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Behörden lassen Opfer rassistischer Gewalt oft im Stich

Rassistische Übergriffe und Straftaten werden von der Polizei nicht angemessen und effektiv untersucht. Viele rassistische Straftaten werden nicht als solche eingestuft - das geht aus einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde.

Im Interview erklärt der Polizei- und Rassismusexperte Alexander Bosch von Amnesty was das mit strukturellem Rassismus in den Strafverfolgungsbehörden zu tun hat und was wir jetzt dagegen tun können.

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Zitat: Alexander Bosch

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Herr Bosch, Amnesty International hat heute einen Bericht zum Thema „Hate Crimes“ – also zu Hasskriminalität veröffentlicht. Was haben Sie da genau untersucht?

Alexander Bosch: Für unseren neuen Bericht „Leben in Unsicherheit: Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt“ haben wir von April 2014 bis Mai 2016 rassistisch motivierte Verbrechen in Deutschland untersucht. In dieser Zeit erreichten Amnesty International auch Informationen zu homo- und transfeindlichen Straftaten. Obwohl einige der Erkenntnisse zum Umgang der Behörden mit rassistisch motivierten Straftaten auch für andere Formen von vorurteilsmotivierten Straftaten also Hate Crimes gelten, etwa homo- und transfeindliche Straftaten, konzentriert sich dieser Bericht hauptsächlich auf rassistisch motivierte Straftaten.

Hat es dazu einen konkreten Anlass gegeben?

Ausschlaggebend für diesen Bericht war das Versagen der deutschen Strafverfolgungsbehörden bei der Untersuchung rassistischer Verbrechen, die zwischen 2000 und 2007 von dem rechtsextremen sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“, dem „NSU“, begangen worden sind, sowie die drastische Zunahme an rassistischen Verbrechen, die in den beiden letzten Jahren sowohl von den Behörden als auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen verzeichnet wurden.

Was sind die wichtigsten Ergebnisse?

Die wichtigsten Ergebnisse sind, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Menschen vor rassistischer Gewalt nicht ausreichend nachkommt. Noch immer gibt es fast täglich rassistisch motivierte Angriffe auf Geflüchtete oder deren Unterkünfte.
Hier könnte ein bundesweites Rahmenkonzept zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften Abhilfe leisten. Aber rassistisch motivierte Gewalt trifft nicht nur Geflüchtete, sondern auch viele andere People of Color, Schwarze Menschen oder auch türkeistämmige Menschen. Hier haben unsere Recherchen gezeigt, dass die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, diese Fälle nicht umgehend, effektiv, angemessen und gründlich untersucht. Es werden immer noch ähnliche Fehler gemacht wie beim staatlichen Versagen im Zusammenhang mit den Ermittlungen bei den NSU-Morden. Zahlreiche Menschenrechtsgremien werteten das wiederholte Versagen der Behörden während der NSU-Ermittlungen als Indiz für die Existenz eines umfassenderen Problems von institutionellem Rassismus innerhalb der deutschen Polizeibehörden. Auch Amnesty International sieht darin und in den heutigen, ähnlichen Fehlern ein deutliches Anzeichen für die Existenz von institutionellem Rassismus innerhalb der deutschen Strafverfolgungsbehörden.

Sie sprechen von „institutionellem Rassismus“. Könnten Sie mal an konkreten Beispielen erklären, was das überhaupt bedeutet und wie sich das ausdrückt?

Mit institutionellem Rassismus ist nicht gemeint, dass in den deutschen Strafverfolgungsbehörden nur Rassistinnen und Rassisten arbeiten. Ganz im Gegenteil, Amnesty International ist nicht der Auffassung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Strafverfolgungsbehörden alle rassistisch sind. Unter institutionellem Rassismus verstehen wir sowohl das bewusst rassistische Handeln von Behörden als auch unbewusste Denkmuster oder Verfahrensabläufe, die sich im Ergebnis diskriminierend auswirken. Beispielsweise sehen wir Anzeichen für dessen Existenz darin, dass das baden-württembergische Landeskriminalamt während der Ermittlungen im „NSU“-Komplex in einer Studie ein rassistisches Tatmotiv ausschloss. Der Grund der Behörde, ich zitiere: „Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturraum mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist“. Hier haben Stereotype, ob unbewusst oder bewusst, eine Rolle gespielt.
Auch zeigt sich institutioneller Rassismus darin, dass beispielsweise Straftaten nicht als rassistisch motiviert eingeordnet wurden, obwohl die Täter sich während oder vor den Taten rassistisch geäußert haben. Auch auf solche Fälle sind wir während der Arbeit zu dem neuen Bericht leider gestoßen.

