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10 Tipps, was Du bei hohen Nebenkosten tun kannst

Höhere Abschläge, gestiegene Energiepreise – der Winter wird wahrscheinlich teuer. Bei Gas und Öl sind deutliche Preisaufschläge zu erwarten, aber auch die Stromrechnung kann höher ausfallen. Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt? Wir haben 10 Tipps zusammengetragen.

Das Foto zeigt einen Blattsammlung, die auf einem offenen Ordner abgelegt ist. Die oberen Papiere sehen wie Anträge aus, auf dem ganz obersten steht "Antrag auf Wohngeld".
Ein Antrag auf Wohngeld bedeutet erstmal etwas Papierkram, kann aber sehr entlasten. Foto: IMAGO

Die Nebenkosten werden in diesem Winter höher ausfallen als sonst – das ist schon absehbar. Die Kosten könnten sich im Vergleich zum Vorjahr sogar verdoppeln. Anfang September haben wir hier im Campact-Blog bereits Tipps besprochen, wie man in diesem Herbst und Winter besonders effizient Energie sparen kann.

Aber wenn selbst das nicht hilft? Was tun, wenn irgendwann die absurd hohe Nebenkostenabrechnung auf dem Tisch liegt? Wir haben zusammengetragen, was Du tun kannst, wenn eine teure Nachzahlung oder eine Ankündigung der Abschlagserhöhung ins Haus steht – von Rechnungen prüfen bis Wohngeld beantragen.

1. Vor der Abrechnung: Abschlagserhöhung überprüfen

Bevor die hohe Abrechnung kommt, erhält man oft noch die Ankündigung der Abschlagserhöhung zum nächsten Abrechnungszeitraum, also ab kommenden Januar. Hier lohnt es sich, zu schauen: Sind die Abschläge, die jetzt von Energielieferanten oder Hausverwaltungen für das Jahr 2023 gefordert werden, eigentlich angemessen? Das lässt sich mit einem Energiepreis-Rechner herausfinden.

2. Erhöhte Zahlungsforderungen zurückweisen

Mit Blick auf die steigenden Energiepreise wollen einige Vermieter*innen bereits jetzt die Abschläge für Energiekosten anpassen. So eine erhöhte Abschlagsvorauszahlung muss man als Mieter*in allerdings nicht annehmen: Auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), genauer gesagt des Paragraphen 560 Absatz 4, hat ein Vermieter erst dann das Recht auf eine Erhöhung der Vorauszahlungen, wenn es zuvor eine erhöhte Abrechnung gab. Die erfolgt in der Regel einmal im Jahr – als jährliche Nebenkostenabrechnung. Erst dann kann ein*e Vermieter*in den Abschlag erhöhen.

3. Preiserhöhung bei Strom und Gas kritisch untersuchen

Durch den Krieg in der Ukraine war bereits seit längerem abzusehen, dass es eine Erhöhung der Energiepreise geben wird. Spätestens seitdem die Gasumlage angekündigt wurde, stellen sich viele Verbraucher darauf ein. Dennoch gelten bei einer Preiserhöhung von Strom und Gas bestimmte Regeln. 

Zum einen: Die Erhöhung muss gut sichtbar und verständlich kommuniziert sein. Energieanbieter „verstecken“ solche wichtigen Infos aber manchmal in unübersichtlichen Schreiben, die vielleicht auch wie Werbung wirken. In manchen Fällen ist eine Erhöhung zudem nur um einen bestimmten Faktor erlaubt. In der Regel gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Energieverträge, wenn Preise angehoben wurden. 

In manchen Situationen kann sich auch ein Anbieterwechsel lohnen. Allerdings ist hier das Risiko vorhanden, dass auch ein Anbieter, der auf den ersten Blick noch günstiger erscheint, noch seine Preise im Laufe der Zeit an die aktuelle Lage anpasst.

4. Wenn die Rechnung da ist: Schreiben auf Fehler durchsehen

Es klingt banal, kann aber oft schon ein Grund für eine hohe Rechnung sein: Zahlendreher oder Fehler, die in der Rechnung oder beim Ablesen gemacht wurden. Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob alles korrekt verbucht ist. Stimmt die Zählernummer und stimmen Anfangs- und Endzählerstand? Wurde der Verbrauch abgelesen oder geschätzt? Ist der korrekte Preis angegeben? Sind die Abschlags-Zahlungen richtig verbucht? Wenn die Rechnung fehlerhaft ist, kann sie beanstandet werden.

5. Mitglied im Mieterverein werden

Wenn Wärmekosten zum Beispiel über eine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter verrechnet werden, sind auch hier Fehler möglich. 81 Prozent aller Abrechnungen sind laut Untersuchungen nicht korrekt. Da kann es sich lohnen, Mitglied in einem Mieterverein zu werden und jede Betriebskostenmitteilung unabhängig und kostenfrei dort prüfen zu lassen. Nach drei Monaten Mitgliedschaft greift außerdem in der Regel eine Rechtsschutzversicherung. In vielen Städten und Regionen gibt es Mietervereine vor Ort.

