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NetzDG: Was bringt die Reform?

Das Bundesjustizministerium will Hass im Netz stärker verfolgen. Ein Instrument dafür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Jetzt soll es reformiert werden. Gemeinsam mit unseren Partner*innen beziehen wir Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen.

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Mit dem NetzDG gegen Hate Speech

Seit zwei Jahren soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) den Hass im Netz eindämmen. Seitdem ist nicht viel passiert: Immer noch zeigen nur sehr wenige Betroffene Hass im Netz an. Zu gering erscheinen ihnen die Erfolgsaussichten. Und die Täter*innen fühlen sich sicher – sie werden nur selten strafrechtlich verfolgt. Jetzt hat das Bundesjustizministerium (BMJV) einen Entwurf zur Reform des Gesetzes vorgelegt. 

Er sieht zahlreiche Änderungen vor. Vor allem…

… sollen Dienstanbieter wie Facebook oder Twitter viele Inhalte, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, künftig direkt an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Bis jetzt müssen sie nur sicherstellen, dass rechtswidrige Inhalte gelöscht werden. Wenn sie dieser Melde-Pflicht nicht nachkommen, soll ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Milionen Euro drohen. Diese Pflicht soll zum Beispiel für schwere Straftaten wie Morddrohungen oder Volksverhetzungen gelten, aber nicht für Beleidigungen.

… soll das Strafgesetzbuch verschärft werden. Das Ministerium erkennt damit an, dass es einen Unterschied macht, ob eine Straftat in der Kneipe um die Ecke oder im Internet begangen wurde. Denn im Internet kann die Hass-Botschaft noch lange nach Veröffentlichung gesehen werden, und sie erreicht viel mehr Menschen. Außerdem sollen besonders auch Kommunalpolitiker*innen und Mitarbeiter*innen von Notdiensten besser vor Hass im Netz geschützt werden. 

Mit anderen Organisationen, die gegen Hass im Netz kämpfen, haben wir zahlreiche Empfehlungen zu dem Reform-Entwurf herausgearbeitet. Einige wichtige Eckpunkte haben wir in diesem Blogbeitrag für Dich zusammengefasst. Unsere komplette Einschätzung kannst Du mit einem Klick nachlesen:

Lies hier unsere Stellungnahme

Vielversprechend – aber verbesserungswürdig

Einige der Reformvorschläge sind vielversprechend: Sie könnten dafür sorgen, dass Täter*innen konsequent verfolgt werden und sich die Betroffenen von Hate Speech besser geschützt fühlen.

Mehr Geld für Stellen und Personal

Dafür ist es aber notwendig, dass auch die Stellen geschaffen und das Geld bereitgestellt wird, das für die Umsetzung der Reform benötigt wird. Denn wenn Facebook und Co. künftig tausende Fälle an das BKA schickt, braucht es dort Beamte, die diese bearbeiten. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaften und Gerichte, die diese Fälle dann verhandeln.

Erst prüfen, dann verfolgen

Auch ist nicht klar, warum Hass-Kommentare an das BKA gemeldet werden, noch bevor ein*e Staatsanwält*in festgestellt hat, ob der Kommentar überhaupt strafbar ist. Darum fordern wir: Bevor Daten von Nutzer*innen an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, muss eine Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. 

Wenn Inhalte zu Unrecht gelöscht werden, muss es außerdem möglich sein, sie wieder herzustellen (Put-back-Verfahren).

Hass ganz einfach melden

Außerdem muss es einfacher werden, Hass zu melden. Wer einen Hass-Kommentar nach dem NetzDG melden will, braucht im Moment noch Geduld und Ausdauer. Die Meldeformulare müssen leicht zu finden und auch für Nicht-Jurist*innen leicht zu verstehen sein.

Auch kleinere Plattformen miteinbeziehen

Bis jetzt gilt das NetzDG nur für Plattformen, die mehr als zwei Millionen Nutzer*innen haben und allgemeine Inhalte verbreiten. Kleinere Plattformen, oder solche, die sich einem speziellen Thema widmen, fallen nicht unter das Gesetz. Dort kann sich der Hass also weiterhin verbreiten. Die Reform muss berücksichtigen, dass auch auf diesen Plattformen immer wieder Hass und Hetze verbreitet werden.

Lies hier unsere Stellungnahme!

