eher emanzipieren, als uns anzunähern.
    Die USA sind ein fallender Riese. Selbst wenn wir vernünftige Rechte für TTIP aushandeln können, ist die US Wirtschaft, viel zu destruktiv, als dass wir uns weiter annähern sollten.
    In den USA steigen vielleicht die Einnahmen, aber die Ausgaben auch und zwar sogar noch mehr. Vergessen wir nicht die Schuldengrenze, welche mehrfach von den USA angehoben wurde,vor gar nicht so langer Zeit.
    Und es wird nicht besser. Sehen wir im Westen der USA den immensen Wassermangel und die Bodenbelastung, die damit einhergehenden Erntevernichtungen. Dazu kommt, die Kommunen dort sind immer noch durstig, aber das Wasser ist nahezu versiegt. Mehrere Städte in den betroffenen Regionen, kaufen Kleinbauern Wasserrechte für Millionenbeträge ab, aber auch dieses Wasser geht zur neige. Nur die Spitze des Eisbergs an Problemen dort.

  2. Das Fatale scheint mir aber auch zu sein, dass der Vors. des EU-Parl.-Handelsausschusses und TTIP/CETA-Berichterstatter ziemlich happy über den neuesten Versuchstrick der Kommissarin ist ?! Siehe seine neueste Verlautbarung dazu auf seiner homepage….

  3. wie kann man nur so hinterhältig seine Ziele verfolgen und uns für so verblödet halten, dass wir nicht merken was hier gespielt wird . Alle Macht den Konzernen und dazu noch besonders die aus den USA. Diese Weltbrandstifter wollen uns versklaven,zur hölle mit ihnen verdammte..

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