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So hat der Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung abgestimmt

Die Bundesregierung paukte die Vorratsdatenspeicherung innerhalb weniger Tage durch Ausschüsse und Bundestag. Trotz strömendem Regen versammelten sich heute viele Bürger/innen vor dem Reichstag und sagten "Stopp!". Über das ernüchternde Abstimmungsergebnis - und warum wir trotzdem Hoffnung haben, dass der Beschluss nicht durchkommt.

Die Bundesregierung paukte die Vorratsdatenspeicherung innerhalb weniger Tage durch Ausschuss und Bundestag. Trotz strömendem Regen versammelten sich heute viele Bürger/innen vor dem Reichstag und sagten „Stopp!“. Schaue jetzt den Tagesschau-Beitrag über den Protest:

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Abstimmungsergebnis: SPD steht nicht geschlossen hinter Gabriel

Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt: Die Union stimmte mit 275 Stimmen für die Vorratsdatenspeicherung, bei 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen.
Bei der SPD zeichnete sich ab, was bereits beim Parteikonvent deutlich wurde: Viele Abgeordnete tragen den Überwachungs-Kurs von Sigmar Gabriel nicht mit. 129 SPD-Abgeordnete stimmten zwar mit Ja, aber 43 Abgeordnete stimmten mit Nein. Weitere 7 Abgeordnete enthielten sich. Linke und Grüne stimmten geschlossen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz kam damit leider trotzdem durch mit 404 Ja – zu 148 Nein-Stimmen. 71 Abgeordnete waren nicht bei der Abstimmung anwesend.

So hat der Bundestag heute abgestimmt:

Quelle: Screenshot Bundestag.de

Die 5 Hauptkritikpunkte zur Vorratsdatenspeicherung:

Standortdaten

Durch die Vorratsdatenspeicherung müssen unsere Anbieter für vier Wochen speichern, wo man sich befunden hat, wenn das Handy sich mit der Funkzelle verbunden hat. Das bedeutet: jedes mal wenn wir eine SMS verschicken oder telefonieren, wird der Standort erfasst und für einen Monat gespeichert.

Telefon

Zukünftig wird für 10 Wochen durch unsere Anbieter erfasst werden müssen, wer wen wann anruft. Daraus lässt sich ablesen, wer zu unseren engen Freunden gehört oder mit wem wir eine Beziehung führen. Aber auch Arbeitsbeziehungen und politische Netzwerke können so rekonstruiert werden. Damit werden unsere beruflichen und privaten Beziehungs-Geflechte gläsern.

Internet

Jedes Mal wenn wir uns mit dem Internet verbinden, wird uns eine individuelle Nummer (die IP-Adresse) zugeteilt. Mit welchen Nummern wir uns wann und wie lange im Netz einwählen, muss zukünftig für 10 Wochen durch unsere Anbieter gespeichert werden. Und das bei allen – auch wenn man nichts verbrochen hat.

Whistleblower

Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird Straftatbestand der „Datenhehlerei“ eingeführt. Es geht dabei um die rechtswidrige Beschaffung von Daten. Der Paragraph trifft aber auch jeden, der solche Daten „einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht“. Für Journalisten und Blogger ist das ein echtes Problem – denn sie greifen regelmäßig auf Daten von Informanten zu. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schüchtert damit Hinweisgeber und Informanten für kritische Berichterstattung ein.

Generalverdacht

Bei allen Einzeldaten gilt: Erfasst werden die Daten von allen Bürger/innen. Hier geht es also nicht um gezielte Ermittlungsarbeit, sondern um eine massenhafte Datenerfassung. Verfahren der Massendatenspeicherung stellen die komplette Bevölkerung unter Generalverdacht. Dabei haben wir von Edward Snowden gelernt, dass die Rote Linie bei der Massenüberwachung längst überschritten ist.

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Fazit: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

116.000 Menschen haben unseren Appell gegen die Rundum-Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Wir haben heute vor dem Reichstag die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD aufgerufen die Unterschriften entgegen zu nehmen. Beide haben sich gedrückt. Viel Applaus gab es für den SPD-Abgeordneten Marco Bülow, der versprach bei der Abstimmung mit „Nein!“ zu stimmen. Trotz weiterer Nein Stimmen aus der SPD, hat es aber nicht gereicht – die Vorratsdatenspeicherung wurde heute verabschiedet. Doch das Bundesverfassungsgericht hat schon einmal die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Die passende EU-Richtlinie wurde erst kürzlich vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt. Interne Dokumente zeigen: Das Justizministerium zweifelt daran, ob das Gesetz vor Gericht stand halten wird. Das letzte Wort zur Vorratsdatenspeicherung? Das wird wohl in Karlsruhe gesprochen werden.

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Autor*innen

Katharina Nocun ist studierte Ökonomin und beschäftigt sich mit den Auswirkungen der technologischen Revolution auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie engagiert sich in der digitalen Bürgerrechtsbewegung für eine lebenswerte vernetzte Welt. Sie war 2013 Politische Geschäftsführerin und Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland und arbeitete als Referentin und Campaignerin u.a. für den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Campact e.V. und Wikimedia Deutschland e.V.. Katharina Nocun ist Botschafterin für die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen und Mitglied im Beirat des Whistleblower-Netzwerks und bloggt regelmäßig unter www.kattascha.de. Folge Katharina auf Twitter: @kattascha Alle Beiträge

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