Agrar Umwelt WeAct Demokratie Europa Klimakrise Menschenrechte AfD Rechtsextremismus Soziales

Rüstungsexporte: Zeitenwende – aber für Menschenrechte

Unglaublich, aber wahr: Bisher gibt es kein einheitliches Gesetz in Deutschland, das klar regelt, wer wohin Waffen liefern darf. Das muss sich schleunigst ändern – und es sollte mindestens ein entscheidendes Kriterium für Rüstungsexporte geben.

Das Foto zeigt eine Miniatur des Reichstagsgebäudes. Daran gelehnt steht ein Stück Papier mit dem Schriftzug: Rüstungsexport-gesetz.
Foto: IMGAO

In Deutschland gibt es eine neue Gretchenfrage: Sag, wie hältst du’s mit den Waffenlieferungen? Ob nun mein Freundeskreis angesichts des Kriegs in der Ukraine oder die Grünen, die vor ihrem Parteitag Ende dieser Woche über aktuelle Liefergenehmigungen an Staaten wie Saudi-Arabien diskutieren: Viele Menschen ringen derzeit um ihre Haltung zu Rüstungsexporten. Und nicht nur sie – die Bundesregierung schreibt sogar an einem neuen Gesetz, das künftig regeln soll, wohin und unter welchen Bedingungen Panzer, Pistolen und Co. geliefert werden dürfen.

Um die Tragweite dieses Schrittes zu verstehen, muss man wissen, dass es ein solches Gesetz bisher nicht gibt. Stattdessen gibt es hierzulande einen historisch gewachsenen Flickenteppich verschiedener Gesetze, Verordnungen und unverbindlicher Grundsätze. Die traurige Folge: Menschenrechtliche Kriterien für Rüstungsexporte finden sich bisher nur im unverbindlichen Teil und hängen damit vom Wohlwollen der jeweiligen Bundesregierung ab. Deutsche Waffen werden deshalb immer wieder in Länder mit miserabler Menschenrechtsbilanz geliefert. Deshalb müssen Menschenrechte im neuen Gesetz endlich zum entscheidenden Kriterium bei der Genehmigung von Rüstungsexporten werden!

Kooperationsprojekte bei Exporten als Schlupfloch

Doch Verteidigungsministerin Lambrecht machte kürzlich einen gefährlichen Vorschlag, der vom Regen in die Traufe führen könnte. In einer Grundsatzrede sprach sie im September über Kooperationsprojekte, bei denen Deutschland gemeinsam mit anderen EU-Ländern Rüstungsgüter produziert. Die Kooperationen würden „dadurch kompliziert, dass wir auf Sonderregeln beim Export von Rüstungsgütern beharren. (…) Wenn Frankreich, Italien und Spanien sagen, das ist vertretbar, können wir uns dann rausnehmen? Ich glaube nein.“

Nun ist der Wille zur Kooperation an sich eine schöne Sache – viele Grüße an dieser Stelle an mein dreijähriges Kleinkind, Stichwort: Winterjacke anziehen! Doch schon jetzt sind die Kooperationsprojekte ein Schlupfloch, das deutsche Rüstungsexporte an Menschenrechtsverletzer ermöglicht. Möglich macht das die „De-Minimis“-Regelung. Demnach lässt Deutschland bei gemeinsam mit anderen EU-Ländern hergestellten Rüstungsgütern die Lieferung in Länder mit Menschenrechtsproblemen zu, solange der deutsche Anteil am Produkt unter 20 Prozent liegt. Doch eine Waffe ist natürlich nicht weniger tödlich, nur weil in Deutschland hergestellte Teile „nur“ ein Fünftel ihres Wertes ausmachen.

Waffenlieferungen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate

Zwar haben sich Robert Habeck und Annalena Baerbock prompt gegen Lambrechts Vorstoß ausgesprochen – doch vergangene Woche wurden Exportgenehmigungen bekannt, die leider eine andere Sprache sprechen. Wie der Spiegel berichtete, hat der Bundessicherheitsrat, dem beide Minister*innen angehören, Waffenexporte unter anderem an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt. Die Genehmigungen erfolgten unmittelbar vor der Reise von Bundeskanzler Scholz in die beiden Länder. Es handelt sich um deutsche Anteile an den von Lambrecht angesprochenen Kooperationsprojekten – die anderen beteiligten EU-Länder hatten auf Deutschland Druck ausgeübt, den Export nicht zu blockieren.

In den Empfängerländern kommt es zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere Saudi-Arabien unterliegt wegen des Jemen-Krieges auch eigentlich einem – immer wieder von Ausnahmen durchlöcherten – Exportmoratorium. Nun darf es trotzdem für 36 Millionen Euro Ausrüstungsteile und Bewaffnung für die Kampfflugzeuge Tornado und Eurofighter erhalten. Da gilt es also nicht, sich zu fragen, wie Deutschland sogar noch weniger „im Weg stehen“ könnte – denn das tun wir schon jetzt zu wenig! Bei ihrem Bundesparteitag Ende dieser Woche sollten die Grünen stattdessen die Chance nutzen, sich klar zu positionieren: Keine Ausnahmen bei Menschenrechten!

