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CETA-Urteil: Was es wirklich bedeutet

Wirtschaftsminister Gabriel feiert das heutige CETA-Urteil wie seinen Sieg. Doch die genaue Analyse zeigt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung nämlich Auflagen, die es in sich haben - und die die Kritik der CETA-Gegner bestätigen.

Wirtschaftsminister Gabriel feiert das heutige CETA-Urteil wie seinen Sieg. Doch die genaue Analyse zeigt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung nämlich Auflagen, die es in sich haben – und die die Kritik der CETA-Gegner bestätigen.

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Zitat von Camaignerin Maritta Strasser zur CETA-Klage. Grafik: Zitrusblau/Campact (CC)

 

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Was die mehr als 125.000 Kläger/innen jetzt in Karlsruhe erreicht haben, ist eine Klatsche für Sigmar Gabriel (SPD) und die Bundesregierung. Der Versuch, unsere Bedenken gegen CETA als gegenstandslos hinzustellen, ist vollkommen gescheitert. Noch wichtiger ist:

Wir haben zusammen drei ganz wichtige Erfolge errungen

  • Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst. Und zwar so ernst, dass sie Gegenstand einer Hauptverhandlung werden. Damit wird CETA vom Ökonomie- zum Demokratiethema – und die Diskussion wandert von den Wirtschaftsseiten in den Politikteil der Medien. Das war überfällig.
  • Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten. Die Investorenklagen darf es vor der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedsstaaten nicht geben – und die Macht der CETA-Ausschüsse aus Vertreter/innen von EU-Kommission und Kanada wird begrenzt. Sie können den Vertrag nicht mehr eigenständig ändern. Das war bitter nötig.
  • Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden. Dieser Fall würde eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht das Abkommen im Hauptverfahren stoppt. Das war absolut wichtig.

Natürlich haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnern Mehr Demokratie und Foodwatch gewünscht, dass das Gericht CETA per einstweiliger Anordnung stoppt. Die Hürden dafür sind aber extrem hoch. Und so ist jetzt klar: Selbst wenn der EU-Rat und das Europaparlament CETA im Schnellverfahren bis zum Jahresende durchdrücken – dann ist das nicht endgültig. Dann ist immer noch alles offen.

Bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über CETA entscheidet und bis CETA von allen EU-Staaten ratifiziert ist, haben wir die Chance, den Kampf gegen CETA politisch oder juristisch zu gewinnen.

Natürlich versucht die Bundesregierung jetzt, ihre Niederlage in einen Sieg umzudeuten. Sie will uns entmutigen und glauben lassen, CETA sei so gut wie beschlossen. Die Antwort darauf: Wir informieren und klären auf, wie es wirklich ist. Mach bitte mit!

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Die Zeit, die gewonnen ist, nutzen wir.

Wir wollen das tun, was die Campact-Aktiven in einer Umfrage vor zwei Wochen besonders dringend und sinnvoll fanden:

  • Die große Koalition im Europaparlament will CETA im Schnellverfahren beschließen. Das bricht alle Versprechen, die die SPD-Führung dem Wolfsburger Parteikonvent gegeben hat. Bei Aktionen vor Ort werden wir die deutschen Europa-Abgeordneten auffordern, der Debatte über CETA mehr Raum zu geben und dem Abkommen nicht zuzustimmen.
  • Wenn Deutschland die “vorläufige Anwendung” einseitig beenden darf – dann müssen andere EU-Länder das auch dürfen. Referenden gegen CETA in anderen EU-Ländern sind jetzt noch wichtiger. Wir unterstützen deshalb das Referendum in den Niederlanden und mögliche weitere Referenden, zum Beispiel in Irland.
  • Wir wollen natürlich die Ratifizierung in Deutschland verhindern. Unsere größte Chance ist der Bundesrat, in dem die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung eine Blockade-Mehrheit haben. Wir werden die Grünen darauf festnageln, sich an ihr Wort zu halten, CETA im Bundesrat zu stoppen.
  • Mit einem Volksbegehren in Bayern wollen wir die bayrische Landesregierung zwingen, CETA im Bundesrat abzulehnen. Damit wäre die Mehrheit gegen CETA im Bundesrat gesichert.