Das heißt also, dass ein Teil der Delikte die aus rassistischen Motiven begangen wurden, gar nicht als solche erfasst werden?

Ja, das heißt es leider. Dies liegt zum größten Teil leider daran, dass die Polizeikräfte vor Ort leider Hinweisen auf rassistische Tatmotive nicht die Aufmerksamkeit schenken, die hier durchgängig erforderlich wäre. Dies kann daran liegen, dass sie diese rassistischen Tatmotive leider einfach nicht erkennen, unbewusst ignorieren oder im schlimmsten Fall bewusst ignorieren.

Woher kommt denn dieser „institutionelle Rassismus“? Ist das eine plötzliche Entwicklung oder haben wir da über Jahre nicht richtig hingeguckt?

Der Begriff des institutionellen Rassismus stammt aus dem 1999 veröffentlichen Macpherson-Bericht im Zusammenhang mit der Untersuchung der Ermittlungspannen bei den Ermittlungen des Mordes an Stephen Lawrence. Und nein, es ist keine plötzliche Entwicklung. Wir haben eher leider über Jahre nicht richtig hingeguckt beziehungsweise man war der Auffassung, rassistische Gewalt übten nur einschlägig bekannte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten aus, die nicht in Behörden arbeiten.

Gibt es denn dafür ein Bewusstsein bei den Behörden? Was muss aus Ihrer Sicht jetzt passieren?

Nein, leider gibt es hierfür kein ausreichendes Bewusstsein. Schon die Vereinten Nationen oder der Menschenrechtskommissar des Europarats haben darauf hingewiesen, dass institutioneller Rassismus in Deutschland eine Rolle spielen könnte. Die Bundesregierung vertritt aber die Meinung, es gäbe keinen institutionellen Rassismus in Deutschland und auch die bisherigen NSU-Untersuchungsausschüsse wollten dieser Frage bisher nicht nachgehen. Daher fordern wir, dass es eine unabhängige Untersuchung geben muss, inwieweit institutioneller Rassismus die Arbeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden und insbesondere die Arbeit der Polizei beeinflusst.

Warum ist es gerade jetzt so dringlich, gegen institutionellen Rassismus im Zusammenhang mit Hasskriminalität vorzugehen?

Eigentlich hätte man dies schon Anfang der 90er-Jahre tun können und sollen! Aber auch die aktuelle Situation macht deutlich, dass man vorurteilsmotivierte Kriminalität und insbesondere rassistisch motivierte Gewalt in den Fokus nehmen muss. Dazu gehört auch, inwieweit innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und insbesondere innerhalb der Polizei Rassismus und institutioneller Rassismus eine Rolle spielen. Denn der Staat hat die menschenrechtliche Verpflichtung Menschen vor Diskriminierungen zu schützen!

Was können wir BürgerInnen und Bürger jetzt tun?

Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger allen von rassistischer Diskriminierung und Gewalt Betroffenen signalisieren, dass sie nicht alleine sind. Das können sie unter anderem am 18.und 19. Juni tun, indem sie an den Menschenketten der Aktion „Hand in Hand gegen Rassismus“ teilnehmen und anschließend unsere Kampagne unterstützen und unsere Petitionsliste unterschreiben.

Herr Bosch, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Berlin, Bochum, Hamburg, Leipzig und München – alle Infos zu den Menschenketten:

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Zur Person

Alexander Bosch (Amnesty International)Alexander Bosch, Jahrgang 1983, Sozialwissenschaftler und seit 1. Januar Referent für Rassismus, Polizei und Menschenrechte bei Amnesty Deutschland. Davor war er seit 2009 ehrenamtlicher Sprecher der Gruppe Polizei & Menschenrechte bei Amnesty International Deutschland.

