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Wir stoppen CETA vor dem Verfassungsgericht

CETA ist TTIP durch die Hintertür: Von der Paralleljustiz für Investoren bis zur Gentechnik - vieles, was bei TTIP droht, würde mit CETA Realität. Doch selbst wenn Regierungen und Parlamente CETA zustimmen - Sie können das undemokratische Handelsabkommen noch stoppen: mit einer Verfassungsklage.

 

UPDATE (19. August 2016): Mehr als 100.000 Menschen machen bei der Bürger-Klage gegen CETA mit. In den kommenden Wochen reichen wir die Verfassungsbeschwerde ein.

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Prof. Kempen, Universität Köln

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Unglaublich, aber wahr: CETA könnte sogar ohne Zustimmung des Bundestags in Kraft gesetzt werden. Genannt wird es “vorläufige Anwendung”, aber diese kann mehrere Jahre dauern und endgültige Folgen haben. Dagegen werden wir alle Register ziehen.

Zusammen mit unseren Bündnispartnern Mehr Demokratie und Foodwatch haben wir einen Plan geschmiedet: Wir klagen gegen CETA und die vorläufige Anwendung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das ist unsere Chance, das Abkommen noch zu verhindern – selbst wenn Regierungen und Parlamente CETA zustimmen sollten. Als Prozess-Bevollmächtigten konnten wir den renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen gewinnen.

Beteiligen auch Sie sich gemeinsam mit zehntausenden Bürger/innen an der Verfassungsbeschwerde! Dazu müssen Sie Prof. Kempen mit einer Vollmacht beauftragen, Sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Es entstehen Ihnen dabei weder Kosten noch andere Verpflichtungen. Bis zum kleinen SPD-Parteitag am 5. Juni brauchen wir die ersten 100.000 Vollmachten, um den Genossen deutlich zu zeigen: Wir wollen CETA nicht!

Trotz Verfassungsklage streiten wir weiterhin dafür, das undemokratische Handelsabkommen politisch aufzuhalten. Denn noch ist der Polit-Poker um CETA nicht verloren: Die SPD hat ihre CETA-kritischen “roten Linien” bislang nicht aufgegeben. Und solange kann Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel CETA in der EU nicht zustimmen. Zudem hat CETA im Bundestag ohne die Stimmen der SPD-Abgeordneten keine Chance.

Auch im Bundesrat ist eine Zustimmung zu CETA unter den derzeitigen Mehrheiten sehr unwahrscheinlich. Denn an 11 der 16 Landesregierungen sind entweder die Grünen oder die Linken beteiligt. Sie können dafür sorgen, dass ihre Bundesländer im Bundesrat CETA nicht zustimmen. Mit Ausnahme von Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg haben Grüne und Linke dies unmissverständlich angekündigt.

Trotzdem sorgen wir jetzt vor: Die CETA-Klage ist unsere Versicherung, falls die SPD sowie Grüne und Linke ihre Ablehnung von CETA aufgeben sollten. Denn CETA ist ein Demokratie-Skandal, den wir nicht hinnehmen dürfen. Es höhlt unsere demokratischen Rechte aus, die uns Bürger/innen das Grundgesetz in Artikel 38 garantiert.

Mit CETA soll Macht von Parlamenten weg verlagert werden – hin zu Expertengremien und einem ständigen Schiedsgericht, die alle nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. So wird auch uns Bürger/innen Macht entzogen und unser Recht auf demokratische Teilhabe beschnitten. Das verstößt gegen die Verfassung, deshalb klagen wir. Auch die “vorläufige Anwendung” von CETA am Bundestag vorbei ist unserer Ansicht nach klar verfassungswidrig.

Um die öffentliche Debatte über CETA zu intensivieren, haben wir uns für eine Sammel-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Je mehr Menschen sich der Klage anschließen, desto kraftvoller wird unser Protest. Bei TTIP hat der Bürger/innen-Protest es geschafft, das Abkommen in seiner jetzigen Form politisch unmöglich zu machen. Das schaffen wir auch bei CETA. 

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PS: Haben Sie schon von der Schadensersatz-Klage des schwedischen Konzerns Vattenfall gegen Deutschland gehört? 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz wegen des Atomausstiegs will Vattenfall vor einem privaten Schiedsgericht erstreiten. Mit CETA drohen noch mehr solcher Investor-Staat-Klagen.

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Autor*innen

Lynn Gogolin-Grünberg ist Politik- und Kommunikationswissenschaftlerin und hat außerdem Publizistik studiert. Sie war für das ZDF journalistisch tätig. Bei Mehr Demokratie arbeitete sie als Redakteurin und Pressesprecherin. Im Anschluss ging sie als Campaignerin zum BUND. Seit 2016 ist sie für Campact tätig. Alle Beiträge

49 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Ich bin froh, dass es eine zweite Klagemöglichkeit gibt und hoffe, dass sich die Kraft dadurch erhöht. Ich habe erst NACHDEM es nicht mehr möglich war, sich bei Frau Grimmelstein und Prof. Fiskahn einzuklinken, von dieser Aktion im Fernsehen gehört und hatte es bedauert. Nun gebe ich meinem Willen über Campact Ausdruck. Informationen haben eben unterschiedliche Wege und viele kommen nicht bei allen an. Das ist normal und sollte jeder berücksichtigen, der hier schnell den Stab im Unmut bricht. Allerdings muss ich meinen Vorrednern Recht geben. Solide wäre es – und sollte für das nächste Mal berücksichtigt werden – auf eine ähnliche Parallelklage hinzuweisen und vor allem auf den Umstand, dass man nicht mehrmals Mitkläger sein darf.

