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Wir stoppen CETA vor dem Verfassungsgericht

CETA ist TTIP durch die Hintertür: Von der Paralleljustiz für Investoren bis zur Gentechnik - vieles, was bei TTIP droht, würde mit CETA Realität. Doch selbst wenn Regierungen und Parlamente CETA zustimmen - Sie können das undemokratische Handelsabkommen noch stoppen: mit einer Verfassungsklage.

 

UPDATE (19. August 2016): Mehr als 100.000 Menschen machen bei der Bürger-Klage gegen CETA mit. In den kommenden Wochen reichen wir die Verfassungsbeschwerde ein.

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Prof. Kempen, Universität Köln

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Unglaublich, aber wahr: CETA könnte sogar ohne Zustimmung des Bundestags in Kraft gesetzt werden. Genannt wird es “vorläufige Anwendung”, aber diese kann mehrere Jahre dauern und endgültige Folgen haben. Dagegen werden wir alle Register ziehen.

Zusammen mit unseren Bündnispartnern Mehr Demokratie und Foodwatch haben wir einen Plan geschmiedet: Wir klagen gegen CETA und die vorläufige Anwendung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das ist unsere Chance, das Abkommen noch zu verhindern – selbst wenn Regierungen und Parlamente CETA zustimmen sollten. Als Prozess-Bevollmächtigten konnten wir den renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen gewinnen.

Beteiligen auch Sie sich gemeinsam mit zehntausenden Bürger/innen an der Verfassungsbeschwerde! Dazu müssen Sie Prof. Kempen mit einer Vollmacht beauftragen, Sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Es entstehen Ihnen dabei weder Kosten noch andere Verpflichtungen. Bis zum kleinen SPD-Parteitag am 5. Juni brauchen wir die ersten 100.000 Vollmachten, um den Genossen deutlich zu zeigen: Wir wollen CETA nicht!

Trotz Verfassungsklage streiten wir weiterhin dafür, das undemokratische Handelsabkommen politisch aufzuhalten. Denn noch ist der Polit-Poker um CETA nicht verloren: Die SPD hat ihre CETA-kritischen “roten Linien” bislang nicht aufgegeben. Und solange kann Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel CETA in der EU nicht zustimmen. Zudem hat CETA im Bundestag ohne die Stimmen der SPD-Abgeordneten keine Chance.

Auch im Bundesrat ist eine Zustimmung zu CETA unter den derzeitigen Mehrheiten sehr unwahrscheinlich. Denn an 11 der 16 Landesregierungen sind entweder die Grünen oder die Linken beteiligt. Sie können dafür sorgen, dass ihre Bundesländer im Bundesrat CETA nicht zustimmen. Mit Ausnahme von Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg haben Grüne und Linke dies unmissverständlich angekündigt.

Trotzdem sorgen wir jetzt vor: Die CETA-Klage ist unsere Versicherung, falls die SPD sowie Grüne und Linke ihre Ablehnung von CETA aufgeben sollten. Denn CETA ist ein Demokratie-Skandal, den wir nicht hinnehmen dürfen. Es höhlt unsere demokratischen Rechte aus, die uns Bürger/innen das Grundgesetz in Artikel 38 garantiert.

Mit CETA soll Macht von Parlamenten weg verlagert werden – hin zu Expertengremien und einem ständigen Schiedsgericht, die alle nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. So wird auch uns Bürger/innen Macht entzogen und unser Recht auf demokratische Teilhabe beschnitten. Das verstößt gegen die Verfassung, deshalb klagen wir. Auch die “vorläufige Anwendung” von CETA am Bundestag vorbei ist unserer Ansicht nach klar verfassungswidrig.

Um die öffentliche Debatte über CETA zu intensivieren, haben wir uns für eine Sammel-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Je mehr Menschen sich der Klage anschließen, desto kraftvoller wird unser Protest. Bei TTIP hat der Bürger/innen-Protest es geschafft, das Abkommen in seiner jetzigen Form politisch unmöglich zu machen. Das schaffen wir auch bei CETA. 

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PS: Haben Sie schon von der Schadensersatz-Klage des schwedischen Konzerns Vattenfall gegen Deutschland gehört? 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz wegen des Atomausstiegs will Vattenfall vor einem privaten Schiedsgericht erstreiten. Mit CETA drohen noch mehr solcher Investor-Staat-Klagen.