Das NetzDG allein reicht nicht

Neben unserer Stellungnahme zum Reformentwurf empfehlen wir weitere Maßnahmen, um Hass im Netz entgegenzutreten:

  • Sicherheitsbehörden müssen mehr Präventionsarbeit gegen Extremismus in den eigenen Reihen leisten. Denn wenn zum Beispiel Rechtsextreme Zugriff auf weitergeleitete Daten von Nutzer*innen haben, kann das für menschen- und demokratiefeindliche Aktivitäten missbraucht werden.
  • Hass im Netz kennt keine Grenzen. Darum ist es wichtig, das Problem nicht nur auf Bundesebene anzugehen, sondern sich auch international auszutauschen und zu vernetzen, um gemeinsam Lösungen gegen Hass und Hetze zu finden. 
  • Weitere grundlegende Forderungen an die Landespolitiker*innen sind in unserem Hate Speech-Appell enthalten. Um Hass im Netz etwas entgegenzusetzen, braucht es gut ausgebildete Polizist*innen, spezialisierte Staatsanwält*innen, vereinfachte Klagemöglichkeiten und zentrale Beratungsstellen für Betroffene, sowie viel mehr Prävention für Jugendliche.

Jetzt ist das Ministerium am Zug: Sie müssen den Entwurf überarbeiten und kritische Stellen nachbessern. Damit das NetzDG kein “zahnloser Tiger” bleibt, sondern klar macht: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum.

Hier geht es zur Stellungnahme

Unterzeichner*innen:

Campact

Das NETTZ

#ichbinhier

HateAid

No Hate Speech Movement

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4 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Ich hätte lieber Millionen Menschen die mir Hassnachrichten schreiben als dieses Gesetz, es mag sich gegen Hass im Netz(der übrigens nich definiert ist) wenden jedoch würde es das Internet in einen Polizeistaat umwandeln

  2. Diese Reform verschlechtert dieses Gesetz nur, es schafft einen Polizeieinsatz im Internet, dieses Gesetz ein Zensuraparat der leicht missbrauchten werden kann, jeder kann einen kritischen Beitrag melden obwohl dieser kein Gesetz bricht, desweiteren werden die Leute durch die Benutzung des Tor Browsers ihre IP verschlüsseln und so weiter verbotene Inhalte wie z.b. Kinderpornographie verbreiten. Ebenfalls verstößt dieses Gesetz auch gegen die DSGVO und teilweise auch gegen Artikel w des Grundgesetzes(freie Entfaltung der Persönlichkeit) da durch die ben von mir aufgelisteten Inhalte eingeschränkt werden, vorallem die darin vorgesehenen Klarnamenpflicht ist eine potenzielle Gefahr für Leute die Artikel die über Neonazis oder Salarfisten geschrieben werden und diese Leute kennen dan den Namen ihres Kritikers und es dürfte dann nicht schwer sein auch seinen Wohnsitz herauszufinden und dadurch könnte das Leben dieser Person in Gefahr geraten. Dieses Gesetz ist eine Gefar für unsere Freiheit

  3. Ich habe die beiden Kommentare gelesen nur es
    ist wider eine forderung nach bekämpfung von
    Hass im Netz,wie will man den Hass im Netz
    bekämpfen wen der Urheber nicht bekannt ist
    ich lese auch mal eine Zeitung und was darin sand
    ist nicht grade schön wen Politiker von Störern
    bei ihren Vortrag gestört werden,es ist schon
    sehr befremtlich wen Bürgermeister ihr Amt
    aufgeben weil sie bedroht werden,genau so
    geht es mit denn Polizitinen,Poliziten die
    für unsere Sicherheit sorgen,werden immer
    wider angepöbelt die Frauen und Männer
    bei Feuerwehr und Rettungsdiesten werden
    manch mal so gar geschlagen.

  4. Hallo Kai:
    Das was du sagst ist richtig,ich frage mich wie man
    Hass im Netz verhindern will,das Internet ist Segen
    und Fluch zu gleich nur wir haben es in der Hand
    was wir ins Netz stellen oder nicht,wenn man alles
    ins Netz stellt was nur geht ohne darüber nach zu
    dencken braucht man sich nicht wundern, was nicht
    geht ist das Leute die sich Ehrenamtlich in Stadt und
    Land einsetzen,und für unserre Sicherheit sorgen
    im Netz beleitig oder mit dem tode bedroht werden.

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