Klar ist: Wir lassen uns nicht verunsichern! Und CETA steht ab jetzt unter verschärfter Beobachtung des Bundesverfassungsgerichts. Das bietet neue Chancen, die wir uns nicht entgehen lassen!

Verbreite diese Nachricht bitte so weit wie möglich:

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Du siehst, wir haben es in der Hand, CETA zu stoppen.

Das ist eine langwierige und schwierige Aufgabe – wie bei anderen Themen auch, die Campact anpackt. Wir sind dabei besonders auf regelmäßige Beiträge angewiesen. So können wir schnell Kampagnen starten und lange dranbleiben.

PS: Nicht nur in Deutschland kämpfen Bürgerinnen und Bürger gegen CETA. In Belgien weigert sich die Mehrheit des Parlamentes der Wallonischen Region, der Zentralregierung die Zustimmung zu CETA zu erlauben. In Österreich gibt es starke Proteste. Und der irische Senat möchte die vorläufige Anwendung verhindern. Doch alle diese Chancen sind noch offen – daher müssen wir auch hier bei uns mit aller Kraft dranbleiben.

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Autor*innen

Appelle, Aktionen und Erfolge: Darüber schreibt das Campact-Team. Alle Beiträge Jörg Haas, Jahrgang 1961, war Campaigner bei Campact. Nach einem Berufseinstieg in die Entwicklungszusammenarbeit in einem Regenwaldprojekt in Ecuador war er lange Jahre als Ökologiereferent für die Heinrich-Böll-Stiftung tätig. 2008 wechselte er als Programmdirektor zur European Climate Foundation. Intensives Engagement in den UN-Klimaverhandlungen in Kopenhagen. Ohne öffentliche Mobilisierung fehlt jedoch der Handlungsdruck - daher der Wechsel zu Campact, zuerst als Pressesprecher, dann als Campaigner. Alle Beiträge

80 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Gabriel hat mehrfach bewiesen, dass er die Gesellschaft täuscht. Es wird wieder tricksen!

    Was passiert, wenn er CETA zustimmt und danach einfach behauptet, dass eine Änderung des Vertrages „leider“ nicht möglich war? Nichts! Der Vertrag wird gültig, weil aus Sicht der Vertragsparteien das Gericht garnicht relevant ist.

    Es ist offensichtlich, dass CETA und TTIP mit der Brechstange durchgesetzt werden sollen.

    Das Beispiel Griechenland zeigt außerdem, dass die EU bis zum Äußerten geht, um auch das NEIN der Wallonen zu annulieren.

  2. Deutschland ist ein starkes Land im Herzen von Europa und gleichzeitig Impulsgeber für alle übrigen Europäer. Deshalb ist es wünschenswert, sie noch mehr in diesen Protest einzubeziehen und mobil zu machen. Gemeinsam sind wir stark und so werden wir es auch step by step auch schaffen. Danke auch für euren unermüdlichen Einsatz und bravo, dass wir es soweit schon mal geschafft haben.
    cdf

  3. Es ist mir unbegreiflich, wie man bei dieser Entscheidung von einer Niederlage der Kläger reden kann.
    Das Verfassungsgericht hat genau die Punkte unter Vorbrhalt gestellt, die den Klägern wichtig waren.
    Ich bin gespannt, wie Herr Gabriel das umsetzt.

  4. Werden nach der Vorläufigen annahme Waren in die Eu kommen die wir nicht haben wollen und

    zurecht in der Kritik stehen.

