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Teilerfolg: Erste Klagen vom Tisch

Aus Mangel an Beweisen: Das Bozener Gericht wies mehrere Klagen gegen Pestizid-Kritiker*innen ab. Eine Erleichterung für das Münchner Umweltinstitut und ein Erfolg für die Redefreiheit in Europa.

Der Aktivist Karl Bär bei einer Protest-Aktion.

Üble Nachrede – Anklage abgewiesen

Der Südtiroler Landesrat Arnold Schuler klagte den Verleger Jacob Radloff an. Das Verbrechen? Radloffs Verlag, der oekom-Verlag, gab ein pestizidkritisches Buch heraus. Nun hat das Gericht die Klage aus Mangel an Beweisen abgewiesen. 

Auch die Klagen gegen aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder des Münchner Umweltinstituts wurden eingestellt. Sie sollten sich – ebenso wie Karl Bär (siehe Foto) – wegen „übler Nachrede“ rechtfertigen. Sieben Menschen müssen sich keinem Gerichtsverfahren stellen – das gibt Kraft!

Redefreiheit für Karl Bär

Doch für den Aktivisten Karl Bär vom Umweltinstitut geht der Kampf weiter. Und auch für den Autoren Alexander Schiebel. Er hat ein Buch über ein Dorf in Südtirol geschrieben, in dem sich die Einwohner*innen gegen Pestizide einsetzen – und wurde deshalb verklagt. Noch im November müssen beide das nächste Mal auf die Anklagebank. 

Atomenergie, Gentechnik oder Pestizide: Das Münchner Umweltinstitut bekämpft Gefahren, die uns alle betreffen – und das mit gerade einmal 20 Mitarbeiter*innen. Jetzt geht es darum, für sie zu kämpfen! Und zwar so lange, bis auch ihre Anzeigen vom Tisch sind.

Unser Bitte: Unterstütze die beiden Angeklagten und unterzeichne unseren Appell an den Kläger, den Südtiroler Landesrat Arnold Schuler. Wir fordern: eine sofortige Rücknahme aller Anzeigen.

Hier klicken, um für Redefreiheit zu unterzeichnen
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Autor*innen

1 Kommentar

Kommentare sind geschlossen
  1. Man kann nur hoffen das ,daß Gericht die Klage
    abweist den wem haben wir das Insektensterben
    zu verdanken, die Autoren haben nur gut rescherschiert
    ich bin der meinung das man Landwirdschaft auch ohne
    Pestiziede und Insektiziede machen kann.

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