    • Jede Vollmacht bekommt automatisch eine Nummer, mit der Sie uns ggf. kontaktieren können, um z.B. ihre Vollmacht zurückzuziehen. Oder auch sonst in der Korrespondenz.

  2. Ich beteilige mich bereits bei der Klage von Frau Grimmenstein. Mir erschließt sich nicht, warum Campact sich nicht dieser Klage angeschlossen hat. Ich hätte es großartig gefunden, wenn es eine große Klage gegeben hätte. Das erste Mal. das ich das Verhalten von Campact für mich zumindest befremdlich ist und ich es gar nicht gut finden kann. Oder will hier Jeder sein eigenes Süppchen kochen?

    • Liebe Frau Kauer, Campact hat sich nach reiflicher Prüfung und genauer Beratung mit einer Vielzahl von juristischen Experten dafür entschieden, zusammen mit foodwatch und Mehr Demokratie eine eigene Klage auf den Weg zu bringen. Auch in dieser Frage stärkt eine Vielzahl von Ansätzen und Argumenten unsere Sache.

  3. an den Kommentaren hier kann man ersehen, dass die Menschen durch diese zweite Klage verunsichert worden sind. Warum wird nicht auf die erste Klage von Marianne Grimmenstein und Prof. Andreas Fisahn eingegangen? Es wäre wünschenswert, wenn erklärt würde, warum man jetzt eine zweite Klage ins Leben ruft und wie es sich verhält, wenn man bereits die erste Klage von Frau Grimmenstein unterstützt und diese unterschrieben hat.
    Es entsteht der Eindruck einer Konkurrenz, die der Sache schadet. Beide Kampagnen wollen doch das Gleiche. Also, warum kann man nicht zusammen arbeiten? Frau Grimmenstein hat zum Beispiel auf die Kampagne von campact verwiesen und erklärt dort auch, dass nicht beide Kampagnen unterschrieben werden dürfen. campact verweist aber nicht auf die von Frau Grimmenstein und erklärt auch nichts. Ich finde das sehr schade

    • Sehr geehrte Frau Schreiter, die beiden Klagen haben sich parallel entwickelt, stehen aber nicht in Konkurrenz. Für die politische Wirkung ist es nicht schädlich, zwei Klagen zu haben, im Gegenteil. Wenn die erste Klage bereits mit einer Vollmacht unterstützt wurde, dann kann man diese nicht ebenfalls mit einer Vollmacht unterstützen. Dem Einfluss auf die Sache selbst tut das aber keinen Abbruch.
      Mit herzlichen Grüßen
      Lynn Gogolin-Grünberg

  4. Hallo!
    Ich finde es befremdlich, dass hier jeder 3 Kommentar darauf eingeht, bzw. sich beschwert, dass es ja schon eine Klage von anderen Initiatoren gibt. Ließt niemand die Kommentare, bevor er/sie schreibt?

    Ich finde es klasse, dass es jetzt noch einmal angeschoben wurde. Ich persönlich habe z.B. vorher von keiner Klage gehört und es ist doch super, wenn durch viele Aktionen und Engagierte viele Menschen erreicht werden.

    • Liebe Kaja,

      campact arbeitet ganz entscheidend über die Menge von Leuten, die sich beteiligen. Insofern haben die Kommentatoren das sehr gut verstanden und arbeiten auch über die Menge der Leute, die das ankreiden.

      Es sind offensichtlich noch nicht genügend Kommentare, denn campact hat weder diesen Blog-Eintrag aktualisiert, noch sonst etwas erkennbares zur Aufklärung der Situation getan.

      Herzliche Grüsse

  5. Bitte weisen Sie darauf hin, dass jemand nur EINE Verfassungsklage unterstützen kann – alle, die bereits bei der Klage von Marianne Grimmenstein dabei sind, sollten also bei Ihnen nicht mehr unterschreiben. Alle anderen aber bitte schon!

  6. Ich finde es ein Unding, dass in der Aktion mit keinem Wort die schon bestehende Klageschrift von Marianne Grimmenstein und Prof. Dr. Andreas Fisahn erwähnt wird. Auch die bisher gesammelten fast 70.000 Vollmachten werden nicht erwähnt.

    Es verunsichert vor allem die vielen engagierten BürgerInnen, die sich schon beteiligt haben, denn sie wissen jetzt nicht, wie diese neue Klage einzuordnen ist, ob sie sich nochmals beteiligen können und warum eine zweite Klage nötig ist.

    Hier gibt es mehr Informationen dazu:
    http://direktkandidaten.info/eintraege/6

    Ich wünsche mir von Euch eine Klarstellung und mehr Information dazu.
    Herzliche Grüsse und viel Erfolg!

    • Hallo Magnus Rembold, als Marianne Grimmenstein mit der Klage startete, war für uns noch nicht der richtige Zeitpunkt gekommen. Nun haben wir mit anderem Bündnis und Schwerpunkt eine zweite Klage initiiert, die zwei Klagen stehen aber nicht in Konkurrenz zueinander, sondern verstärken sich. Für den politischen Druck wird das nicht schädliche sein. Herzliche Grüße, Lynn Gogolin-Grünberg

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