  5. Toller Erfolg!
    Traurig ist, dass die Regierenden mehr und mehr zu Marionetten der Konzerne werden und die Medien gleich dazu. Etwas Gewissen und Zivilcourage wären wünschenswert. Wenn sich die Menschen durch die Regierung vertreten fühlten, gäbe es keine AfD.
    Was Ihre Erfolgsmeldung betrifft, vermisse ich die Erwähnung der 68.058 Klagevollmachten für Frau Grimmenstein, die als Erste die Initiative zu einer Verfassungsklage gegen CETA ergriffen hat. Damals waren die NGO’s noch nicht dazu bereit. Als dann auch Campact dazu aufrief, fragte ich nach, ob ich auch eine zweite Vollmacht erteilen könne, erhielt von Campact jedoch keine Antwort. – Ihr solltet nicht spalten – in diesem Fall durch Verunsicherung – sondern vereinen.

    • Liebe Stefanie,
      manchmal bekommen wir so viel Anfragen, dass wir nicht dazu kommen, alle zu beantworten. Die Antwort auf Deine damalige Frage fand sich auf der Seite CETA-Verfassungsklage.de – nein man kann keine zwei Vollmachten erteilen (inzwischen ist das überholt, daher ist das nicht mehr auf der Seite).

      Wir begrüßen alle Klagen, siehe dazu auch der Text auf unserer gemeinsamen Kampagnenseite https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/faq/#c51032

      Wir haben damals nicht geklagt, weil eine so frühe Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sofort abgewiesen worden wäre. Denn es gab keinen Gegenstand der beklagt werden konnte (man kann nicht gegen zukünfige Pläne der Bundesregierung klagen, sondern nur gegen konkrete Rechtsakte – in diesem Fall die Zustimmung im Rat). Daher wollten wir nicht zu früh loslegen.

  6. Glückwunsch!
    Ein sehr wesentliches Teilziel ist erreicht. Nun gilt es, auf diesem Wege nüchtern, sachlich, faktenreich weiter zu gehen. Es geht letztlich um den Erhalt und die Fortentwicklung der Demokratie. Ich möchte nicht erleben, dass sie hier in Deutschland ein zweites Mal zerstört wird, dass sie generell weltweit unter die Räder kommt.
    Vielen Dank für die geleistete Arbeit. Ich werde auch weiter dabei sein. Es gibt noch viel zu tun.

  7. Congratulation! Tanti auguri! Félicitation! Enhorabuena! Felicitatie! Tillykke! Lyckönskan! συγχαρητήριο! Gratulacja! Parabéns! Felicitare! Blahoželanie! поздравление! Blahopřání! Gratuláció! Gratulation!
    Wollen wir hoffen, dass noch möglichst viele EU-Staaten mitmachen! Es muss doch möglich sein, dass wir unsere Mandatsträger endlich dazu bringen unsere Interessen neben denen der Groß-Industriellen wahrzunehmen.

  8. Gratulation zu Eurer Premiere! Es sollte der erste Schritt sein für weitere Aktivitäten. Das Verfassungsgericht sollte gründlich unter die Lupe genommen werden. Das gestrige Urteil ist zwar ein Teilerfolg für unsere Bürgerinteressen. Sie sind wahrgenommen aber nicht ernst genommen worden.
    Der Senat hat sich nicht unparteiisch verhalten. Er hat sein Urteil durchgängig aus der Sicht der Bundesregierung beschrieben, nicht begründet. Wenn er tatsächlich eine Interessenabwägung vorgenommen hätte, stünden in seiner Erklärung auch Vorteile, die für eine einstweilige Anordnung sprechen. Das ist nicht geschehen! Entweder sieht der Senat diese nicht, dann hätte er nicht von Interessenabwägung sprechen dürfen. Oder er verschweigt die Vorteile.
    Der Senat hätte zweifelsfrei absichern können, dass keinem in Deutschland der gesetzliche Richter entzogen wird. Ohne Gesetz also kein Schiedsgericht! Solch ein Gesetz ist mir nicht bekannt.

