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Kirche: Verliebt – und gefeuert?

Erst geschieden, dann gefeuert? Gekündigt worden wegen der queeren Partnerschaft? Bei kirchlichen Arbeitgebern keine Seltenheit. Nun hat die Bischofskonferenz ein diskriminierungsfreies Arbeitsrecht angekündigt. Das ist ein Teilerfolg für alle, die das schon lange fordern – so auch eine Petition bei WeAct. Trotzdem behält die Kirche ihren Sonderweg im Arbeitsrecht. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) muss hier Position beziehen.

Ein Mädchen mit Regenbogenrucksack steht vor protestierenden Menschen mit Schildern.
Ein Mädchen mit Regenbogenrucksack steht vor protestierenden Menschen mit Schildern. Foto: Andreas Gebert / Campact (CC BY-NC)
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Geschieden, homosexuell, unverheiratet schwanger – alles Privatsache. Es sei denn, man arbeitet für das katholische Krankenhaus oder die Kita der katholischen Kirchengemeinde. Mehr als eine Million Menschen arbeiten für kirchliche Träger; für sie gilt das Arbeitsrecht der Kirchen. Ein Sonderweg, der es in sich hat. So droht zum Beispiel geschiedenen oder queeren Arbeitnehmer*innen, die heiraten wollen, zumindest vom katholischen Arbeitgeber die Kündigung.

Meilenstein erreicht: Beziehungsleben wird Privatsache!

Doch damit ist jetzt Schluss: Die Kirche soll zukünftig keinen Zugriff mehr auf das Privatleben ihrer Angestellten haben. Die katholischen Bischöfe haben einen ersten Entwurf zur Neuordnung des kirchlichen Arbeitsrechts vorgelegt. Mitarbeiter*innen der katholischen Kirche, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben oder nach einer Scheidung wieder heiraten, müssen dann keine Angst mehr um ihren Job haben.

Zu unserer modernen Gesellschaft passt dieser Sonderweg schon lange nicht mehr. Längst bröckelt die Stellung der katholischen Kirche – etwa wegen der zahlreichen Missbrauchsskandale. Auch viele gläubige Christ*innen verlieren das Vertrauen in ihre eigene Kirche. Keine gute Grundlage oder gar Rechtfertigung dafür, dass die Kirche so stark das Privatleben von Erzieher*innen, Pflegekräften oder Religionslehrer*innen regulieren kann. Das findet auch Martin Becker aus Arnstein. Er hat deshalb eine Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, gestartet. Er fordert, dass Angestellte kirchlicher Träger nicht länger Eingriffe in ihr Privatleben ertragen müssen, die andere Arbeitnehmer*innen vor Gericht erfolgreich abwehren könnten.

Und er sagt dazu:

Viele Arbeitnehmer*innen leben mit der ständigen Angst, wegen ihrer Beziehung oder sexuellen Orientierung gekündigt zu werden, dabei leisten sie tagtäglich tadellose Arbeit. Das darf einfach nicht sein!

Sonderweg der Kirche nicht zeitgemäß

Die Reformvorlage der katholischen Bischöfe soll nun endlich Sicherheit für Arbeitnehmer*innen garantieren. Den Gewerkschaften geht die Reform jedoch nicht weit genug, denn die Kirche will weiterhin an ihrem Sonderweg im Arbeitsrecht festhalten. Dieser würde „fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren“, etwa bei der Glaubens- und Meinungsfreiheit, führt Verdi an. Deshalb ist eine Positionierung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) überfällig. Es braucht das Signal: Der Sonderweg der Kirchen beim Arbeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß – und eine Abschaffung überfällig.

Damit Minister Heil sich jetzt wirklich positioniert, will Martin Becker den Druck aufrecht erhalten und sammelt weiter Unterschriften. Schließe auch Du Dich an – unterzeichne jetzt die Petition!

Klicke hier und unterzeichne die WeAct-Petition
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Autor*innen

WeAct ist die Petitionsplattform von Campact – einer Kampagnen-Organisation, die sich mit über drei Millionen Menschen für progressive Politik einsetzt. Im Campact-Blog berichtet das Team von WeAct regelmäßig über laufende Petitionen und aktuelle Erfolge. Alle Beiträge

2 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Der Arbeitsminister Heil wird nicht viel in der
    Sache erreichen können, die Kirchen werde
    sich nicht in ihren Sonderweg im Arbeitsrecht
    rein reden lassen, ich glaube auch nicht das
    die Gewerkschaften daran etwas ändern.

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