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Autor*innen

Schon als Kind lief Anna-Lena im Ruhrgebiet auf Ostermärschen mit. Mit 18 berichtete sie für einen Lokalsender vom Weltumweltgipfel in Südafrika. Sie studierte Lateinamerikanistik, Politik und Publizistik in Berlin, Spanien und Argentinien, lernte 4 Sprachen und engagierte sich in der Hochschulpolitik. Sie wurde Fernsehjournalistin, berichtete bei RTL und dem NDR über Atomenergie,prekäre Arbeitsbedingungen und Thilo Sarrazin. In Mali arbeitete sie als Consultant für die GIZ - in Berlin engagiert sie sich ehrenamtlich in einer Flüchtlingsunterkunft. Seit Oktober 2015 ist sie Campaignerin bei Campact. Alle Beiträge

3 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Für Anna-Lena von Holdenberg

    Institutionelle Rassismus erreicht besorgniseregende zustand und keine kann im wirtlich stopen.
    Ich verfüge über „erfarung“ und wunsche keinem Mensch das Erleben zu mußen. Instititionelle Rassismus handelt wie eine kriminelle Bande und das ergebnis für eine Individue solche handels ist vernichtend.
    Die Individue erlebt keten von Gewalttaten. Nicht nur Lozirende Gewalt ist angesagt sondee auch solche wo hin man das körper b.W. das Gehirn der betrofenen Lebensgefärlich beschedigen möchte. Das ist daß Moderne vernichtung. Ermittler,Ärzte,Staatsanwaltschaft,Richter,Gutachter grunden eine Kreis die Machtausüben gedacht ist, das sie als Individue so ausgelifert sind und verlezlich das sie nicht mehr für ihres Leben etwas machen können.
    Ich möchte mit Menschen Reden die in die materien sich gut auskönnen und ihnen zu sagen wie weit unsere Zivilisation-der gleichgültigkeit sich entwikelt hatte, und fragen wo hin der Moder. Gesel. hinein eilt.

  2. Hier wird der Begriff „Rasse“ sinnentfremdet. Es geht in der aktuellen Problematik nicht um Gewalt gegen Rassen sondern ganz konkret um Gewalt gegen eine Religionsform (Islam) die immer wieder als „friedliebend“ und „barmherzig“ dargestellt wird. Die Realität sieht jedoch in den meisten islamischen Länder anders aus. Es ist verständlich, dass im abendländischen Kulturkreis diese schleichende Unterwanderung zu Unbehagen bis hin zur Angst führt. Es geht um die Angst vor dem Verlust der nationalen Identität und der christlich-abendländischen Kultur. Diese Tatsache muss respektiert werden – insbesondere von den Menschen, die hier unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Niemand wird gezwungen in ein christliches Land „auszuwandern“. Es gibt unzählige muslimisch geprägte Länder – sogar sehr reiche – in denen genügend Platz vorhanden ist. Dort kann sich jeder zur muslimischen Mehrheit bekennen und seine Religion ausleben. Ich bin Atheist und mir macht dieser religiöse Wahn Angst!

    • Hallo Georg,

      ich glaube, Sie haben die Studie von Amnesty nicht richtig gelesen. Es geht hier nicht um Gewalt gegen eine Religionsform, sondern um institutionellen Rassismus. Unter institutionellem Rassismus verstehen wir sowohl das bewusst rassistische Handeln von Behörden als auch unbewusste Denkmuster oder Verfahrensabläufe, die sich im Ergebnis diskriminierend auswirken.
      Außerdem setzen Sie die Religion Islam mit dem sogenannten Islamischen Staat gleich. Diese beiden haben aber wenig miteinander zu tun. Das eine ist eine Religion, die wie alle anderen Religionen auch, solange sie nicht gegen unsere Gesetze verstößt, hier frei gelebt werden darf. Der sogenannte Islamische Staat hingegen ist eine Terrororganisation, die sich zwar auf den Islam bezieht, die Religion aber nur benutzt, um gewaltsam Macht an sich zu reißen, Menschen zu unterdrücken und Hass und Terror verbreiten. Ich verstehe, dass Ihnen dieser Wahn Angst macht, aber ich bitte Sie auch die Situation differenziert zu betrachten.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Anna-Lena von Hodenberg, Campaignerin

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