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Aus für die Autobahn: A20-Pläne rechtswidrig

Vor wenigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht den Ausbau der Küsten-Autobahn A20 gestoppt. Ein lang ersehnter Erfolg für die Umweltbewegung – und für die 17.000 Unterzeichner*innen einer WeAct-Petition gegen das Bauprojekt. Doch ein wichtiges Argument wurde im Gerichtsurteil nicht berücksichtigt.

4.650 m² Stoff: Campact zeigt mit einem riesigen Banner, was die Autobahn A20 alles zerstören würde.
4.650 m² Stoff: Campact zeigt mit einem riesigen Banner, was die Autobahn A20 alles zerstören würde. Foto: Campact e.V. [CC BY-ND 2.0]

Manch eine*r hat sie vielleicht schon aufgegeben und es gibt sie doch: Hoffnung für die Klimabewegung. Das Bundesverwaltungsgericht bescherte Aktivist*innen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 7. Juli einen Lichtblick – indem es den Bau der Autobahn A20 vorläufig gestoppt hat. Denn: Die Autobahn gefährdet ein Naturschutzgebiet. „Als ich von dem Urteil erfahren habe, war ich sehr erleichtert. Denn mitten in der Klimakrise dürfen einfach keine neuen Autobahnen gebaut werden“, findet Stefan Mester aus Rastede. Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, hat er mehr als 17.000 Unterschriften gegen den Ausbau der A20 gesammelt.

A20 ist Klimakiller Nummer 1

Auf 214 Kilometern Länge soll zwischen Westerstede in Niedersachsen und Bad Segeberg in Schleswig-Holstein die Küsten-Autobahn A20 erweitert werden. Was idyllisch klingt, ist tatsächlich das klimaschädlichste Vorhaben, das Deutschland gerade plant. Ein zusätzlicher CO2-Ausstoß von 90.000 Tonnen im Jahr ist vorprogrammiert, hat die Umweltorganisation BUND berechnet. Außerdem verläuft der größte Teil der Strecke durch Moor- und Marschlandschaften. Diese Flächen speichern große Mengen CO2 und würden beim Bau der Autobahn zerstört.

Seit Jahren protestiert und klagt die Umwelt- und Klimabewegung gegen den Klimakiller, der die Steuerzahlenden fast sechs Milliarden Euro kosten wird. Auch Campact organisierte 2021 eine große Aktion an der geplanten A20-Trasse und zeigte mit einem riesigen Transparent die Dimensionen der Zerstörung.

Schau Dir hier die Bilder des Protests an:

Externer Inhalt von Flickr: Mit einem Klick kannst Du Dir die Bildergalerie ansehen. Lies mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Mehr Bilder findest Du auf dem flickr-Account von Campact.

Bundesweiter Baustopp für Autobahnen notwendig

Mit einer Klage gegen den ersten Bauabschnitt der Autobahn hat der BUND nun einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die zugrunde liegenden Baupläne für rechtswidrig: Die zuständige Behörde hat bei der Berechnung von Stickstoffbelastungen für ein Naturschutzgebiet gepfuscht.

Der Klimaschutz spielte bei dem Urteil allerdings keine Rolle. Das Gericht argumentiert: Da das Klimaschutzgesetz noch nicht in Kraft getreten war, als der erste Bauabschnitt geplant wurde, könne es auch nicht berücksichtigt werden. Der BUND erwägt nun, gegen weitere Bauabschnitte, die nach Erlass des Klimaschutzgesetzes geplant wurden, juristisch vorzugehen.

WeAct-Petent Stefan Mester kommentiert:

Das Gericht hat bestätigt, was längst offensichtlich war: Diese Autobahn darf nicht gebaut werden. Doch nur mit Gerichtsurteilen schaffen wir die Verkehrswende nicht. Wir brauchen eine progressive Politik.

Verkehrsminister Volker Wissing muss jetzt aktiv werden und den Bau der Küstenautobahn und aller weiteren Autobahnprojekte endgültig stoppen. Unterzeichne jetzt die Petition, die von Wissing und dem Bundestag fordert: „Verkehrswende jetzt: Stoppt den Ausbau der A20!“

Jetzt Petition gegen den A20-Ausbau unterzeichnen
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2 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. da es kein recht auf klima u. umweltzerstörungen hat,aber e. a.menschen u. grundrechtsrealisierung, i. jeder beitrag zum öko,klima u.o. geozid e. erhebliche strafangelegenheit,d. weder von d. jeweiligen regierung noch d. deutschen justiz ignoriert bzw. gegenteilig duldend bagetellisiert werden kann bzw. darf. menschen und völkerrechtswidrige handlungen sind in hohem masse strafbar,egal wer sie begeht.autobahnbau ist ein solcher beitrag. auch solche durch bürgerbefragung. die übergeordneten rechte haben priorität zu haben..so nicht sind sie strafrechtsrelevant beim eugh zu melden.wer straftaten nicht meldet so sie ihm bekannt macht sich strafbar. d. universalität d. menschenrechte verlangt d. sofort.stopp aller derartigen handlungen.e. als wohlstand getarnte luxussargumentation wäre hochgradig verfassungs völker und menschenrechtswidrig.e. d.sachverhalte nicht hinreichend berücksichtigend wohlstand wäre e. verbrechen u.d.gemeinschaftliche, organisiertes verbrechen,egal wer sie
    begeht

  2. Ein vorläufiger Stopp für denn Ausbau der
    Küstenautobahn A 20 ist für mich kein Sieg die
    Befürworter der Autobahn werden Mittel finden
    um das Projekt um zu setzen, ich klaube nicht das
    der Verkehrsminister denn Ausbau von Autobahnen
    stoppen wird ich kann mir keine Verkehrswende in
    Deutschland mit dieser Regierung vor stellen.

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