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Autor*innen

Lynn Gogolin-Grünberg ist Politik- und Kommunikationswissenschaftlerin und hat außerdem Publizistik studiert. Sie war für das ZDF journalistisch tätig. Bei Mehr Demokratie arbeitete sie als Redakteurin und Pressesprecherin. Im Anschluss ging sie als Campaignerin zum BUND. Seit 2016 ist sie für Campact tätig. Alle Beiträge

49 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Liebe SPD!
    Ihr habt „rote Linien“ festgelegt! In den Verträgen ist hiervon noch nicht viel zu sehen. Trotzdem wollen auch Eure Leute in der Koalition CETA „vorläufig“ in Kraft setzen. Und das, obwohl selbst Eure Sprecher im Bundestag sagen, dass man erst substantiiert diskutieren kann, wenn die endgültige deutsche Textfassung vorliegt. Und auf dieser Basis soll CETA „vorläufig“ in Kraft gesetzt werden? Glaubwürdig geht anders!
    Wenn Ihr dem nicht jetzt mit aller Kraft entgegentretet und Eure Zustimmung verweigert, wie wollt Ihr dann später an den Verträgen nocht etwas ändern? Gegen die Befürworter im Deutschen Bundestag und der EU und gegen Kanada / USA?
    Wir haben unsere Parlamente auf Zeit gewählt, die Interessen des deutschen Volkes zu „ver“treten, und nicht, um sie an internationale Gremien, Konzerne und Verbände „abzu“treten.
    Bis zum Ende des letzten Jahrhunderts habt ihr viel erreicht. Es ist an der Zeit, sich wieder auf die Interessen der Menschen zu besinnen!

  2. Konnte das Formular für die Vollmacht nicht herunterladen. Wo kann ich es finden? Ich fülle es dann selbst aus.

  3. Liebe Abgeordnete der Koalition!
    Alle Staatsgewalt soll vom Volke ausgehen! Wir haben Euch gewählt, die Interessen des deutschen Volkes in einer Legislaturperiode zu vertreten. Das ermächtigt Euch nicht, heute unsere Souveränität in „Handels“-Verträgen auf Dauer an nicht-demokratische internationale Gremien, Konzerne und Verbände abzutreten.
    Internationaler Handel und Technische Standards erfordern keinesfalls die in diesen Verträgen festgelegte weitreichende und unumkehrbare Behinderung nationaler Gesetzgebung und kommunaler Handlungsfreiheit. Auch benötigen wir keine Sonder-Klagerechte und deshalb auch keine Sonder-Gerichtsbarkeit!
    Eure Versprechen, die Verträge noch „gestalten“ zu wollen, aber gleichzeitig auf der vorläufigen Anwendung zu bestehen, passt nicht zusammen. Gegen die EU und die Vertragsstaaten wird niemand mehr etwas gestalten, nachbessern oder zurücknehmen können. Sie nicht – und auch künftige Parlamente nicht – selbst wenn das ganze Volk dies einmal verlangt.

  4. Hallo,
    wo finde ich die PDF-Datei um das Formular der Vollmacht für die Bürgerklage ausdrucken und ausfüllen zu können?

    • Hallo Stephan Marx, es handelt sich um eine zweite Klage mit anderem Bündnis und Schwerpunkt. Leider ist es nur möglich, eine Klage zu unterstützen. Wenn sie also Ihre Vollmacht bereits bei der anderen Klage eingereicht haben, können Sie dies bei dieser hier nicht erneut tun. Für den politischen Druck schadet es nichts, zwei Klagen zu haben. Herzliche Grüße, Lynn Gogolin-Grünberg

    • Hallo,
      danke für diese mehrfache Erklärung, dass es sich nicht um Konkurrenz handelt.
      Bitte könnt ihr mal den anderen Schwerpunkt erläutern?
      Und warum war damals der Zeitpunkt für campact noch nicht gekommen?
      Das interessiert mich sehr!
      Interessierte Grüße
      Alexandra

  5. meine verfassungsbeschwerde zu TTIP, CETA und TISA liegt dem BVerfG seit 2014 vor und ist als einzige beschwerde vom gericht nicht zurückgewiesen worden. siehe: FAZ 24.5.16 „Vorläufig vollendete Tatsachen“.
    Az 2 BvR 2986/14

    Infos und Kontakt:

    carl maria schulte
    an-stiftung@t-online.de

  6. Mit CETA und TTIP wäre deutlich gemacht, wer in den westlichen Demokratien das Sagen hat – Industrie und das „große Kapital“. Deshalb sollten wir es Verhindern.

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