6. Beim Jobcenter Unterstützung anfordern – gleich, ob Leistungsempfänger*in, oder nicht

Stimmen alle Zahlen und die Rechnung ist aber nach wie vor hoch, ist das Jobcenter eine mögliche Option. Denn auch Personen oder Haushalte, die bisher keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, können Unterstützung erhalten. Bei einmaligen hohen Nachzahlungen ist es auch für Haushalte außerhalb der Armutsgrenze möglich, Leistungen beim Jobcenter zu beantragen. Das zuständige Jobcenter in Deiner Nähe findest Du auf dieser Website.

7. Die Energieschuldnerberatung der Verbraucherzentralen besuchen

Gasumlage, höhere Abschläge, teurere Verbrauchspreise: Im Moment sind viele Faktoren noch unsicher und auch nur zum Teil abschließend rechtlich geklärt. Einige Versorger schicken aber schon jetzt Info-Briefe an ihre Kund*innen. Dabei ändert sich die Lage gerade stetig und wird immer Schwankungen unterliegen. Wer nicht genau weiß, wie er von den Veränderungen betroffen sein wird oder wer bereits eine hohe Rechnung hat und nicht weiter weiß, kann sich an die örtliche Energieschuldnerberatung der Verbraucherzentralen wenden. Die Verbraucherzentrale berät Kund*innen mit Schulden und Versorgungssperren im Bereich Strom, Gas und Fernwärme. Die Beratung ist in der Regel kostenlos; außerdem steht bei rechtlichen Problemen mit dem Energieversorger eine juristische Beratung zur Verfügung.

8. Wohngeld beantragen

Eine weitere Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen, ist Wohngeld zu beantragen. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss geleistet. Auch Eigenheim-Besitzer*innen können Wohngeld beantragen; dort heißt die Unterstützung dann „Lastenzuschuss“. Zum 1. Januar 2023 steht zudem eine Wohngeldreform an: Dabei soll der Kreis der Berechtigten erweitert werden; außerdem gibt es dann einen dauerhaften Heizkostenanteil sowie eine „Klimakomponente“, die zum Beispiel die Kosten für eine energetische Sanierung abfedern kann.

9. Stromsperre frühzeitig verhindern – und sich wehren

Zwei Abschläge nicht gezahlt, weil das Geld in diesen Monaten knapp war – das kann bereits ein Grund für eine Stromsperre sein. In einer Zeit, wo die Energiekosten stark steigen, sind hier vor allem Menschen mit geringem Einkommen gefährdet. Bevor der Energieversorger allerdings den Strom sperren kann, muss er bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu zählen Ankündigungsfristen. Die Ankündigung muss außerdem ausreichend erklärt sein und der Versorger muss Angebote machen, wie die*der Kund*in die Sperre vermeiden kann, zum Beispiel mit Ratenzahlungen. Auch über Beratungsangebote, wie Schuldner- oder Verbraucherberatung, muss der Versorger vorher informieren. Erst, wenn bestimmte Faktoren zutreffen, ist die Sperre zulässig.

10. Wenn möglich: Mit dem*der Vermieter*in das Gespräch suchen

Auf manche Faktoren hat man als Mieter*in keinen Einfluss, zum Beispiel, wenn es an die Auswahl des Energieversorgers geht. Dennoch bleibt hier etwas Spielraum und die Möglichkeit, für die Mieter*innen-Gemeinschaft etwas zu verbessern.

Rückmeldungen, Feedback und Anmerkungen lesen wir gerne hier: blog@campact.de

Denn: Ein*e Vermieter*in ist dazu verpflichtet, nach dem sogenannten Gebot der Wirtschaftlichkeit zu handeln. Das heißt, ein*e Vermieter*in ist selbst dafür verantwortlich, bei Handwerker- oder sonstigen Dienstleistungen, die auf die Nebenkosten umgelegt werden, oder eben auch bei Energiekosten, ein wirtschaftliches Angebot einzuholen. Unverhältnismäßig hohe, durch Nachlässigkeit entstandene Nebenkosten müssen Mieter*innen nicht zahlen. Und: Sie können solche gegebenenfalls bereits gezahlten Nebenkosten mit einem Schadensersatzanspruch zurückverlangen.

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Autor*innen

Linda Hopius ist freie Journalistin und schreibt zu den Themen Umwelt und Naturschutz. Dazu arbeitet sie als Naturmentorin in der Wald- und Erlebnispädagogik und berichtet darüber auf ihrem Instagram-Kanal @lindasnaturgeschichten. Für Campact arbeitet sie seit 2024 als freie Journalistin und kümmert sich im Campact-Blog vor allem um Service-Themen. Alle Beiträge

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