Aber gibt es denn nicht gute Gründe, sich im neuen Gesetz von alten Gewohnheiten zu verabschieden? Doch.

Ausnahmen werden zur Regel

Als sich die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag Ende des letzten Jahres das Ziel setzte, ein Rüstungsexportgesetz zu verabschieden, schien die Welt für manche noch übersichtlicher. So übersichtlich, wie sich die deutsche Politik jedenfalls auf dem Papier die Welt vorstellt. Dort werden Länder nämlich fein säuberlich in verschiedene Kategorien aufgeteilt: Es gibt „Partnerstaaten“ (aus EU, NATO und diesen gleichgestellten Ländern) und „Drittstaaten“. Die Erstgenannten gelten als Wertepartner und sollen leichter an Rüstungsgüter kommen können. An Drittstaaten soll dagegen nur ausnahmsweise geliefert werden. Doch in Wirklichkeit machen Drittstaaten schon lange den größten Teil deutscher Rüstungsexporte aus.

Amnesty International hat immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Schubladen der Komplexität der Wirklichkeit nicht gerecht werden können. Ein gutes Beispiel: Die Türkei ist NATO-Mitglied und liegt damit in der Schublade, auf der in Schönschrift „Wertepartner“ steht. Dabei kommt es in der Türkei immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts. 2018 setzte sie den aus deutscher Produktion stammenden Leopard 2 Kampfpanzer bei ihrem Einmarsch in Nordsyrien ein, bei dem Amnesty Angriffe auf die Zivilbevölkerung feststellte. Die Ukraine hingegen, die sich gegen einen russischen Angriffskrieg verteidigt, ist ein Drittstaat und findet sich damit in einer Schublade mit Ländern wie Algerien, Saudi-Arabien oder Indonesien wieder (auch wenn für Staaten im Verteidigungsfall Ausnahmen vorgesehen sind).

Und sonst so? Das neue Gesetz bietet noch viele weitere Chancen, etwa für mehr Transparenz über Rüstungsexporte und eine bessere Beteiligung des Parlamentes. Sogenannte Neben- und Verbandsklagerechte könnten ermöglichen, dass Opfer deutscher Waffen und zivilgesellschaftliche Organisationen Rüstungsexporte vor Gericht prüfen lassen. Diese Themen passen natürlich nicht alle in einen Blogbeitrag. Wer sich dafür interessiert, kann hier die Amnesty-„Stellungnahme für ein menschenrechtlich wirksames Rüstungsexportkontrollgesetz“ lesen.


Das neue Rüstungsexportgesetz sollte die Chance nutzen, das Schubladendenken aufzugeben. Das zentrale Kriterium, ob ein Export gestoppt werden sollte, muss stattdessen die Frage sein: Besteht ein substantielles Risiko, dass er im Empfängerland zu Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des humanitären Völkerrechts führt? Dann darf er nicht genehmigt werden – egal, ob „Wertepartner“ oder „Drittstaat“, Kooperationsprojekt oder nicht. Menschenrechte müssen endlich Vorrang gegenüber außenpolitischen oder gar wirtschaftlichen Überlegungen erhalten. So bietet ein neues Gesetz dann die Chance für eine tatsächliche „Zeitenwende“: Eine Wende hin zu Menschenrechten.

TEILEN

Autor*innen

Lena Rohrbach ist Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter und Rüstungsexportkontrolle bei Amnesty International. Sie hat als Campaignerin für Campact und im Journalismus gearbeitet und war Sprecherin der Piratenpartei. Lena hat Philosophie, Kulturwissenschaft und Geschichte in Berlin und International Human Rights Law an der University of Nottingham studiert. Auf Twitter ist sie als @Arte_Povera unterwegs. Alle Beiträge

Auch interessant

Europa, Klimakrise, Menschenrechte Klimaschutz: Dein Recht! Menschenrechte Erfolg: Deutsche Pharma-Werbung im belarusischen Propaganda-TV gestoppt Ampel, Die Grünen, FDP, Montagslächeln, Soziales Montagslächeln: Infight zur Kindergrundsicherung Europa, Menschenrechte, Umwelt German Vote: Wie Deutschland Umweltschutz und Menschenrechte blockiert Menschenrechte, Rechtsextremismus Auf die Straße, fertig, los! – Versammlungsfreiheit unter Druck Menschenrechte, Montagslächeln Montagslächeln: 75 Jahre Menschenrechtserklärung Flüchtlingspolitik, Menschenrechte, WeAct Warum Seenotrettung nicht bestraft werden darf Hate Speech, Menschenrechte Geschäftsmodell Hass Antisemitismus, Menschenrechte Nie wieder ist jetzt Menschenrechte, Rechtsextremismus Solidarität mit Israel
Campact ist eine Kampagnen-Organisation, mit der über 3 Millionen Menschen entschlossen für progressive Politik eintreten und unsere Demokratie verteidigen. Wenn wichtige politische Entscheidungen anstehen, starten wir Kampagnen - digital und auf der Straße. Wir schmieden breite Bündnisse und mobilisieren eine starke Bewegung für die gemeinsame Sache. NewsletterHilfe und FAQKontaktDatenschutzImpressumCookie Einstellungen