    • Wenn man bedenkt, wer die Panstellen der Richter beschreibt, der erkennt den Spruch : „wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe!“ War doch klar, dass die nicht unabhängige Justitz nur indifferente Urteile fällen konnte. Aber davon ab – ich bin nicht gegen CETA – ich verurteile viel mehr wie mit Lebensmittel umgegangen wird.. So werden Pflanzen gewonnen, um diese in „ÖKO-Diesel“ umzuwandeln und es werden Massentierhaltungen statt Lebensmittelproduktion gefördert. Das ist meiner Meinung nach aufgrund des Hunger in der Welt skandalös.

  9. Die Zustimmung des SPD-Konvents am 19. September dazu, dass Gabriel im EU Ministerrat zustimmt, kam letztlich durch nur eine Person, den DGB-Vorsitzenden Rainer Hoffmann zustande. Der TAZ war es gelungen, eine Analyse des Dachverbandes der D. Gewerkschaften zu CETA abzufangen. Mit einer vernichtenden Kritik. Man braucht sich nicht zu wundern, dass das Vertrauen der Wähler zu den politischen Entscheidungsträgern sinkt, wenn sie nicht einmal ihre eigenen Gutachter ernst nehmen. Welche Lobbyisten haben Herrn Hoffmann dafür wohl ins Ohr geblasen, wo doch die Gewerkschaftsbasis noch am 17. September gegen das Abkommen auf die Straße ging?

    • Ich habe Ihre Ausführungen nicht ganz verstanden, weil daraus nicht ersichtlich ist, warum der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann dafür verantwortlich sein soll. Es fehlt die Verbindung zwischen ihm und dem SPD-Konvent. Hat H. eine Funktion in der SPD, wie einflussreich ist er in dieser Funktion und hat er am SPD-Konvent teilgenommen und den Ausgang der Abstimmung beeinflusst? Ist er ein Unterstützer von Gabriel?
      Für klärende/aufhellende Hinweise wäre ich dankbar.

  10. Der Anfang ist gut, aber nicht gut genug. Ich würde euch bitten, nicht wie die Politiker mit Halbwahrheiten zu arbeiten, sondern mit ganzen Wahrheiten. z.B. CETA ist nicht in Gänze schlecht. Die guten Sachen muss man auch nennen dürfen und müssen, denn selbst in der deutschen Übersetzung verstehe ich oft nur „Bahnhof“. Dort heisst es z.B.: „Das vorgeschlagene Abkommen lässt den Schutz der Grundrechte in der Union unberührt.“ Ist das nur ein Fake?
    Abbau und Beseitigung von Einfuhrzöllen – ist doch OK, oder?
    Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen – also ISO Angleichungen, auch gut, oder?
    Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen – das ist zu dünn, nicht gut?
    Gleichwertigkeit – auch nicht gut, zu unbestimmt
    Investitionen – muss total überarbeitet werden, oder?
    Investitionsschutz – ???
    Bei Inkrafttreten dieses Abkommens ernennt der Gemischte CETA-Ausschuss fünfzehn Gerichtsmitglieder – das muss gestrichen werden !!! usw.
    Mal aufdröseln den ganzen Kram.

    • Sehr geehrte-r JP,
      ich schreibe immer wieder Politiker an und frage, was denn Gutes bei den Verträgen heraus kommen soll. Keine Antwort.
      Es gibt keine Gründe für diese Investitionsschutzabkommen.
      Standardisierungen kommen seit langem über die International Standards Organization voran. Über Zölle und Regulierungen von Handel muss fallweise verhandelt werden, und mit sozialen Zielen verbunden sein. Dazu wurde schon vor vierzig Jahren unter dem Stichwort Terms of Trade aufgefordert.
      Ceta, Ttip, Tisa, Epa sind Demokratieabbau und müssen weg.
      Viele Grüße
      Thomas Teichmann

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