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Warum „Ja heißt Ja“ besser ist als „Nein heißt Nein“

Die EU will die Zustimmungslösung europaweit durchsetzen. Bereits in 13 Ländern gilt „Ja heißt Ja“. Doch die FDP blockiert den Vorstoß. Dabei wäre die Reform auch in Deutschland ein Gewinn.

Campact startet einen Appell an FDP-Justizminister Buschmann: Nur Ja heißt Ja!
Campact startet einen Appell an FDP-Justizminister Buschmann: Nur Ja heißt Ja! Foto: Campact e.V.

Die EU will konsequenter gegen Vergewaltigungen vorgehen und so Millionen Frauen in ganz Europa besser vor sexualisierter Gewalt schützen. In 14 Ländern der EU (darunter auch Frankreich, Italien und Österreich) reicht ein verbales „Nein“ zum Sex bislang nicht für eine Anklage aus. Die Täter*innen kommen ohne Strafe davon. Dabei muss klar sein: Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung ist Vergewaltigung und muss bestraft werden – egal wo und egal unter welcher Regierung.

Vergewaltigung bestrafen – FDP-Blockade beenden! 

Ein neues EU-Sexualstrafrecht könnte Millionen Frauen besser vor Vergewaltigung schützen. Doch Justizminister Marco Buschmann (FDP) stellt sich quer.

Nur Ja heißt Ja

Von Dänemark über Spanien bis nach Zypern: Bereits in 13 EU-Ländern müssen beide Partner*innen dem Geschlechtsverkehr zugestimmt haben. Dort gilt bereits das Prinzip „Ja heißt Ja”. 

Eines der ersten Länder, das die Zustimmungslösung eingeführt hat, ist Belgien. Dort gilt Sex ohne Zustimmung schon seit 1989 als Vergewaltigung. Zum Vergleich: In Deutschland war 1989 sogar Vergewaltigung in der Ehe noch legal – erst seit 1997 gilt sie als Verbrechen. Neben der FDP haben damals unter anderem CSU-Politiker Horst Seehofer und der jetzige CDU-Chef Friedrich Merz gegen das Gesetz gestimmt. 

Warum das Zustimmungsrecht besser ist als „Nein heißt Nein“

Seitdem ist viel passiert. Seit dem 10. November 2016 gilt in Deutschland das Widerspruchsprinzip, besser bekannt als „Nein heißt Nein”-Regel. Hier gilt es dann als Straftat, wenn die betroffene Person die sexuelle Handlung erkennbar nicht wollte. Vorher mussten Betroffene beweisen, dass sie mit Gewalt zum Sex gezwungen wurden oder ihnen mit Gewalt gedroht wurde. Das ist jetzt nicht mehr nötig – ausschlaggebend ist allein, dass der Geschlechtsverkehr gegen ihren erklärten Willen stattgefunden hat. Denn „Nein heißt Nein“.

Hilfe finden

Bist Du betroffen von sexualisierter Gewalt und brauchst Hilfe? Unter der 0800 22 55 530 kannst Du das Hilfe-Telefon anrufen oder die Online-Beratung nutzen. Hier findest Du außerdem eine Liste mit weiteren Anlaufstellen und Hilfsangeboten.

Die Reform war ein wichtiger Schritt. Doch in 14 EU-Ländern, darunter Frankreich und Polen, reicht ein verbales „Nein“ zum Sex bisher nicht für eine Anklage aus. Für Millionen Menschen – auch in Deutschland – ist das sogenannte Zustimmungsrecht ein großer Gewinn. Denn das EU-Gesetz deckt auch alle Fälle ab, in denen Frauen nicht Nein sagen oder sich nicht wehren können: wenn sie beispielsweise unter Schock oder unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen stehen. Denn diese werden bislang im deutschen Strafrecht nicht berücksichtigt. 

„Ja heißt Ja“ schafft Perspektivwechsel

Doch die „Nur Ja heißt Ja”-Regelung schafft noch mehr: In Deutschland werden bislang lediglich 15 Prozent der Vergewaltigungen angezeigt. Verurteilt werden noch sehr viel weniger. Nicht nur in der Rechtsprechung, auch im Privaten wird Betroffenen oft nicht geglaubt – oder ihnen eine Mitschuld eingeräumt. Diese Strategie nennt sich „Victim Blaming“; im deutschsprachigen Raum ist häufig auch von Täter*innen-Opfer-Umkehr die Rede.   

Die „Nur Ja heißt Ja”-Regelung kann dafür sorgen, dass mehr Vergewaltigungen bestraft werden und Betroffene eher zur Polizei gehen. Sie verschiebt den gesellschaftlichen Diskurs und der spielt eine große Rolle: denn je weniger sexualisierte Gewalt in einer Gesellschaft toleriert wird, desto eher werden Vergewaltigungen angezeigt.

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