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Etappensieg: Ungerechte Erbschaftsteuer ausgebremst!

Was für eine Story: Erst feiert die Reichen-Lobby ihr gigantisches Steuerschlupfloch. Dann bescheren wir ihr eine saftige Bauchlandung. Und plötzlich sind wir Bürger/innen es, die eine Sektparty vor dem Bundesrat feiern!

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Vor drei Wochen haben die Super-Reichen die Sektkorken knallen lassen, weil sie sich sicher waren: Ihr Steuer-Schlupfloch wird bei der Reform der Erbschaftssteuer nicht angetastet. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatten sich auf ein Gesetz geeinigt, das reiche Firmen-Erben fast vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Die Lobby der Familienunternehmer hatte die Milliarden-Privilegien der Superreichen erfolgreich verteidigt. Aber jetzt herrscht plötzlich Katerstimmung bei den oberen zehn Prozent.

Denn vergangenen Freitag haben die Bürgerinnen und Bürger vor dem Bundesrat die Sektkorken knallen lassen: Der Bundesrat hat das gigantische Steuer-Schlupfloch für reiche Firmen-Erben nicht zugelassen. Das ist ein wichtiger Etappensieg für unsere Kampagne gegen die ungerechte Reform der Erbschaftssteuer. Gemeinsam mit Ihnen und mehr als 150.000 Unterzeichner/innen des Appells “Geld-Adel gerecht besteuern!” haben wir diesen Sieg erstritten. Mit bunten und lauten Aktionen übergaben wir den Appell an die wichtigsten politischen Entscheider/innen wie den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg), Stephan Weil (SPD, Niedersachsen) und Bodo Ramelow (Linke, Thüringen) sowie den entscheidenden Länder-Finanzminister/innen. So drängten wir die Grünen und die Roten in den Ländern, die Koalitionspläne für die ungerechte Reform der Erbschaftssteuer abzulehnen – mit Erfolg!

Aber jetzt geht die Auseinandersetzung um mehr Gerechtigkeit erst richtig los: Denn Bund und Länder verhandeln das Gesetz im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern neu. Das ist die Chance, eine faire Erbschaftssteuer durchzusetzen. Am Verhandlungstisch sitzen auch Vertreter/innen von Linken, Grünen und SPD, die wie wir mehr Gerechtigkeit wollen. Sie wollen wir jetzt für unsere Forderungen gewinnen! Gerecht wird die Erbschaftssteuer nur, wenn die großzügigen Steuerbefreiungen für reiche Firmen-Erben gestrichen werden. Sonst fehlen weiterhin Milliarden für Investitionen in Kitas, Schulen und Infrastruktur.

Die Lobbyisten der superreichen Unternehmer-Familien werden versuchen, jetzt auch die Verhandlungen beeinflussen. Darum ist es wichtig, dass noch viel mehr Bürger/innen den Appell unterzeichnen, den wir im Bündnis mit ver.di, attac und dem Netzwerk Steuergerechtigkeit gestartet haben

In den vergangenen Tagen teilten etliche Facebook-Nutzer/innen ein von Campact produziertes Erklär-Video zum Thema – und gewannen so tausende neue Unterstützer/innen für das Anliegen. Von dieser Erfahrung ermutigt, wollen wir in den nächsten Tagen möglichst viele Menschen in Facebook mit Videos, Artikeln und Infografiken über das Thema aufklären. Aber nur, wenn eine kritische Masse von Campact-Aktiven diese Beiträge teilt, erreichen wir Hunderttausende.

Bitte folgen Sie daher heute Campact auf Facebook. So bekommen Sie unsere Beiträge in ihrer Chronik angezeigt – und können sie dort direkt teilen.

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Autor*innen

Lynn Gogolin-Grünberg ist Politik- und Kommunikationswissenschaftlerin und hat außerdem Publizistik studiert. Sie war für das ZDF journalistisch tätig. Bei Mehr Demokratie arbeitete sie als Redakteurin und Pressesprecherin. Im Anschluss ging sie als Campaignerin zum BUND. Seit 2016 ist sie für Campact tätig. Alle Beiträge

4 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Was sind gerechte Steuern? Oder wie/woraus berechnet man diese?
    Ob Firmengebäude, Maschinen oder teure Gemälde haben als solche keinen Wert wenn sie nicht ertragsbringend genutzt werden. Demzufolge kann nur der laufende Ertrag bei Nutzung, oder der einmalige Ertrag beim Verkauf gerecht besteuert werden. Wo liegt also das Problem?

    • Das Bundesverfassungsgericht hat die Erbschaftssteuer 2014 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Grund dafür ist die Überprivilegierung von Betriebsvermögen in §13. Es darf Ausnahmen für Betriebsvermögen geben, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Existenz der Firmen nicht zu gefährden. Eine zu weit reichende und bedingungslose Befreiung von der Erbschaftssteuer hält das Gericht aber für verfassungswidrig. Dabei beruft es sich auf Artikel 3 GG, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die zu weit reichenden Privilegien für Firmen-Erben beim Erbschaftssteuergesetz sind also das Problem.

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